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370_1965 AT

370. Verordnung: Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnung betreffend überwachte Lufträume

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 370. Verordnung: Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnung betreffend überwachte Lufträume

Auf Grund der §§ 3 und 124 des Luftfahrtgesetzes,

BGBl. Nr. 253/1957, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung

verordnet

Artikel I

Die Verordnung betreffend überwachte Lufträume,

BGBl. Nr. 303/1961, in der Fassung der

Verordnungen BGBl. Nr. 309/1963, BGBl.

Nr. 256/1964 und BGBl. Nr. 218/1965, wird wie

folgt geändert

Der § 25 hat zu lauten

„§ 25. Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 9. Feber 1966

außer Kraft."

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1966 in

Kraft.

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