370_1965
AT
370. Verordnung: Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnung betreffend überwachte Lufträume
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 370. Verordnung: Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnung betreffend überwachte Lufträume
1965_370_0 370. Verordnung: Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnung betreffend überwachte Lufträume
Originalquelle öffnen
Auf Grund der §§ 3 und 124 des Luftfahrtgesetzes,
BGBl. Nr. 253/1957, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung
verordnet
Artikel I
Die Verordnung betreffend überwachte Lufträume,
BGBl. Nr. 303/1961, in der Fassung der
Verordnungen BGBl. Nr. 309/1963, BGBl.
Nr. 256/1964 und BGBl. Nr. 218/1965, wird wie
folgt geändert
Der § 25 hat zu lauten
„§ 25. Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 9. Feber 1966
außer Kraft."
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1966 in
Kraft.