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36_1994 AT

36. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über die Höhe des Sicherheitsbeitrages für Flugpassagiere durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 36. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über die Höhe des Sicherheitsbeitrages für Flugpassagiere durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. Dezember 1993, V 13/93-11, dem Bundesminister für Inneres zugestellt am 29. Dezember 1993, zu Recht erkannt

1. Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Höhe des Sicherheitsbeitrages für Flugpassagiere, BGBl. Nr. 136/1993, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

2. Die aufgehobene Verordnung ist in der beim Handelsgericht Wien zu 15 Cg 162/93 anhängigen Rechtssache nicht mehr anzuwenden.

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