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36_1990 AT

36. Verordnung: Änderung der Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 36. Verordnung: Änderung der Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 327/1988, insbesondere

dessen §§ 6 und 39, des § 29 des Minderheiten-

Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 326/

1988 sowie hinsichtlich der Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen

im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher

Dienst und dem Bundesminister für Finanzen auf

Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das

Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer,

BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 287/1988, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden

höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, in

der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 591/

1986 und BGBl. Nr. 63/1989 wird wie folgt geändert

1. In § 1 erhalten die Z 3 bis 14 die Bezeichnungen

4 bis 15.

2. In § 1 wird als neue Z 3 eingefügt

„3. Lehrplan des Werkschulheims (Anlage A/w)"

3. Dem § 1 werden folgende Z 16 und 17 angefügt

„16. Lehrplan des Gymnasiums, des Realgymnasiums

und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

für Berufstätige (Anlage D)

17. Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige

an der Theresianischen Militärakademie

in Wr. Neustadt (Anlage D/M)."

4. In Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden

höheren Schule), vierter Teil (Stundentafeln), wird

a) in der Stundentafel der Freigegenstände der

Unterstufe des Gymnasiums nach der Zeile

„Geometrisches Zeichnen" die Zeile

„Chemie - - - 1 1 (III)"

und

b) in der Stundentafel der Freigegenstände der

Unterstufe des Realgymnasiums nach der

Zeile „Lebende Fremdsprache" die Zeile

„Chemie — — — 1 1 (III)"

eingefügt.

5. In der Anlage A, sechster Teil (Lehrplan der

einzelnen Unterrichtsgegenstände), Abschnitt „A.

Pflichtgegenstände", Unterabschnitt „2. Oberstufe",

lautet im Pflichtgegenstand „Zweite

Lebende Fremdsprache" der Abschnitt „Serbokroatisch"

„Serbokroatisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht in Serbokroatisch soll zum Erreichen

der folgenden Ziele beitragen, die sowohl

fachspezifische als auch fächerübergreifende

Aspekte enthalten

1. Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten

Die Schüler sollen imstande sein, die serbokroatische

Sprache mündlich und schriftlich als adäquates

Verständigungsmittel zu benützen und Informationen

aus den Bereichen des gesellschaftlichen,

kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Lebens

zu verstehen und zu verarbeiten. Dazu ist in erster

Linie die Entwicklung der vier sprachlichen Grundfertigkeiten

erforderlich.

Hörverstehen

Die Schüler sollen authentisches, stilistisch neutrales

Serbokroatisch verstehen, das in mittlerem

Sprechtempo übermittelt wird.

Sprechen

Die Schüler sollen imstande sein, sich mündlich

in den Situationen des Unterrichts und Alltags

intentionsgemäß auszudrücken.

Leseverstehen

Die Schüler sollen schriftlich vorliegende serbokroatische

Originaltexte verstehen.

Schreiben

Die Schüler sollen den schriftlichen Gebrauch

der serbokroatischen Sprache in einem Ausmaß

beherrschen, das den Erfordernissen des Unterrichts

und des Alltags gerecht wird und ihnen

erlaubt, sich entsprechend auszudrücken.

2. Einsichten in das Funktionieren von Sprache als

Mittel der Kommunikation

Die Schüler sollen die Einsicht erhalten, daß

Kommunikation situativ ist und daß bestimmte

Situationen bestimmte sprachliche Strukturen

erfordern. Weiters sollen sie Einsicht in die sprachlichen

Strukturen des Serbokroatischen erhalten

und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem

Serbokroatischen und dem Deutschen sowie anderen

gelernten Sprachen erkennen.

3. Kenntnisse aus ausgewählten Bereichen der Landes-

und Kulturkunde Jugoslawiens

Die Schüler sollen — im Sinne einer Erziehung

zu europäischer Gesinnung und Weltoffenheit —

in der Fremdsprache bewältigbare, fachübergreifende

und altersadäquate Kenntnisse über Jugoslawien

und seine Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts

bis zur Gegenwart erwerben. Aus der

Beschäftigung mit Fragen der Landes- und Kulturkunde

sollen sie befähigt werden, Ähnlichkeiten

und Unterschiede zwischen Österreich und Jugoslawien

differenziert betrachten, sich mit einer

anderen Gesellschaftsordnung auseinandersetzen

zu lernen und dadurch mögliche Vorurteile und

Klischeevorstellungen zu korrigieren.

4. Beherrschung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken

Die Schüler sollen lernen, die für den Spracherwerb

und die Sprachausübung vorhandenen Hilfsmittel,

insbesondere das Wörterbuch, sowie grundlegende

Lern- und Arbeitstechniken sachgerecht

und selbständig einzusetzen.

Lehrstoff

5. Klasse (4 Wochenstunden)

Lernziele

Hörverstehen

Verstehen von authentischem, stilistisch neutralem

Serbokroatisch, das in mittlerem Sprechtempo

übermittelt und zur Bewältigung einfachster Alltagssituationen

eingesetzt wird, die im Unterricht

erarbeitet wurden.

Sprechen

Bewältigen von im Unterricht erarbeiteten einfachsten

Grundsituationen des Alltagslebens; Wiederholen

von Gelesenem und Gehörtem.

Leseverstehen und Lesen

Verstehen einfachster kurzer Texte.

Schreiben

Schriftliches Bewältigen der sich aus dem Unterricht

ergebenden Aufgaben sowie der einfachsten

im Unterricht erarbeiteten Grundsituationen des

Alltagslebens.

Lerninhalte

Kommunikationssituationen und Themenbereiche

Themen und Situationen aus der unmittelbaren

Umwelt des Schülers (zB Personalien, Familie,

Tagesablauf, Haus und Wohnung usw.)

Themen und Situationen, die sich im Unterricht

ergeben

Themen und Situationen, die allmählich in die

Kenntnis von Land und Volk Jugoslawiens einführen

(Lieder und Gedichte)

Sprachliche Mittel

Orthoepie

Grundlage der serbokroatischen Artikulation mit

besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen

fremden Laute (besonders der Konsonanten c, d,

dz, z, lj, nj) und der Eigenart der serbokroatischen

Aussprache. Die Opposition stimmlos — stimmhaft.

Systematische Hör- und Ausspracheübungen

mit gebräuchlichem Wort- und Phrasenmaterial.

Schrift und Orthographie

Einführung in die Rechtschreibung des Serbokroatischen

mit besonderer Beachtung der diakritischen

Zeichen in Schreib- und Druckschrift.

Wortschatz

Grundlegender Wort- und Phrasenschatz.

Grammatik

Einfacher Satz (Behauptung, Frage, Verneinung);

Geschlechtsregeln; regelmäßige Deklination

des Nomen (Substantivs), gebräuchlichste unregelmäßige

Formen; das bestimmte und das unbestimmte

Adjektiv; Deklination des Adjektivs;

Adverb; Steigerung des Adjektivs und des Adverbs;

Deklination der persönlichen, fragenden und besitzergreifenden

Pronomen; die Grund- und Ordnungszahlwörter;

die gebräuchlichsten Präpositionen

und Konjunktionen; Konjugation der

regelmäßigen Verben in den Hauptzeiten, häufigste

unregelmäßige Formen; Einführung in die

Aspekte; Wortfolge; Uhrzeit, Datum, Alter.

Querverbindungen: Deutsch (Strukturen der

Grammatik, Rolle der Grundwortarten); gegebenenfalls

Latein (Grammatik), Erste lebende Fremdsprache

(Grammatik).

Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen.

Vier Schularbeiten, eine oder zwei im ersten

Semester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Lernziele

Hörverstehen

wie in der 5. Klasse; Bewältigung weiterer einfacher

Alltagssituationen, die im Unterricht erarbeitet

wurden.

Sprechen

wie in der 5. Klasse; Bewältigen weiterer einfacher

Alltagssituationen, die im Unterricht erarbeitet

wurden; Wiedergeben und Zusammenfassen von

Gehörtem und Gelesenem, Versuche im Berichten

von Selbsterlebtem und Beobachtetem.

Leseverstehen und Lesen

Verstehen einfacher, nicht zu langer Texte, einfache

Formen des Globalverstehens; Gebrauch des

Wörterbuches.

Schreiben

wie in der 5. Klasse; Zusammenfassen von Gelesenem

und Gehörtem; Verfassen von einfachen

zusammenhängenden Texten.

Lerninhalte

Kommunikationssituationen und Themenbereiche

Vertiefung der Themen und Situationen aus der

5. Klasse, weitere Themen und Situationen (zB

Freizeit, Interessen, Reisen . . .).

Weitere Themen und Situationen, die sich im

Unterricht ergeben.

Themen und Situationen, mit denen Besucher

Jugoslawiens konfrontiert werden können und die

die Kenntnis von Land und Völkern Jugoslawiens

erweitern.

Sprachliche Mittel

Orthoepie und Orthographie

Festigung der Aussprache durch planmäßige

Übungen; Einführung in die Rechtschreibung des

Serbischen.

Wortschatz

Erweiterung des grundlegenden Wort- und

Phrasenschatzes.

Grammatik

Weitere Ausnahmen und Ergänzungen zur

Deklination der Nomen und Adjektive; Deklination

der Numeralia und der noch nicht behandelten

Pronomen; weitere Präpositionen und Konjunktionen;

Ergänzung der Konjugation, besonders der

Zeitformen; Partizipien; verschiedene Arten der

Möglichkeitsform; weitere Gruppen häufiger Verben

sowie ihre Aspekte und Rektion; wichtige

Arten der Nebensätze; direkte und indirekte Rede.

Querverbindungen: Deutsch, gegebenenfalls

Latein (Grammatik) und Erste lebende Fremdsprache

(Grammatik).

Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, zwei oder drei im ersten

Semester.

7. und 8. Klasse (je 3 Wochenstunden)

Lernziele

Hörverstehen

Verstehen von Gesprächen und Diskussionen,

Berichten und Stellungnahmen in authentischem,

stilistisch neutralem Serbokroatisch, das in mittlerem

Sprechtempo übermittelt wird.

Sprechen

Differenzierte Ausdrucksfähigkeit in den Situationen

des Alltags und beim Wiedergeben und

Zusammenfassen von Gehörtem, Gelesenem, Erlebtem

und Gesehenem, bei Kommentaren und Stellungnahmen

sowie bei Information und Diskussion.

Leseverstehen und Lesen

Verstehen nicht zu schwieriger Originaltexte

(Globalverstehen, an Schlüsselstellen Detailverstehen);

sinngemäßes, phonetisch richtiges Lesen.

Schreiben

Differenziertere Ausdrucksfähigkeit bei Information,

Erzählen von Handlungsabläufen, Darstellen

von Problemen, Wiedergeben und Zusammenfassen

von Texten, Kommentaren und persönlichen

Stellungnahmen; stichwortartige Notizen zu Hörtexten.

Lerninhalte

Kommunikationssituationen und Themenbereiche

Erweiterung und Vertiefung der Themen und

Situationen aus dem Alltagsleben.

Erweiterung und Differenzierung jener Themen

und Situationen, mit denen Besucher Jugoslawiens

konfrontiert werden können und die die Kenntnis

von Land und Völkern Jugoslawiens erweitern.

Auseinandersetzung mit aktuellen Themen (zB

der einzelne und die Gesellschaft, Jugend, Umwelt,

Erziehung und Bildung, Freizeitgestaltung und

-bewältigung . . .).

Lektüre

Texte, vor allem aus den Massenmedien, mit

Bezug zum Zeitgeschehen und Alltagsleben; Proben

aus Lyrik, Epik und Dramatik des 19. und

20. Jahrhunderts mit besonderer Würdigung der

Volkspoesie, auch der älteren; mindestens ein

bedeutendes literarisches Werk. Darstellung staatlicher

und gesellschaftlicher Einrichtungen sowie

wirtschaftlicher und sozialer Probleme Jugoslawiens.

Moderne Kurzgeschichten. Gelegentlich

auch Vergleich der Bezeichnungen österreichischer

und jugoslawischer staatlicher und wirtschaftlicher

Einrichtungen.

Querverbindungen: gegebenenfalls Geschichte

und Sozialkunde (7. Klasse: 1. Weltkrieg und Zwischenkriegszeit),

Empfehlung und Förderung von

Privatlektüre.

Sprachliche Mittel

Orthoepie

Verfeinerung und Differenzierung des bisher

Gelernten.

Orthographie

wie bisher

Grammatik

Sprachlehre: Vertiefung, Wiederholung und

Zusammenfassung im Anschluß an die Lektüre und

an den Gesprächsunterricht.

Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen

Schularbeiten

7. Klasse: fünf Schularbeiten, zwei im zweiten

Semester, davon eine zweistündige.

8. Klasse: drei Schularbeiten, zwei zweistündige

im ersten Semester, eine dreistündige im zweiten

Semester.

Didaktische Grundsätze

1. Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten

Zur Erreichung des Zieles ist ein ausgewogener

Einsatz aller Unterrichtsträger, das sind Lehrer,

Lehrbücher, Lehrbehelfe und Medien, erforderlich.

Besonders die Tonträger dürfen nicht vernachlässigt

werden, damit eine Vielfalt von muttersprachlichen

Sprechern in den Unterricht eingebracht wird.

Das von diesen Unterrichtsträgern dargebotene

Serbokroatisch hat sich an der gehobenen

Umgangssprache zu orientieren und soll der

authentischen Gegenwartssprache entsprechen.

Demzufolge sind die aus didaktischen Gründen

erstellten Texte bald durch dem Lernfortschritt entsprechend

adaptierte Originaltexte zu ersetzen, die

allmählich zu authentischen Originaltexten hinführen.

Im Unterricht sollen Lehrer und Schüler sich

vorwiegend des Serbokroatischen bedienen. Der

Gebrauch der deutschen Muttersprache ist möglichst

auf die folgenden Fälle zu beschränken

— Erklärung schwieriger grammatischer, lexikalischer

und idiomatischer Erscheinungen

— Klärung von Kommunikationssituationen und

Stellung von Arbeitsanleitungen (besonders im

Anfangsunterricht)

— Erklärung schwieriger Fragen der Landes- und

Kulturkunde

— Strukturvergleich beider Sprachen (fallweises

Übersetzen)

— Übungs- und Prüfungszwecke (fallweises Übersetzen)

— Überprüfung des Globalverstehens (Wiedergabe

der Hauptgedanken eines Hör- oder Lesetextes).

Obwohl die vier sprachlichen Fertigkeiten eine

Einheit bilden und nicht isoliert entwickelt werden

sollen, ist ihrer verschiedenen Gewichtung insofern

Rechnung zu tragen, als Hörverstehen, Sprechen

und Leseverstehen dem schriftlichen Ausdruck

gegenüber etwas Vorrang haben.

Nicht nur im muttersprachlichen Bereich ist die

sprachliche Kompetenz in den rezeptiven Fertigkeiten

(Hörverstehen, Leseverstehen) bedeutend

höher als in den produktiven Fertigkeiten (Sprechen,

schriftlicher Ausdruck). Auch im Serbokroatischunterricht

wird der Schüler dank seiner allgemeinsprachlichen

Kompetenz bedeutend mehr verstehen

als sagen können.

Die schöpferische, über mechanisches Lernen,

Imitation und Automation hinausgehende Tätigkeit

des Schülers ist von allem Anfang an zu fördern.

Hörverstehen

Dem Hörverstehen ist von allem Anfang an

große Aufmerksamkeit zu widmen. Vorrangig wird

dabei das Globalverstehen sein. Deshalb sollen

Hörtexte als Ganzheit und in mittlerem Sprachtempo

geboten werden. Dabei soll auch die Fähigkeit

entwickelt werden, sprachlich Unbekanntes aus

dem Zusammenhang zu verstehen. In weiterer

Folge wird auch Detailverstehen zu entwickeln

sein. Dabei ist zu beachten, daß dem Schüler im

voraus die entsprechenden Fragen vorzulegen sind.

Damit der Schüler lernt, verschiedene Sprecher

(vor allem Muttersprachige) zu verstehen, sollen

möglichst oft Tonträger eingesetzt werden.

Richtiges Wahrnehmen des Lautsystems der

Fremdsprache ist Voraussetzung für das eigene orthoepisch

richtige Sprechen. Durch regelmäßiges

Bewußtmachen des Unterschiedes zwischen muttersprachlicher

und fremdsprachlicher Lautung sol-

len die Schüler lernen, jene für das Serbokroatisch

wichtigen lautlichen Erscheinungen zu unterscheiden,

die es in der Muttersprache entweder nicht

gibt oder die darin keine sinntragende Funktion

haben. Dazu gehören insbesondere: die Opposition

stimmlos — stimmhaft, die regressive Assimilation

und das neustokawische Akzentsystem. Übungs- und

Überprüfungsformen sind unter anderem: Aufträge

ausführen, multiple-choice-Verfahren, Wiedergeben

und Zusammenfassen von Texten.

Sprechen

In der Entwicklung der Fertigkeit „Sprechen"

wird naturgemäß zunächst die imitative Phase die

erste Stelle einnehmen. Es muß ihr aber die gestaltende

Phase folgen, die es dem Schüler gestattet,

sich seinen eigenen Bedürfnissen gemäß auszudrücken.

In diesem Zusammenhang ist besonders darauf

zu achten, daß Übungen, die schwierige grammatische

und lexikalische Probleme betreffen, über

„Formalübungen" hinaus zu kommunikationsorientierten

Übungen hinführen. Zielsetzung ist das

Sprachkönnen, nicht das Wissen über die Sprache.

Voraussetzung für das Funktionieren von Sprache

als Kommunikationsmittel ist die Verständlichkeit.

Ziel dabei ist eine möglichst hohe Sprachrichtigkeit

in Lexik und Grammatik, aber auch in Aussprache

und Intonation. Besonderes Augenmerk ist

dabei auf jene Aspekte der serbokroatischen Orthoepie

zu legen, die bereits unter dem Punkt

„Hörverstehen" angeführt wurden. Eine schwierige,

aber wichtige Aufgabe besteht darin, die Schüler

zur Eigenkontrolle ihrer Aussprache zu bringen.

Eine wichtige Hilfe bei der Entwicklung der Fertigkeit

„Sprechen" ist regelmäßiges Training des Hörverstehens.

Bei der Vermittlung von neuem sprachlichem

Material soll besonders im Anfangsunterricht

nicht das Schriftbild, sondern die Lautgestalt

im Vordergrund stehen.

Ebenso wichtig ist es, von allem Anfang an ein

mittleres Sprechtempo anzustreben.

Ein wichtiges Prinzip bei der Entwicklung der

Fertigkeit „Sprechen" besteht darin, daß der

Gesprächsinhalt die Schüler intellektuell weder

über- noch unterfordert und ihren Interessen entspricht.

Übungs- und Überprüfungsformen sind unter

anderem: Stellen und Beantworten von Fragen und

adäquates Reagieren; Anwenden des Gelernten in

ähnlichen oder neuen Situationen; kurze Redeübungen;

Klassengespräche zu erarbeiteten Inhalten;

Verbalisieren von Bildgeschichten; Wiedergeben

von Gelesenem, Gehörtem, Gesehenem und

Erlebtem; Zusammenfassen, Kommentieren und

Stellungnehmen.

Leseverstehen

Zur Schulung des Leseverstehens sind Lesetexte

heranzuziehen, die den Interessen, der Reife und

dem sprachlichen Können der Schüler entsprechen

und so die Freude am Lesen fördern. Anzustreben

sind Originaltexte; der Weg dazu führt über vereinfachte

adaptierte und kommentierte Texte.

Wegen seiner praktischen Verwertbarkeit auch

außerhalb des Unterrichts kommt dem stillen Lesen

mit dem Ziel des globalen Verstehens große Bedeutung

zu. Im Unterricht wird zwischen dem lauten

und stillen Lesen zu unterscheiden sein. Das laute

Lesen dient in der Regel nicht der Entwicklung des

Leseverstehens, sondern der Schulung und Korrektur

der Aussprache und Intonation. Die cyrillische

Schrift sollte nur an bereits bekannten Texten

und nach Anhören eines Modells (Tonträger,

Lehrer . . .) geübt werden.

Das stille Lesen ist der Normalfall des Kontaktes

mit schriftlichen Texten und muß daher im Unterricht

entsprechend geübt werden.

Ziel des Lesens ist in der Regel Globalverstehen.

Damit soll die Fähigkeit entwickelt werden, sprachlich

Unbekanntes aus dem Zusammenhang zu verstehen.

Ein Eingehen auf jedes Detail hemmt die

Motivation und widerspricht einer ökonomischen

Unterrichtsführung. Das schließt jedoch nicht aus,

daß je nach Textsorte und Teillernziel auch Detailverstehen

und genaue Übersetzung gefördert werden

können. Die Überprüfung des Leseverstehens

soll aber im allgemeinen nicht durch Übersetzen

erfolgen, sondern durch Fragen, Lückentexte,

Zusammenfassungen, Nacherzählungen, Erarbeiten

des Hauptgedankens in mündlicher und schriftlicher

Form. Die Entwicklung des Leseverstehens

ist nicht Selbstzweck. Sie ist immer mit der Entwicklung

der anderen sprachlichen Fertigkeiten

verbunden und erweitert dadurch das sprachliche

Können.

Leseverstehen bringt Sachinformation, konfrontiert

die Schüler mit Einsichten und Haltungen und

kann dadurch zu einem wichtigen Faktor der Motivation

werden.

Schreiben

Der schriftliche Gebrauch des Serbokroatischen

richtet sich einerseits nach den Erfordernissen des

Unterrichts (Schreiben ohne Kommunikationssituation)

und andererseits nach möglichen Schreibanlässen

in Kommunikationssituationen. Zu den

Erfordernissen des Unterrichts gehört auch das

Erlernen der cyrillischen Schrift.

Zu den möglichen Schreibanlässen in Kommunikationssituationen

zählen neben Briefen, Ansichtskarten,

Einladungen und Formularen auch solche

Texte, die in dieser Form voraussichtlich keine

praktische Anwendung durch die Schüler im Alltag

finden werden, wie zB: Nacherzählungen, Zusammenfassungen

und Kommentare, persönliche Stellungnahmen,

Aufsätze, Verfassen von Bildgeschichten,

Verfassen von Texten (ausgehend von Bildern

oder Impulstexten), Notizen zu Hör- und Lesetexten.

2. Einsichten in das Funktionieren

von Sprache als Mittel der Kommunikation

Die serbokroatische Sprache ist im Gegensatz

zum Englischen und Französischen eine synthetische

Sprache, die sich in der Grammatik durch

großen Formenreichtum auszeichnet. Das ermöglicht

in besonderer Weise Einsichten in das Funktionieren

einer Sprache überhaupt und fordert oft

den Vergleich mit der Muttersprache und anderen

Fremdsprachen heraus. So gesehen, bedeutet die

Beschäftigung mit dem Serbokroatischen eine

intensive sprachliche Schulung, wobei die formalen

Aspekte der Sprache aber nicht Selbstzweck sein

dürfen, sondern immer in Hinblick auf deren kommunikative

Funktion zu sehen sind. Das Funktionieren

von Sprache ist den Schülern jeweils anhand

des sprachlichen Lernmaterials zu verdeutlichen.

Das kann einerseits durch die Gegenüberstellung

verschiedener grammatischer und lexikalischer

Strukturen für dieselbe Aussage im Serbokroatischen

und Deutschen bzw. in einer anderen den

Schülern bekannten Sprache geschehen, andererseits

auf einer höheren Lernstufe durch die Gegenüberstellung

verschiedenartiger grammatischer und

lexikalischer Strukturen zum Ausdruck gleicher

oder ähnlicher Inhalte im Serbokroatischen selbst.

Der Formenreichtum des Serbokroatischen darf

jedoch nicht zu einem Unterricht führen, der nur

aus sprachformalem Training besteht. Das Ziel des

Unterrichts ist die Kommunikationsfähigkeit.

Grammatische Phänomene dürfen nicht allein deskriptiv

dargestellt werden, sondern sollen von den

Schülern als sinnvolle Bereicherung ihres Ausdrucksvermögens

angesehen werden. Das ist in der

Regel dann der Fall, wenn einerseits von einer konkreten

Situation ausgegangen wird, andererseits

das grammatische Phänomen in seiner Funktion

dargestellt wird. Der Phase des Einübens des isolierten

Phänomens (nichtkommunikative Phase)

muß unbedingt die kommunikationsorientierte

Übungsphase folgen.

Den Schülern soll anhand des jeweiligen Lernmaterials

bewußt gemacht werden, daß sprachliche

Äußerungen von der Situation, in der sie gemacht

werden, abhängig sind. Solche Situationen sollen

von allem Anfang an im Unterricht genützt bzw.

simuliert werden, um die Kreativität der Schüler zu

fördern.

3. Kenntnisse aus ausgewählten

Bereichen der Landes- und Kulturkunde

Jugoslawiens

Da die Sprache eng mit der Kultur eines Volkes

verbunden ist, darf sie auch nicht losgelöst von dieser

vermittelt werden. Landes- und Kulturkunde

zieht sich daher als integrierendes Prinzip durch

den ganzen Fremdsprachenunterricht. So falsch es

also wäre, eine Fremdsprache ohne Bezug auf kulturelle

Gegebenheiten zu vermitteln, so einseitig

wäre es aber auch, nur die Kultur des fremden Volkes

bzw. nur des eigenen zu berücksichtigen. Landes-

und Kulturkunde soll also immer komparativ

bzw. kontrastiv sein.

Die Schüler sollen lernen, Ähnlichkeiten und

Unterschiede zwischen Österreich und Jugoslawien

im Bereiche der staatlichen, gesellschaftlichen, kulturellen

und wirtschaftlichen Einrichtungen zu

erkennen, und sollen dadurch zu einer differenzierten

Betrachtung der Zusammenhänge gelangen.

Die Schüler werden damit stärker angeregt, sich

mit einer anderen Gesellschaftsordnung und anderen

Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. Damit

soll es ihnen ermöglicht werden, etwaige Vorurteile

und Klischeevorstellungen, auch im Zusammenhang

mit jugoslawischen Arbeitnehmern in Österreich,

zu korrigieren.

Von der Beschäftigung mit der Sprache ausgehend,

soll Serbokroatischunterricht in besonderer

Weise das Interesse für Jugoslawien wecken und

damit auch die Bereitschaft, sich — über das Schulische

hinausgehend — in weiterem Rahmen über

dieses Land zu informieren. Die Schüler werden

umso besser imstande sein, sich mit den daraus

ergebenden Fragen auseinanderzusetzen, je mehr

sie fähig und bereit sind, auch auf authentische

Informationsquellen zurückzugreifen (Zeitungen,

Zeitschriften, Radio- und Fernsehsendungen,

mündliche Berichte und dergleichen).

Landes- und Kulturkunde einschließlich der

Literatur ist ein Unterrichtsprinzip und kein systematisch

zu erarbeitendes Wissensgebiet. Dem Lehrer

bleibt es überlassen, geeignete Texte, Ton- und

Bildmaterial oder sich sonst bietende Anlässe landeskundlich

auszuwerten, wobei eine Streuung

über mehrere der Teilbereiche (zB Geschichte,

Geographie, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft,

Alltag, Weltanschauung, Wissenschaft und Bildung,

Kunst) erfolgen soll. Genauso soll die Literatur

nicht systematisch, sondern anhand von Beispielen

aus dem literarischen Schaffen des 19. und

20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart vermittelt werden.

4. Beherrschung grundlegender

Lern- und Arbeitstechniken

Aufgabe des Lehrers wird es sein, den Schülern

nicht nur sprachliche Fertigkeiten zu entwickeln

und ihnen Wissen zu vermitteln, sondern sie auch

zum sachgerechten und selbständigen Einsatz der

für den Spracherwerb und die Sprachausübung vorhandenen

Hilfsmittel und Lerntechniken anzuleiten.

Die Schüler sollen mit Hilfe des Lehrers erkennen,

wie sie am besten lernen und mögliche Hilfsmittel

am vorteilhaftesten einsetzen. Besonders

wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch, die

Schüler zum richtigen und rationellen Gebrauch

des Wörterbuches hinzuführen.

5. Die Gestaltung des Serbokroatischunterrichts

Ziel des Unterrichts ist

— die Erarbeitung und Vermittlung neuer Lerninhalte

— die Sicherung und Anwendung dieser Lerninhalte

— die Kontrolle des Unterrichtsertrages

— die Vermittlung von Techniken zum selbständigen

Spracherwerb.

Da es im Fremdsprachenunterricht in besonderer

Weise darauf ankommt, daß die Schüler in der

fremden Sprache selbst aktiv sind, sind aus der

großen Zahl möglicher Unterrichtsformen jene zu

bevorzugen, bei denen die Tätigkeit der Schüler

über bloßes Zuhören und Mitschreiben hinausgeht.

Das Variieren der Arbeitsformen im Unterricht

ist aus sachlogischen und psychologischen Gründen

erforderlich, weil nicht jede Unterrichtsform zum

Erreichen eines bestimmten Teillernzieles geeignet

ist und weil das Interesse der Schüler auch durch

Abwechslung aufrechterhalten werden kann.

Eine richtige Verteilung und zeitliche Begrenzung

der verschiedenen Unterrichtsphasen ist anzustreben.

Die Phase der Erarbeitung und Vermittlung

neuer Lerninhalte soll gut motiviert, klar und

kurz sein und muß in die Phase der Sicherung und

Anwendung einmünden, der im Unterrichtsgeschehen

der zentrale Platz zusteht. Unerläßlich sind

dabei regelmäßige mündliche und schriftliche

Schul- und Hausübungen sowie ständiges Wiederholen,

auch von weiter Zurückliegendem. Die

Schul- und Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren.

Folgende Arbeitsformen bieten sich an

Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit; Lehrer-

Schüler-Gespräch, Schüler-Schüler-Gespräch, Rollenspiel,

szenische Darstellung, Lehrervortrag,

Schülerreferat . . .

Die Arbeitsaufträge müssen stets klar und eindeutig

sein, ihre Erfüllung darf die Schüler weder

sprachlich noch inhaltlich überfordern. Die ständige

Kontrolle des Unterrichtsertrages, die großteils

Hand in Hand mit der Sicherung und Anwendung

geht, ist auch zur Selbstkontrolle der Schüler

unentbehrlich.

Querverbindungen

Querverbindungen zu fast allen Unterrichtsgegenständen

sind möglich und wünschenswert. Sie

lassen sich auf der sprachlichen und der inhaltlichen

Ebene realisieren. Auf rein sprachlicher Ebene

werden dem Serbokroatischunterricht jene Grundfertigkeiten,

Erfahrungen und Verfahrenskenntnisse

zugute kommen, die die Schüler bei der

Beschäftigung mit anderen Sprachen (Deutsch,

Latein, andere lebende Fremdsprachen) entwickelt

haben. Auf inhaltlicher Ebene kann man auf jenes

Wissen zurückgreifen, das die Schüler in den anderen

Unterrichtsgegenständen erworben haben. Die

Verwirklichung solcher Querverbindungen wird in

erster Linie von den Themen und Situationen

abhängen, die gerade behandelt werden. In den

Lehrstoffangaben werden mögliche Querverbindungen

nur mit jenen Fächern (unter dem Zusatz

„gegebenenfalls") angeführt, die explizit auf Gegebenheiten

in Jugoslawien verweisen. Dieser Einschränkung

kann und soll aber durch gemeinsame

Unterrichtsplanung mit anderen Unterrichtsgegenständen

entgegengewirkt werden."

6. In der Anlage A, sechster Teil (Lehrplan der

einzelnen Unterrichtsgegenstände), Abschnitt „A.

Pflichtgegenstände", Unterabschnitt „2. Oberstufe",

lautet im Pflichtgegenstand „Zweite

Lebende Fremdsprache" der Abschnitt „Ungarisch"

„Ungarisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll zum Erreichen der folgenden

Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch

fächerübergreifende Aspekte enthalten

1. Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten

Die Schüler sollen imstande sein, die ungarische

Sprache mündlich und schriftlich als adäquates

Verständigungsmittel zu benützen und Informationen

aus den Bereichen des gesellschaftlichen, kulturellen,

politischen und wirtschaftlichen Lebens zu

verstehen und zu verarbeiten. Dazu ist in erster

Linie die Entwicklung der vier sprachlichen Grundfertigkeiten

erforderlich.

Hörverstehen

Die Schüler sollen authentisches, stilistisch neutrales

Ungarisch verstehen, das in mittlerem

Sprechtempo übermittelt wird.

Sprechen

Die Schüler sollen imstande sein, sich mündlich

in den Situationen des Unterrichts und des Alltags

intentionsgemäß auszudrücken.

Leseverstehen

Die Schüler sollen schriftlich vorliegende ungarische

Originaltexte verstehen.

Schreiben

Die Schüler sollen den schriftlichen Gebrauch

der ungarischen Sprache in einem Ausmaß beherrschen,

das den Erfordernissen des Unterrichts und

des Alltags gerecht wird und ihnen erlaubt, sich

entsprechend auszudrücken.

2. Einsichten in das Funktionieren von Sprache als

Mittel der Kommunikation

Die Schüler sollen die Einsicht erhalten, daß

Kommunikation situativ ist und daß bestimmte

Situationen bestimmte sprachliche Strukturen

erfordern. Weiters sollen sie Einsicht in die sprachlichen

Strukturen des Ungarischen erhalten und die

wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ungarischen

und dem Deutschen und anderen gelernten

Sprachen erkennen.

3. Kenntnisse aus ausgewählten Bereichen der Landes-

und Kulturkunde Ungarns

Die Schüler sollen — im Sinne einer Erziehung

zu europäischer Gesinnung und Weltoffenheit —

in der Fremdsprache bewältigbare, fachübergreifende

und altersadäquate Kenntnisse über Ungarn

und seine Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts bis

zur Gegenwart erwerben. Aus der Beschäftigung

mit Fragen der Landes- und Kulturkunde sollen sie

befähigt werden, Ähnlichkeiten und Unterschiede

zwischen Österreich und Ungarn differenziert zu

betrachten, sich mit einer anderen Gesellschaftsordnung

auseinandersetzen zu lernen und dadurch

mögliche Vorurteile und Klischeevorstellungen zu

korrigieren.

4. Beherrschung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken

Die Schüler sollen lernen, die für den Spracherwerb

und die Sprachausübung vorhandenen Hilfsmittel,

insbesondere das Wörterbuch, sowie grundlegende

Lern- und Arbeitstechniken sachgerecht

und selbständig einzusetzen.

Lehrstoff

5. Klasse (4 Wochenstunden)

Lernziele

Hörverstehen

Verstehen von authentischem, stilistisch neutralem

Ungarisch, das in mittlerem Sprechtempo übermittelt

und zur Bewältigung einfachster Alltagssituationen

eingesetzt wird, die im Unterricht erarbeitet

wurden.

Sprechen

Bewältigen von im Unterricht erarbeiteten einfachsten

Grundsituationen des Alltagslebens, Wiederholen

von Gelesenem und Gehörtem.

Leseverstehen und Lesen

Verstehen einfachster kurzer Texte.

Schreiben

Schriftliches Bewältigen der sich aus dem Unterricht

ergebenden Aufgaben sowie der einfachsten

im Unterricht erarbeiteten Grundsituationen des

Alltagslebens.

Lerninhalte

Kommunikationssituationen und Themenbereiche

Themen und Situationen aus der unmittelbaren

Umwelt der Schüler (zB Personalien, Familie,

Tagesablauf, Haus und Wohnung usw.)

Themen und Situationen, die sich im Unterricht

ergeben

Themen und Situationen, die allmählich in die

Kenntnis von Land und Volk Ungarns einführen

(Lieder und Gedichte)

Sprachliche Mittel

Orthoepie

Grundlage der ungarischen Artikulation mit

besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen

fremden Laute und der Eigenart der ungarischen

Aussprache

Systematische Hör- und Ausspracheübungen mit

gebräuchlichem Wort- und Phrasenmaterial

Orthographie

Einführung in die Rechtschreibung des Ungarischen

mit besonderer Beachtung der diakritischen

Zeichen in Schreib- und Druckschrift

Wortschatz

Grundlegender Wort- und Phrasenschatz

Grammatik

Adjektiv und Substantiv als Prädikat; Demonstrativpronomen

ez, az attributiv und als Subjekt,

Pluralzeichen -k, Akkusativ -t; Konjugation der

Verben van, jön, megy; Präsens der 1. Konjugation

und 2. Konjugation, -ik — Verba; Entscheidungsfragen,

Bejahungen, Verneinungen; Ortsbestimmungen

auf die Fragen wo? woher? wohin?; Postpositionen

der Ortsbestimmungen; Besitzerzeichen,

Pluralzeichen des Besitzes; Grundzahlwörter, Ordnungszahlwörter,

Uhrzeit

Querverbindungen: Deutsch (Strukturen der

Grammatik, Rolle der Grundwortarten); gegebenenfalls

Latein (Grammatik), Erste lebende Fremdsprache

(Grammatik)

Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen.

Vier Schularbeiten, eine oder zwei im ersten

Semester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Lernziele

Hörverstehen

wie in der 5. Klasse; Bewältigen weiterer einfacher

Alltagssituationen, die im Unterricht erarbeitet

wurden.

Sprechen

wie in der 5. Klasse; Bewältigen weiterer einfacher

Alltagssituationen, die im Unterricht erarbeitet

wurden; Wiedergeben und Zusammenfassen von

Gehörtem und Gelesenem, Versuche im Berichten

von Selbsterlebtem und Beobachtetem.

Leseverstehen und Lesen

Verstehen einfacher, nicht zu langer Texte, einfache

Formen des Globalverstehens; Gebrauch des

Wörterbuches.

Schreiben

wie in der 5. Klasse; Zusammenfassen von Gelesenem

und Gehörtem; Verfassen von einfachen

zusammenhängenden Texten.

Lerninhalte

Kommunikationssituationen und Themenbereiche

Vertiefung der Themen und Situationen aus der

5. Klasse, weitere Themen und Situationen (zB

Freizeit, Interessen, Reisen . . .).

Weitere Themen und Situationen, die sich im

Unterricht ergeben, Themen und Situationen, mit

denen Besucher Ungarns konfrontiert werden können

und die die Kenntnis von Land und Volk

Ungarns erweitern.

Sprachliche Mittel

Orthoepie und Orthographie

Festigung von Aussprache und Rechtschreibung

durch planmäßige Übungen.

Wortschatz

Erweiterung des grundlegenden Wort- und

Phrasenschatzes.

Grammatik

Gebrauch der 1. und 2. Konjugation, Verbalpräfixe,

Akkusativ Plural; Ortsbestimmung der Personalpronomina,

Akkusativ der Personalpronomina,

-lak/-lek-Endung; „haben" im Ungarischen und

Negation; Dativ -nak/-nek, Besitzverhältnis mit

-nak/-nek, Possessivpronomina; Verbalpräfixe el-,

meg-; das Präteritum der 1. und 2. Konjugation;

Kasussuffixe -val/-vel; -kor, -ért.

Querverbindungen: Deutsch; gegebenenfalls

Latein (Grammatik) und Erste lebende Fremdsprache

(Grammatik).

Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, zwei oder drei im ersten

Semester.

7. und 8. Klasse (je 3 Wochenstunden)

Lernziele

Hörverstehen

Verstehen von Gesprächen und Diskussionen,

Berichten und Stellungnahmen in authentischem,

stilistisch neutralem Ungarisch, das in mittlerem

Sprechtempo übermittelt wird.

Sprechen

Differenzierte Ausdrucksfähigkeit in den Situationen

des Alltags und beim Wiedergeben und

Zusammenfassen von Gehörtem, Gelesenem, Erlebtem

und Gesehenem, bei Kommentaren und Stellungnahmen

sowie bei Information und Diskussion.

Leseverstehen und Lesen

Verstehen nicht schwieriger Originaltexte (Globalverstehen,

an Schlüsselstellen Detailverstehen);

sinngemäßes, phonetisch richtiges Lesen.

Schreiben

Differenziertere Ausdrucksfähigkeit bei Information,

Erzählen von Handlungsabläufen, Darstellen

von Problemen, Wiedergeben und Zusammenfassen

von Texten, Kommentaren und persönlichen

Stellungnahmen; stichwortartige Notizen zu Hörtexten.

Lerninhalte

Kommunikationssituationen und Themenbereiche

Erweiterung und Vertiefung der Themen und

Situationen aus dem Alltagsleben.

Erweiterung und Differenzierung jener Themen

und Situationen, mit denen Besucher Ungarns konfrontiert

werden können und die die Kenntnis von

Land und Volk Ungarns erweitern.

Auseinandersetzung mit aktuellen Themen (zB

der einzelne und die Gesellschaft, Jugend, Umwelt,

Erziehung und Bildung, Freizeitgestaltung und

-bewältigung . . .).

Lektüre

Texte, vor allem aus den Massenmedien, mit

Bezug zum Zeitgeschehen und Alltagsleben; Proben

aus Lyrik, Epik und Dramatik des 19. und

20. Jahrhunderts mit besonderer Würdigung der

Volkspoesie, auch der älteren; mindestens ein

bedeutendes literarisches Werk. Darstellung staatlicher

und gesellschaftlicher Einrichtungen sowie

wirtschaftlicher und sozialer Probleme Ungarns.

Moderne Kurzgeschichten. Gelegentlich auch Vergleich

der Bezeichnungen österreichischer und

ungarischer staatlicher und wirtschaftlicher Einrichtungen.

Querverbindungen: Geschichte und Sozialkunde

(7. Klasse: 1. Weltkrieg und Zwischenkriegszeit),

Empfehlung und Förderung von Privatlektüre.

Sprachliche Mittel

Orthoepie

Verfeinerung und Differenzierung des bisher

Gelernten.

Orthographie

wie bisher

Grammatik

7. Klasse: Zukunft; Befehlsform, Befehlsform in

Nebensätzen; Ableitungssuffixe -hat/-het (= können)

und -tat/-tet, -at/-et (= lassen); Temporalbestimmungen

mit Suffixen und Postpositionen,

Kasussuffix -ig, genaue Uhrzeit, Datum; Ortsbestimmungen

der Orts- und Ländernamen; Ableitungssuffixe

-s; -(a)tlan/-(e)tlen, -talan/-telen,

Modalbestimmungen aus Adjektiven -n, -ul/-ül;

das Partizip I (-6/-Ö) und II (-t, -ott, -ett, -ött);

Relativsätze, Modalsätze; Ableitungssuffix -ható/

-hetö, -hatatlan/-hetetlen; Pronomen „maga";

Bedingungsform der Verba (-na/-ne, -ná/-né) in

der 1. und 2. Konjugation.

8. Klasse: Wiederholung der gelernten Postpositionen,

Postpositionen által, szerint, miatt, után,

nélkül, helyett, Postpositionen mit Wörtern nach

Kasussuffixen; Wiederholung der gelernten Ableitungssuffixe,

Ableitungssuffixe -1, -z (aus Substantiva

→ Verba), -gat/-get für wiederholte Handlung,

-it, -ul/ül (aus Substantiva und Adjektiva →

transitive Verba), -at/-et (aus Verba → Substantiva),

-ka/-ke, -cska/-cske (Deminutivsuffix); Wiederholung

der gelernten Zeichensuffixe

a) der Nomina (Pluralzeichen, Besitzerzeichen

in Singular und Plural, Komparativzeichen),

b) der Verba (Vergangenheit, Befehlsform,

Bedingungsform);

Wiederholung der Kasussuffixe und Personalendungen;

die Regel der Reihenfolge der ungarischen

Suffixe; Wiederholung der Syntax.

Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen.

Schularbeiten

7. Klasse: fünf Schularbeiten, zwei im zweiten

Semester, davon eine zweistündige.

8. Klasse: drei Schularbeiten, zwei zweistündige

im ersten Semester, eine dreistündige im zweiten

Semester.

Didaktische Grundsätze

1. Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten

Zur Erreichung des Zieles ist ein ausgewogener

Einsatz aller Unterrichtsträger, das sind Lehrer,

Lehrbücher, Lehrbehelfe und Medien, erforderlich.

Besonders die Tonträger dürfen nicht vernachlässigt

werden, damit eine Vielfalt von muttersprachlichen

Sprechern in den Unterricht eingebracht wird.

Das von diesen Unterrichtsträgern dargebotene

Ungarisch hat sich an der gehobenen Umgangssprache

zu orientieren und soll der authentischen

Gegenwartssprache entsprechen. Demzufolge sind

die aus didaktischen Gründen erstellten Texte bald

durch dem Lernfortschritt entsprechend adaptierte

Originaltexte zu ersetzen, die allmählich zu

authentischen Originaltexten hinführen.

Im Unterricht sollen Lehrer und Schüler sich

vorwiegend des Ungarischen bedienen. Der

Gebrauch des Deutschen ist möglichst auf die folgenden

Fälle zu beschränken

— Erklärung schwieriger grammatischer, lexikalischer

und idiomatischer Erscheinungen

— Klärung von Kommunikationssituationen und

Stellung von Arbeitsanleitungen (besonders im

Anfangsunterricht)

— Erklärung schwieriger Fragen der Landes- und

Kulturkunde

— Strukturvergleich beider Sprachen (fallweises

Übersetzen)

— Übungs- und Prüfungszwecke (fallweises Übersetzen)

— Überprüfung des Globalverstehens (Wiedergabe

der Hauptgedanken eines Hör- oder Lesetextes).

Obwohl die vier sprachlichen Fertigkeiten eine

Einheit bilden und nicht isoliert entwickelt werden

sollen, ist ihrer verschiedenen Gewichtung insofern

Rechnung zu tragen, als Hörverstehen, Sprechen

und Leseverstehen dem schriftlichen Ausdruck

gegenüber etwas Vorrang haben.

Nicht nur im muttersprachlichen Bereich ist die

sprachliche Kompetenz in den rezeptiven Fertigkeiten

(Hörverstehen, Leseverstehen) bedeutend

höher als in den produktiven Fertigkeiten (Sprechen,

schriftlicher Ausdruck). Auch im Ungarischunterricht

werden die Schüler dank ihrer allgemeinsprachlichen

Kompetenz bedeutend mehr verstehen

als sagen können.

Die schöpferische, über mechanisches Lernen,

Imitation und Automation hinausgehende Tätigkeit

der Schüler ist von allem Anfang an zu fördern.

Hörverstehen

Dem Hörverstehen ist von allem Anfang an

große Aufmerksamkeit zu widmen. Vorrangig wird

dabei das Globalverstehen sein. Deshalb sollen

Hörtexte als Ganzheit und in mittlerem Sprechtempo

geboten werden. Dabei soll auch die Fähigkeit

entwickelt werden, sprachlich Unbekanntes aus

dem Zusammenhang zu verstehen. In weiterer

Folge wird auch Detailverstehen zu entwickeln

sein. Dabei ist zu beachten, daß den Schülern im

voraus die entsprechenden Fragen vorzulegen sind.

Damit die Schüler lernen, verschiedene Sprecher

(vor allem Muttersprachige) zu verstehen, sollen

möglichst oft Tonträger eingesetzt werden.

Richtiges Wahrnehmen des Lautsystems der

Fremdsprache ist Voraussetzung für das eigene or-

thoepisch richtige Sprechen. Durch regelmäßiges

Bewußtmachen des Unterschiedes zwischen muttersprachlicher

und fremdsprachlicher Lautung sollen

die Schüler lernen, jene für das Ungarische

wichtigen lautlichen Erscheinungen zu unterscheiden,

die es in der Muttersprache entweder nicht

gibt oder die dort keine sinntragende Funktion

haben.

Übungs- und Überprüfungsformen sind unter

anderem: Aufträge ausführen, multiple-choice-Verfahren,

Wiedergeben und Zusammenfassen von

Texten.

Sprechen

In der Entwicklung der Fertigkeit „Sprechen"

wird naturgemäß zunächst die imitative Phase die

erste Stelle einnehmen. Es muß ihr aber die gestaltende

Phase folgen, die es den Schülern gestattet,

sich ihren eigenen Bedürfnissen gemäß auszudrücken.

In diesem Zusammenhang ist besonders darauf

zu achten, daß Übungen, die schwierige grammatische

und lexikalische Probleme betreffen, über

„Formalübungen" hinaus zu kommunikationsorientierten

Übungen hinführen. Zielsetzung ist das

Sprachkönnen, nicht das Wissen über die Sprache.

Voraussetzung für das Funktionieren von Sprache

als Kommunikationsmittel ist die Verständlichkeit.

Ziel dabei ist eine möglichst hohe Sprachrichtigkeit

in Lexik und Grammatik, aber auch in Aussprache

und Intonation. Besonderes Augenmerk ist

dabei auf jene Aspekte der ungarischen Orthoepie

zu legen, die bereits unter dem Punkt „Hörverstehen"

angeführt wurden. Eine schwierige, aber

wichtige Aufgabe besteht darin, die Schüler zur

Eigenkontrolle ihrer Aussprache zu bringen. Eine

wichtige Hilfe bei der Entwicklung der Fertigkeit

„Sprechen" ist regelmäßiges Training des Hörverstehens.

Bei der Vermittlung von neuem sprachlichen

Material soll besonders im Anfangsunterricht

nicht das Schriftbild, sondern die Lautgestalt im

Vordergrund stehen.

Ebenso wichtig ist es, von allem Anfang an ein

mittleres Sprechtempo anzustreben.

Ein wichtiges Prinzip bei der Entwicklung der

Fertigkeit „Sprechen" besteht darin, daß der

Gesprächsinhalt die Schüler intellektuell weder

über- noch unterfordert und ihren Interessen entspricht.

Übungs- und Überprüfungsformen sind unter

anderem: Stellen und Beantworten von Fragen und

adäquates Reagieren; Anwenden des Gelernten in

ähnlichen oder neuen Situationen; kurze Redeübungen;

Klassengespräche zu erarbeiteten Inhalten;

Verbalisieren von Bildgeschichten; Wiedergeben

von Gelesenem, Gehörtem, Gesehenem und

Erlebtem; Zusammenfassen, Kommentieren und

Stellungnehmen.

Leseverstehen

Zur Schulung des Leseverstehens sind Lesetexte

heranzuziehen, die den Interessen, der Reife und

dem sprachlichen Können der Schüler entsprechen

und so die Freude am Lesen fördern. Anzustreben

sind Originaltexte; der Weg dazu führt über vereinfachte

adaptierte und kommentierte Texte.

Wegen seiner praktischen Verwertbarkeit auch

außerhalb des Unterrichts kommt dem stillen Lesen

mit dem Ziel des globalen Verstehens große Bedeutung

zu. Im Unterricht wird zwischen dem lauten

und stillen Lesen zu unterscheiden sein. Das laute

Lesen dient in der Regel nicht der Entwicklung des

Leseverstehens, sondern der Schulung und Korrektur

der Aussprache und Intonation.

Das stille Lesen ist der Normalfall des Kontaktes

mit schriftlichen Texten und muß daher im Unterricht

entsprechend geübt werden. Ziel des Lesens

ist in der Regel Globalverstehen. Damit soll die

Fähigkeit entwickelt werden, sprachlich Unbekanntes

aus dem Zusammenhang zu verstehen. Ein Eingehen

auf jedes Detail hemmt die Motivation und

widerspricht einer ökonomischen Unterrichtsführung.

Das schließt jedoch nicht aus, daß je nach

Textsorte und Teillernziel auch Detailverstehen

und genaue Übersetzung gefördert werden können.

Die Überprüfung des Leseverstehens soll aber

im allgemeinen nicht durch Übersetzungen erfolgen,

sondern durch Fragen, Lückentexte, Zusammenfassungen,

Nacherzählungen, Erarbeiten des

Hauptgedankens in mündlicher und schriftlicher

Form. Die Entwicklung des Leseverstehens ist nicht

Selbstzweck. Sie ist immer mit der Entwicklung der

anderen sprachlichen Fertigkeiten verbunden und

erweitert dadurch das sprachliche Können.

Leseverstehen bringt Sachinformation, konfrontiert

die Schüler mit Einsichten und Haltungen und

kann dadurch zu einem wichtigen Faktor der Motivation

werden.

Schreiben

Der schriftliche Gebrauch des Ungarischen richtet

sich einerseits nach den Erfordernissen des

Unterrichts (Schreiben ohne Kommunikationssituation)

und andererseits nach möglichen Schreibanlässen

in Kommunikationssituationen.

Zu den möglichen Schreibanlässen in Kommunikationssituationen

zählen neben Briefen, Ansichtskarten,

Einladungen und Formularen auch solche

Texte, die in dieser Form voraussichtlich keine

praktische Anwendung durch die Schüler im Alltag

finden werden wie zB: Nacherzählungen, Zusammenfassungen

und Kommentare, persönliche Stellungnahmen,

Aufsätze, Verfassen von Bildgeschichten,

Verfassen von Texten (ausgehend von Bildern

oder Impulstexten), Notizen zu Hör- und Lesetexten.

2. Einsichten in das Funktionieren

von Sprache als Mittel der Kommunikation

Die ungarische Sprache ist im Gegensatz zum

Englischen und Französischen eine synthetische

Sprache, die sich in der Grammatik durch großen

Formenreichtum auszeichnet. Das ermöglicht in

besonderer Weise Einsichten in das Funktionieren

einer Sprache überhaupt und fordert oft den Vergleich

mit der Muttersprache und anderen Fremdsprachen

heraus. So gesehen, bedeutet die Beschäftigung

mit dem Ungarischen eine intensive sprachliche

Schulung, wobei die formalen Aspekte der

Sprache aber nicht Selbstzweck sein dürfen, sondern

immer in Hinblick auf deren kommunikative

Funktion zu sehen sind. Das Funktionieren von

Sprache ist den Schülern jeweils anhand des sprachlichen

Lernmaterials zu verdeutlichen. Das kann

einerseits durch die Gegenüberstellung verschiedener

grammatischer und lexikalischer Strukturen für

dieselbe Aussage im Ungarischen und im Deutschen

bzw. in einer anderen den Schülern bekannten

Sprache geschehen; andererseits auf einer

höheren Lernstufe durch die Gegenüberstellung

verschiedenartiger grammatischer und lexikalischer

Strukturen zum Ausdruck gleicher oder ähnlicher

Inhalte im Ungarischen selbst.

Der Formenreichtum des Ungarischen darf

jedoch nicht zu einem Unterricht verführen, der

nur aus sprachformalem Training besteht. Das Ziel

des Unterrichts ist die Kommunikationsfähigkeit.

Grammatische Phänomene dürfen nicht allein deskriptiv

dargestellt werden, sondern sollen von den

Schülern als sinnvolle Bereicherung ihres Ausdrucksvermögens

angesehen werden. Das ist in der

Regel dann der Fall, wenn einerseits von einer konkreten

Situation ausgegangen wird, andererseits

das grammatische Phänomen in seiner Funktion

dargestellt wird. Der Phase des Einübens des isolierten

Phänomens (nichtkommunikative Phase)

muß unbedingt die kommunikationsorientierte

Übungsphase folgen.

Den Schülern soll anhand des jeweiligen Lernmaterials

bewußt gemacht werden, daß sprachliche

Äußerungen von der Situation, in der sie gemacht

werden, abhängig sind. Solche Situationen sollen

von allem Anfang an im Unterricht genützt bzw.

simuliert werden, um die Kreativität der Schüler zu

fördern.

3. Kenntnisse aus ausgewählten

Bereichen der Landes- und Kulturkunde

Ungarns

Da die Sprache eng mit der Kultur eines Volkes

verbunden ist, darf sie auch nicht losgelöst von dieser

vermittelt werden. Landes- und Kulturkunde

zieht sich daher als integrierendes Prinzip durch

den ganzen Fremdsprachenunterricht. So falsch es

also wäre, eine Fremdsprache ohne Bezug auf kulturelle

Gegebenheiten zu vermitteln, so einseitig

wäre es aber auch, nur die Kultur des fremden Volkes

bzw. nur des eigenen zu berücksichtigen. Landes-

und Kulturkunde soll also immer komparativ

bzw. kontrastiv sein.

Die Schüler sollen lernen, Ähnlichkeiten und

Unterschiede zwischen Österreich und Ungarn im

Bereiche der staatlichen, gesellschaftlichen, kulturellen

und wirtschaftlichen Einrichtungen zu erkennen,

und sollen dadurch zu einer differenzierten

Betrachtung der Zusammenhänge gelangen. Die

Schüler werden damit stärker angeregt, sich mit

einer anderen Gesellschaftsordnung und anderen

Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. Damit soll

ihnen ermöglicht werden, etwaige Vorurteile und

Klischeevorstellungen zu korrigieren.

Von der Beschäftigung mit der Sprache ausgehend,

soll der Ungarischunterricht in den Schülern

in besonderer Weise das Interesse für Ungarn wecken

und damit auch die Bereitschaft, sich — über

das Schulische hinausgehend — in weiterem Rahmen

über dieses Land zu informieren. Die Schüler

werden umso besser imstande sein, sich mit den

daraus ergebenden Fragen auseinanderzusetzen, je

mehr sie fähig und bereit sind, auch auf authentische

Informationsquellen zurückzugreifen (Zeitungen,

Zeitschriften, Radio- und Fernsehsendungen,

mündliche Berichte und dergleichen).

Landes- und Kulturkunde einschließlich der

Literatur ist ein Unterrichtsprinzip und kein systematisch

zu erarbeitendes Wissensgebiet. Dem Lehrer

bleibt es überlassen, geeignete Texte, Ton- und

Bildmaterial oder sich sonst bietende Anlässe landeskundlich

auszuwerten, wobei eine Streuung

über mehrere der Teilbereiche (zB Geschichte,

Geographie, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft,

Alltag, Weltanschauung, Wissenschaft und Bildung,

Kunst) erfolgen soll. Genauso soll die Literatur

nicht systematisch, sondern anhand von Beispielen

aus dem literarischen Schaffen des 19. und

20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart vermittelt werden.

4. Beherrschung grundlegender

Lern- und Arbeitstechniken

Aufgabe des Lehrers wird es sein, in den Schülern

nicht nur sprachliche Fertigkeiten zu entwickeln

und ihnen Wissen zu vermitteln, sondern sie

auch zum sachgerechten und selbständigen Einsatz

der für den Spracherwerb und die Sprachausübung

vorhandenen Hilfsmittel und Lerntechniken anzuleiten.

Die Schüler sollen mit Hilfe des Lehrers

erkennen, wie sie am besten lernen und mögliche

Hilfsmittel am vorteilhaftesten einsetzen. Besonders

wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch,

die Schüler zum richtigen und rationellen

Gebrauch des Wörterbuchs hinzuführen.

5. Die Gestaltung des Ungarischunterrichts

Ziel des Ungarischunterrichts ist

— die Erarbeitung und Vermittlung neuer Lerninhalte

— die Sicherung und Anwendung dieser Lerninhalte

— die Kontrolle des Unterrichtsertrages

— die Vermittlung von Techniken zum selbständigen

Spracherwerb.

Da es im Fremdsprachenunterricht in besonderer

Weise darauf ankommt, daß die Schüler in der

fremden Sprache selbst aktiv sind, sind aus der

großen Zahl möglicher Unterrichtsformen jene zu

bevorzugen, bei denen die Tätigkeit der Schüler

über bloßes Zuhören und Mitschreiben hinausgeht.

Das Variieren der Arbeitsformen im Unterricht

ist aus sachlogischen und psychologischen Gründen

erforderlich, weil nicht jede Unterrichtsform zum

Erreichen eines bestimmten Teillernzieles geeignet

ist und weil das Interesse der Schüler auch durch

Abwechslung aufrechterhalten werden kann.

Eine richtige Verteilung und zeitliche Begrenzung

der verschiedenen Unterrichtsphasen ist anzustreben.

Die Phase der Erarbeitung und Vermittlung

neuer Lerninhalte soll gut motiviert, klar und

kurz sein und muß in die Phase der Sicherung und

Anwendung einmünden, der im Unterrichtsgeschehen

der zentrale Platz zusteht. Unerläßlich sind

dabei regelmäßige mündliche und schriftliche

Schul- und Hausübungen sowie ständiges Wiederholen,

auch von weiter Zurückliegendem. Die

Schul- und Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren.

Folgende Arbeitsformen bieten sich an

Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit; Lehrer-

Schüler-Gespräch, Schüler-Schüler-Gespräch, Rollenspiel,

szenische Darstellung, Lehrervortrag,

Schülerreferat . . .

Die Arbeitsaufträge müssen stets klar und eindeutig

sein, ihre Erfüllung darf die Schüler weder

sprachlich noch inhaltlich überfordern. Die ständige

Kontrolle des Unterrichtsertrages, die großteils

Hand in Hand mit der Sicherung und Anwendung

geht, ist auch zur Selbstkontrolle der Schüler

unentbehrlich.

Querverbindungen

Querverbindungen zu fast allen Unterrichtsgegenständen

sind möglich und wünschenswert. Sie

lassen sich auf der sprachlichen und der inhaltlichen

Ebene realisieren. Auf rein sprachlicher Ebene

werden dem Ungarischunterricht jene Grundfertigkeiten,

Erfahrungen und Verfahrenskenntnisse

zugute kommen, die die Schüler bei der Beschäftigung

mit anderen Sprachen (Deutsch, Latein,

andere lebende Fremdsprachen) entwickelt haben.

Auf inhaltlicher Ebene kann man auf jenes Wissen

zurückgreifen, das die Schüler in den anderen

Unterrichtsgegenständen erworben haben. Die

Verwirklichung solcher Querverbindungen wird in

erster Linie von den Themen und Situationen

abhängen, die gerade behandelt werden. In den

Lehrstoffangaben werden mögliche Querverbindungen

nur mit jenen Fächern (unter dem Zusatz

„gegebenenfalls") angeführt, die explizit auf Gegebenheiten

in Ungarn verweisen. Dieser Einschränkung

kann und soll aber durch gemeinsame Unterrichtsplanung

mit anderen Unterrichtsgegenständen

entgegengewirkt werden."

7. In der Anlage A, sechster Teil (Lehrplan der

einzelnen Unterrichtsgegenstände), Abschnitt „A.

Pflichtgegenstände", Unterabschnitt „2. Oberstufe",

wird beim Pflichtgegenstand „Bildnerische

Erziehung"

a) im Abschnitt „Praktische Arbeit" nach der

Überschrift „Bildnerisches Gestalten" folgende

Zwischenüberschrift eingefügt

„1. Bildnerisches Gestalten:";

b) vor dem Wort „Grafik" die Bezeichnung „1."

gestrichen;

c) der Zeile „Apparative Medien (Foto, Film,

Video, Computer)" die Bezeichnung „7." vorangestellt;

d) im Abschnitt „Reflexion" nach dem Absatz

„Standpunkte und ästhetische Ideale anderer (zB

anderes Schönheitsideal) tolerieren (Toleranzbereitschaft)."

eingefügt

„Lerninhalte

gegliedert nach Klassen (siehe „Lehrstoff nach

Klassen"); ausgenommen:";

e) der Lehrstoff nach Klassen wie folgt geändert

„Lehrstoff nach Klassen

5. Klasse (2 Wochenstunden)

PRAKTISCHE ARBEIT

Bildnerisches Gestalten

Schwerpunkte: Malerei/Farbe und Plastik

Studien vor dem Objekt

In Verbindung mit Bildnerischem Gestalten und/

oder Reflexion

Skizzierendes Darstellen

Planzeichnen, Werkzeichnung

Schrift

Räumliches Gestalten

Allenfalls: Apparative Medien.

(In Bildnerisches Gestalten, Studien vor dem

Objekt und/oder Reflexion zu integrieren).

REFLEXION

Malerei/Farbe

Wirkungsweisen verschiedener Materialien und

Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsichten

und Zweckbestimmung (zB Tafelmalerei, Wandmalerei,

Aquarell, Glasmalerei)

Einsatzmöglichkeiten der Farbe: Gegenstandsfarbe,

Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe, Farbe als

Ausdrucksträger ua.

Anwendungsbereiche der Farbe: zB in der bildenden

Kunst, in lebenspraktischen Bereichen wie

Kleidung, Textilkunst, Raumgestaltung, Werbung,

in Foto, Film

Stilaspekte und bedeutende Werke und Meister

der Malerei (Beispiele aus verschiedenen Epochen)

Plastik

Wirkungsweise verschiedener Techniken und

Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung,

Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung

Gattungen: zB Vollplastik, Relief, kinetische Plastik

Formale Strukturen: zB offene, geschlossene

Form, statisch-dynamisch, Verhältnis zum umgebenden

Raum

Funktionen und Aufstellungsort: zB Kultbild,

Denkmal, Grabplastik, Bauplastik, Freiplastik

Stilaspekte

Bedeutende Werke und Meister der Plastik (Beispiele

aus verschiedenen Epochen)

Architektur

Grundlagen der Architektur

Zusammenhang zwischen Material, Technik,

Form, Funktion.

Funktionen von Architektur: zB Kultbau, Wohnbau,

technische Bauten usw.

Materialien und Baustoffe: natürliche, künstliche,

Baustoff-Kombinationen

Bautechnik/Konstruktion: zB Skelettbau, Massivbau

Produktionsformen: zB handwerkliche, industrielle

Konzeption von Baukörper und Raumformen

zB Zentralbau, Längsbau, Kombinationsformen.

Allenfalls: Apparative Medien

Wirkungsweisen verschiedener Medien

Zusammenhang zwischen Ausdrucksabsicht,

Informationswert und medientypischen Gestaltungsmitteln

(zB aufnahmetechnisch: Kamerastandort,

Schärfe, Beleuchtung)

bei der Ausarbeitung: Vergrößerung, Ausschnitt,

Filmschnitt, Montage

Funktionen von Medienprodukten: zB dokumentierend,

informativ, unterhaltend, werbend

Einrichtungen und Medien der

Kunstvermittlung.

6. Klasse (1,5 Wochenstunden)

PRAKTISCHE ARBEIT

Bildnerisches Gestalten

Schwerpunkt: Grafik

Allenfalls: Malerei/Farbe

Studien vor dem Objekt

Apparative Medien

(In Bildnerisches Gestalten, Studien vor dem

Objekt und/oder Reflexion zu integrieren)

In Verbindung mit Bildnerischem Gestalten und/

oder Reflexion

Skizzierendes Darstellen

Planzeichnen, Werkzeichnung

Schrift

Räumliches Gestalten.

REFLEXION

Grafik

Handzeichnung

Wirkungsweisen verschiedener Techniken und

Materialien

Zusammenhang zwischen Ausdrucksabsicht und

Einsatz der Mittel (materielle und gestalterische,

wie zB Rhythmus, Kontrast, Proportion)

Funktionen der Handzeichnung: zB als Vorzeichnung,

Skizze, Studie, auch im Dienste anderer

Kunstdisziplinen wie Architektur, Plastik, Malerei,

angewandte Grafik, Design; die Handzeichnung

als eigenständige künstlerische Ausdrucksform

Stilaspekte und bedeutende Meister der Handzeichnung

(Beispiele aus verschiedenen Epochen)

Druckgrafik

Wirkungsweise verschiedener Techniken des

Bilddrucks

Verschiedene Einsatzmöglichkeiten der bildnerischen

Mittel in der Druckgrafik

Funktionen der Druckgrafik als Medium der

Vervielfältigung, der Reproduktion und als gestalterische

Ausdrucksmöglichkeit

Stilaspekte und bedeutende Meister der künstlerischen

Druckgrafik (Beispiele aus verschiedenen

Epochen)

Allenfalls: Architektur

Prinzipien architektonischer Gestaltung: zB

Gliederung von Baukörper und Raum, Maß —

Proportion — Rhythmus — Kontrast — Lichtführung

— farbige und plastische Werte

Im Zusammenhang mit Stilaspekten bedeutende

Werke der europäischen Architektur

Umweltgestaltung

(Wohnen, gebaute Umwelt, Gebrauchsgut)

Exemplarische Beispiele aus dem Wohnbereich

(auch biologische und ökologische Bezüge)

Einzelne Probleme der Umweltgestaltung: zB

Orts-, Stadt-, Landschaftsgestaltung, Denkmalpflege,

Revitalisierung

Auswirkungen von funktionalen, ästhetischen

und individuellen Bedürfnissen sowie gesellschaftlichen

Einflüssen auf Wohnvorstellungen und

Wohnformen

Zusammenhang von funktionalen, materialen,

herstellungstechnischen und formal-ästhetischen

Faktoren bei Gebrauchsgut (Beispiele handwerklicher

und industrieller Produktion)

Apparative Medien

Funktionen und Aufgabenbereiche von Foto,

Film, TV, Video und anderen elektronischen Geräten

(Computer) als Dokumentationsmedien, Mittel

der Massenkommunikation, künstlerische Ausdrucksmittel

Entwicklungsgeschichtliche Aspekte von Foto,

Film, TV/Video; Bedeutungswandel der Medien,

insbesondere ihre Entwicklung zu Massenmedien;

Wechselbeziehungen mit der bildenden Kunst

Einrichtungen und Medien der

Kunstvermittlung.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

PRAKTISCHE ARBEIT

Bildnerisches Gestalten

Von den Bereichen Malerei/Farbe, Grafik, Plastik

sind mindestens zwei heranzuziehen

Studien vor dem Objekt

Apparative Medien

(ergänzend zu den Lerninhalten der 5. und 6.

Klasse)

In Bildnerisches Gestalten, Studien vor dem

Objekt und/oder Reflexion zu integrieren.

In Verbindung mit Bildnerischem Gestalten und/

oder Reflexion

Skizzierendes Darstellen

Planzeichnen, Werkzeichnung

Schrift

Räumliches Gestalten

REFLEXION

Die Entwicklung der Kunst, insbesondere Überblick

über die Entwicklung der europäischen Kunst

Empfohlener Schwerpunkt: bis einschließlich

18. Jahrhundert

Analyse- und Interpretationsversuche an Werken

der Architektur, Plastik, Malerei, Grafik

Stellung des Künstlers innerhalb der Gesellschaft

(Anerkennung oder Ablehnung, Förderung oder

Zensur, Verfolgung und deren Ursachen usw.)

Bedeutende Meister der Architektur, Plastik,

Malerei, Grafik (literarische, biografische Quellen,

Selbstzeugnisse von Künstlern)

Apparative Medien

(ergänzend zu den Lerninhalten der 5. und 6.

Klasse)

Einrichtungen und Medien der

Kunstvermittlung

Allenfalls: Auseinandersetzung mit

Umweltgestaltung

(Wohnen, gebaute Umwelt, Gebrauchsgut)

Ergänzende exemplarische Beispiele aus den

genannten Bereichen

Querverbindungen

Beziehungen zwischen bildender Kunst und

anderen Bereichen der visuellen Kultur, zB Mode,

Design, Werbung

Beziehungen zwischen bildender Kunst und

anderen Bereichen des jeweiligen kulturellen

Geschehens, zB Musik, Literatur, Philosophie,

Religion, Technik, Wissenschaft.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

PRAKTISCHE ARBEIT

Bildnerisches Gestalten

Von den Bereichen Malerei/Farbe, Grafik, Plastik

ist mindestens einer heranzuziehen

Studien vor dem Objekt

Allenfalls: Apparative Medien

(ergänzend zu den Lerninhalten der 5. und 6.

Klasse)

In Bildnerisches Gestalten, Studien vor dem

Objekt und/oder Reflexion zu integrieren.

In Verbindung mit Bildnerischem Gestalten und/

oder Reflexion

Skizzierendes Darstellen

Planzeichnen, Werkzeichnung

Schrift

Räumliches Gestalten.

REFLEXION

Die Entwicklung der Kunst, insbesondere Überblick

über die Entwicklung der europäischen Kunst

Empfohlener Schwerpunkt: 19. und 20. Jahrhundert

Funktionen und Funktionswandel von Kunstwerken

bzw. ästhetischen Objekten im öffentlichen

und privaten Bereich, zB Dekoration, Kultgegenstand,

Informationsquelle, Gegenstand der Erbauung,

Belehrung, Unterhaltung, Repräsentation

Wertungsproblematik, zB Abhängigkeit des

Wertens von Interessen, Erwartungen, Informationsstand,

praktischer ästhetischer Eigenerfahrung,

durch Erziehungseinflüsse angeeigneten Normen,

Schönheitsideal, Weltanschauung; Frage nach

objektiven Beurteilungskriterien; Problem Kunst —

Kitsch; Kunstsammeln und Kunstmarkt einst und

heute; ausgewählte Beispiele der Kunstkritik aus

Vergangenheit und Gegenwart

Einrichtungen und Medien der

Kunstvermittlung

Allenfalls: Auseinandersetzung mit

Umweltgestaltung

wie 7. Klasse"

8. In der Anlage A, sechster Teil, wird im Freigegenstand

„Kroatisch" im Abschnitt „Lehrstoff"

nach den Angaben für die 5. bis 8. Klasse eingefügt

„3. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden

Klassen je 3 Wochenstunden)

Wie für den Pflichtgegenstand Zweite lebende

Fremdsprache; hinsichtlich der Schularbeiten

jedoch wie für den Freigegenstand Lebende Fremdsprache.

Wird die Fremdsprache in einem Mehrklassenkurs

geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen

von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen

der Lehrstoff entsprechend zu gliedern."

9. In der Anlage A, sechster Teil, wird im Freigegenstand

„Slowenisch" im Abschnitt „Lehrstoff"

nach den Angaben für die 5. bis 8. Klasse eingefügt

„3. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden

Klassen je 3 Wochenstunden)

Wie für den Pflichtgegenstand Zweite lebende

Fremdsprache; hinsichtlich der Schularbeiten

jedoch wie für den Freigegenstand Lebende Fremdsprache.

Wird die Fremdsprache in einem Mehrklassenkurs

geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen

von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen

der Lehrstoff entsprechend zu gliedern."

10. In der Anlage A, sechster Teil, wird im Freigegenstand

„Ungarisch" im Abschnitt „Lehrstoff"

nach den Angaben für die 5. bis 8. Klasse eingefügt

„3. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden

Klassen je 3 Wochenstunden)

Wie für den Pflichtgegenstand Zweite lebende

Fremdsprache; hinsichtlich der Schularbeiten

jedoch wie für den Freigegenstand Lebende Fremdsprache.

Wird die Fremdsprache in einem Mehrklassenkurs

geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen

von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen

der Lehrstoff entsprechend zu gliedern."

11. In der Anlage A, sechster Teil, lautet der

Freigegenstand Abschnitt „Lebende Fremdsprache"

„LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch)

Wie für den Pflichtgegenstand Zweite lebende

Fremdsprache mit folgenden Abweichungen

3. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden

Klassen je 3 Wochenstunden)

Schularbeiten

1. Kursjahr: Vier Schularbeiten, davon eine oder

zwei im ersten Semester.

2. und 3. Kursjahr: Je sechs Schularbeiten, je drei

im Semester.

4. Kursjahr: Zwei Schularbeiten, je eine im

Semester.

Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs

geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen

von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen

der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Tschechisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Bildungs- und Lehraufgabe richtet sich nach

der für den Pflichtgegenstand Zweite lebende

Fremdsprache.

Im besonderen ist auf das Zusammenleben der

Völker in der österreichisch-ungarischen Monarchie

und auf die geographische Nachbarschaft

Österreichs und der CSSR hinzuweisen, die ihren

Niederschlag auch in der Sprache und Kultur

gefunden haben, und damit die Erziehung zu

gegenseitigem Verstehen, zur Menschlichkeit und

zu gesamteuropäischem Denken zu fördern.

Lehrstoff

3. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden

Klassen je 3 Wochenstunden)

1. Kursjahr

Aussprache

Gewöhnung an die tschechische Artikulation mit

besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen

fremden Laute und der Eigenart der tschechischen

Aussprache (Vokalquantität, Akzent, stimmhafte

und stimmlose Konsonanten, Erweichung, sibilantes

r). Systematische Hör- und Ausspracheübungen

mit gebräuchlichem Wort- und Phrasenmaterial,

Verwendung audio-visueller Hilfsmittel.

Schreibung

Einführung in das tschechische Alphabet und

seine diakritischen Zeichen. Grundregeln der

Rechtschreibung, besonders Unterscheidung zwischen

i und y. Inkongruenz zwischen Aussprache

und Rechtschreibung.

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Aneignung eines grundlegenden Wort- und

Phrasenschatzes aus der Umwelt der Schüler und

aus sich ergebenden oder vom Lehrer geschaffenen

Situationen. Lesestücke, Erzählungen, Dialoge,

Briefe, Lieder und Gedichte sowie Texte, die allmählich

in die Kenntnis von Land und Volk der

CSSR einführen.

Sprachlehre

Der einfache Satz (Behauptung, Frage, Verneinung);

Geschlechtsregeln; regelmäßige (weiche

und harte) Deklination des Nomens (Substantivs)

und gebräuchlichste unregelmäßige Formen; Deklination

des Adjektivs; Bildung des Adverbs; Deklination

der personalen, reflexiven, interrogativen,

demonstrativen und possessiven Pronomen; Bildung

des possessiven Adjektivs; Grundzahlwörter

und ihre Rektion; Ordnungszahlwörter, gebräuchlichste

Präpositionen und Konjunktionen; Konjugation

der am häufigsten gebrauchten Verben und

ihre Rektion; Einführung in die Aspekte und den

Gebrauch der Zeiten; Imperativ und Infinitiv; Uhrzeit,

Datum und Alter; Wiedergabe der deutschen

Modalverben.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswendiglernen kurzer Prosatexte, Gedichte

und Liedertexte; Wiedergabe durchgenommener

Stoffe anhand von Fragen und zusammenhängend;

Umformungs- und Ergänzungsübungen; Übersetzungsübungen,

öfters auch in Form der Rückübersetzung

zur Festigung der Grammatikkenntnisse;

gelegentlich Diktat bekannter Texte und Niederschrift

auswendig gelernter Texte zur Kontrolle der

Rechtschreibung.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier Schularbeiten, davon eine oder zwei im

ersten Semester.

2. Kursjahr

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Wiederholung und Festigung des bisher Erlernten,

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes,

Vorbereitung und Auswertung des Lesestoffes in

Unterrichtsgesprächen. Erzählende und beschreibende

Prosatexte aus der weiteren Umwelt der

Schüler; Lesestücke, die Kenntnisse von Land und

Volk der CSSR vermitteln. Geeignete Originaltexte.

Sprachlehre

Wichtige Ausnahmen und Ergänzungen zur

Deklination der Nomen (Substantive) und der

Adjektive; Steigerung der Adjektive und der Adverbien;

Deklination der Numeralien und der bisher

nicht behandelten Pronomen; weitere Präpositionen

und Konjunktionen; Wiedergabe der tschechischen

Partizipialformen im Deutschen und des

deutschen Passivs im Tschechischen: Möglichkeitsform;

weitere Gruppen häufiger Verben, ihre

Aspekte und ihre Rektion; Modellsätze zum

Gebrauch der Aspekte; wichtigste Arten der

Nebensätze.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie im 1. Kursjahr, dazu Versuche im Bericht

von Selbsterlebtem und Beobachtetem, in der Wiedergabe

von Gehörtem und Gelesenem; Briefe;

gelegentlich Kontrolle der Rechtschreibung durch

Diktate mit stärkerer Loslösung vom Text, aber mit

bekanntem Wortmaterial.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.

3. Kursjahr

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Wie bisher; Worterklärungen; Proben aus

modernen Autoren; Texte zum Zeitgeschehen, die

zum Verständnis von Land und Volk der CSSR

beitragen, auch ausgewählte Stellen aus Zeitungen

und Zeitschriften.

Sprachlehre

Vertiefung, Wiederholung und Zusammenfassung

im Anschluß an Lektüre und Gespräch.

Mündliche und schriftliche Übungen

Übungen zur Festigung der Grammatikkenntnisse

und des Wortschatzes; Wiedergabe von Gelesenem

und Gehörtem (auch Redeübungen); fallweise

Übersetzung schwieriger Stellen ins Deutsche;

Versuche im Aufsatz aus der Erlebniswelt des

Schülers.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.

4. Kursjahr

Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz

Wie im 3. Kursjahr; Besprechung von Abkürzungen;

gelegentlich Zusammenstellung von Wortfamilien;

Proben aus Lyrik, Epik und Dramatik des

19. und 20. Jahrhunderts; Hinweise auf Beziehungen

zu Österreich. Texte zum Zeitgeschehen, die

zum Verständnis von Land und Volk der CSSR

beitragen.

Sprachlehre

Wie im 3. Kursjahr.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie im 3. Kursjahr; Zusammenfassungen in sich

geschlossener Textstellen, Berichte und Beschreibungen,

gelegentlich auch als umfangreichere

Hausübungen; Pflege des Aufsatzes.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Zwei Schularbeiten, je eine im Semester.

Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze, die für die Zweite

lebende Fremdsprache, insbesondere für das Russische,

gelten, sind sinngemäß auch im Tschechischunterricht

anzuwenden.

Bei der Schulung der Aussprache ist auf die typischen

Merkmale des Tschechischen (Vokalquantität,

Betonung, stimmhafte und stimmlose Konsonanten,

sibilantes r) zu achten, bei der Rechtschreibung

auf die diakritischen Zeichen sowie auf die

Unterscheidung von i und y.

Bei der Vermittlung des Wortschatzes kann mit

Nutzen auf die Wendungen hingewiesen werden,

die infolge der gemeinsamen kulturellen Entwicklung

im Deutschen und im Tschechischen gleich

sind, ebenso auf die zahlreichen tschechischen

Familiennamen und Lehnwörter (zB gastronomische

Ausdrücke), besonders in Wien.

Bei der Auswahl der Lektüre sind besonders im

3. und 4. Kursjahr auch Texte zu berücksichtigen,

welche das Zusammenleben der Völker in der

österreichisch-ungarischen Monarchie beleuchten

sowie die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen

zwischen Österreich und der CSSR behandeln.

Die Schüler sollen mit den wichtigsten Eigenheiten

des Slowakischen, durch die es sich vom

Tschechischen unterscheidet, so weit bekannt

gemacht werden, daß sie fähig sind, einfaches Slowakisch,

das ihnen gelegentlich geboten werden

soll, lesend oder hörend zu verstehen. Ebenso soll

im 3. und 4. Kursjahr gelegentlich auf die besonderen

Probleme des slowakischen Volkes und den

einen oder anderen bedeutenden slowakischen

Schriftsteller, besonders der Gegenwart, hingewiesen

werden.

Wird Tschechisch als Mehrklassenkurs geführt,

so ist im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen

der Lehrstoff entsprechend zu gliedern."

12. In der Anlage A, sechster Teil (Lehrplan der

einzelnen Unterrichtsgegenstände), wird nach dem

Freigegenstand „Geometrisches Zeichnen" eingefügt

„CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und Didaktische

Grundsätze

4. Klasse (1 Wochenstunde)

Der Lehrplan der Unverbindlichen Übung „Chemie"

ist sinngemäß anzuwenden."

13. Nach der Anlage A/i (Lehrplan der höheren

Internatsschule) wird die einen Bestandteil dieser

Verordnung bildende Anlage A/w (Lehrplan des

Werkschulheims) eingefügt.

14. In der Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung der musischen

Ausbildung) wird im vierten Teil (Stundentafel)

bei den Gegenständen „Musikerziehung" und

„Bildnerische Erziehung" nach der Lehrverpflichtungsgruppe

„(IV a)" jeweils der Anmerkungshinweis

„3)" gesetzt und als Anmerkung 3) angefügt

„3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse

jedoch (IV b)."

15. In der Anlage A/sl (Lehrplan für das Bundesgymnasium

für Slowenen), sechster Teil (Lehrpläne

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) wird beim

Pflichtgegenstand „Slowenisch" im Abschnitt

Oberstufe im Lehrstoff für die 6. Klasse im Unterabschnitt

„Sprachliches Gestalten" unter lit. a den

Worten „Sprechen mit anderen" der Klammerausdruck

„(dialogisch-austauschend)" angefügt.

16. In der Anlage a/lF (Lehrplan des Gymnasiums

mit Dritter lebender Fremdsprache am

öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische

Akademie in Wien) lautet die Überschrift des

fünften Teiles

„FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT"

17. In der Anlage A/lF lautet die Überschrift des

sechsten Teiles

„SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE"

18. In der Anlage A/me (Lehrplan des Realgymnasiums

mit zusätzlicher Ausbildung in Metallurgie

am Bundesrealgymnasium in Reutte (Tirol), vierter

Teil (Stundentafel)

a) Abschnitt „a) Pflichtgegenstände" wird in

sublit. aa bei der Summe der allgemeinbildenden

Pflichtgegenstände an die Stelle der Zahl „31" die

Zahl „33" gesetzt,

b) Abschnitt „c) Unverbindliche Übungen"

aa) wird nach der Zeile „Spielmusik" folgende

Zeile eingefügt: „Kurzkurs lebende Fremdsprache

(2) (2) (2) (2) (2) 6 II4",

bb) entfällt die Zeile „Die unverbindliche Übung

„Kurzkurs lebende Fremdsprache" entfällt.".

19. In der Anlage A/me, sechster Teil (Lehrpläne

der einzelnen Unterrichtsgegenstände), Abschnitt

„A. Pflichtgegenstände" wird

a) bei der Ersten lebenden Fremdsprache „Englisch"

im Unterabschnitt „Lehrstoff" der erste

Halbsatz nach der Überschrift „Schularbeiten:"

durch folgenden Halbsatz

„In der 7. Klasse vier, zwei im zweiten Semester,

davon eine zweistündig;",

b) beim Pflichtgegenstand „Physik" im Unterabschnitt

„Lehrstoff" die Wendung

„6. und 7. Klasse (je 2 Wochenstunden)

8. und 9. Klasse (je 3 Wochenstunden):"

durch die Wendung

„6. und 7. Klasse (je 2 Wochenstunden)

8. Klasse (3 Wochenstunden)

9. Klasse (2 Wochenstunden):"

ersetzt.

20. In der Anlage B (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums),

vierter Teil, wird im Unterabschnitt

a) Pflichtgegenstände

a) in der Zeile „bb) Wahlpflichtgegenstände" in

der Spalte „Summe" jeweils die Ziffer „8" eingefügt

und

b) den Anmerkungen angefügt:„

4) Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und

8. Klasse jedoch II.

5) Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und

8. Klasse jedoch (II).".

21. In der Anlage B, sechster Teil (Lehrpläne der

einzelnen Unterrichtsgegenstände), Abschnitt „A.

Pflichtgegenstände"

a) lautet der Pflichtgegenstand Musikerziehung

„MUSIKERZIEHUNG

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung

Am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht

oder mit Bildnerischem Gestalten und

Werkerziehung

6. Klasse (2,5 Wochenstunden).",

b) tritt im Pflichtgegenstand „Bildnerische

Erziehung" jeweils an die Stelle der Zeile

„6. Klasse (2 Wochenstunden):" die Zeile

„6. Klasse (2,5 Wochenstunden):"

22. In der Anlage B/m² (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung

der musischen Ausbildung für Studierende

der Musik), vierter Teil (Stundentafel), wird die

Überschrift „d) Förderunterricht" an das Ende dieses

Teiles gesetzt und angefügt

„Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium."

23. In der Anlage B/sp (Oberstufenrealgymnasium

unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen

Ausbildung) lautet der sechste Teil

„SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium

mit Instrumentalunterricht, mit folgenden Abweichungen

PHYSIK

Wie Anlage A für das Gymnasium.

MUSIKERZIEHUNG

Wie Anlage A/sp.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Wie Anlage A/sp.

LEIBESÜBUNGEN

Wie Anlage A/sp.

SPORTKUNDE

Wie Anlage A/sp.".

24. Nach der Anlage C werden die einen

Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen

D und D/M angefügt.

Artikel II

§ 1. (1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich der 3.

und 5. Klasse (bei Freigegenständen und unverbindlichen

Übungen auch hinsichtlich des ersten

Kursjahres) mit Beginn des Schuljahres 1989/90

und für die jeweils nachfolgende Klasse bzw. das

jeweils nachfolgende Kursjahr mit Beginn des

nachfolgenden Schuljahres sowie hinsichtlich des 1.

Semesters (bei Freigegenständen und unverbindlichen

Übungen auch hinsichtlich des ersten Kurssemesters)

mit Beginn des 1. Semesters (Wintersemesters)

des Schuljahres 1989/90 und für die jeweils

nachfolgenden Semester bzw. die jeweils nachfolgenden

Kurssemester jeweils mit Beginn des

nächstfolgenden Sommer- bzw. Wintersemesters in

Kraft.

(2) Soweit der Lehrstoff der im Art. I genannten

Lehrpläne für die Oberstufe nicht auf bestimmte

einzelne Klassen oder Kursjahre bzw. Semester

oder Kurssemester bezogen ist, sondern für die

gesamte Dauer der Führung des betreffenden

Unterrichtsgegenstandes gilt, treten die in diesen

Lehrplänen enthaltenen Bestimmungen des betreifenden

Unterrichtsgegenstandes für alle Klassen

(Semester) bzw. Kursjahre (Kurssemester), für die

dieser Unterrichtsgegenstand vorgesehen ist, mit

Beginn des Schuljahres 1989/90 in Kraft.

§ 2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung

treten die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung

des Bundesministers für Unterricht, BGBl.

Nr. 163/1964, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 63/1989, und der Verordnung des

Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl.

Nr. 275/1970, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 63/1989, außer Kraft.

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