36. Verordnung: Änderung der Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 327/1988, insbesondere
dessen §§ 6 und 39, des § 29 des Minderheiten-
Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 326/
1988 sowie hinsichtlich der Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen
im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher
Dienst und dem Bundesminister für Finanzen auf
Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das
Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer,
BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 287/1988, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden
höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, in
der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 591/
1986 und BGBl. Nr. 63/1989 wird wie folgt geändert
1. In § 1 erhalten die Z 3 bis 14 die Bezeichnungen
4 bis 15.
2. In § 1 wird als neue Z 3 eingefügt
„3. Lehrplan des Werkschulheims (Anlage A/w)"
3. Dem § 1 werden folgende Z 16 und 17 angefügt
„16. Lehrplan des Gymnasiums, des Realgymnasiums
und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums
für Berufstätige (Anlage D)
17. Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige
an der Theresianischen Militärakademie
in Wr. Neustadt (Anlage D/M)."
4. In Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden
höheren Schule), vierter Teil (Stundentafeln), wird
a) in der Stundentafel der Freigegenstände der
Unterstufe des Gymnasiums nach der Zeile
„Geometrisches Zeichnen" die Zeile
„Chemie - - - 1 1 (III)"
und
b) in der Stundentafel der Freigegenstände der
Unterstufe des Realgymnasiums nach der
Zeile „Lebende Fremdsprache" die Zeile
„Chemie — — — 1 1 (III)"
eingefügt.
5. In der Anlage A, sechster Teil (Lehrplan der
einzelnen Unterrichtsgegenstände), Abschnitt „A.
Pflichtgegenstände", Unterabschnitt „2. Oberstufe",
lautet im Pflichtgegenstand „Zweite
Lebende Fremdsprache" der Abschnitt „Serbokroatisch"
„Serbokroatisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Serbokroatisch soll zum Erreichen
der folgenden Ziele beitragen, die sowohl
fachspezifische als auch fächerübergreifende
Aspekte enthalten
1. Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten
Die Schüler sollen imstande sein, die serbokroatische
Sprache mündlich und schriftlich als adäquates
Verständigungsmittel zu benützen und Informationen
aus den Bereichen des gesellschaftlichen,
kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Lebens
zu verstehen und zu verarbeiten. Dazu ist in erster
Linie die Entwicklung der vier sprachlichen Grundfertigkeiten
erforderlich.
Hörverstehen
Die Schüler sollen authentisches, stilistisch neutrales
Serbokroatisch verstehen, das in mittlerem
Sprechtempo übermittelt wird.
Sprechen
Die Schüler sollen imstande sein, sich mündlich
in den Situationen des Unterrichts und Alltags
intentionsgemäß auszudrücken.
Leseverstehen
Die Schüler sollen schriftlich vorliegende serbokroatische
Originaltexte verstehen.
Schreiben
Die Schüler sollen den schriftlichen Gebrauch
der serbokroatischen Sprache in einem Ausmaß
beherrschen, das den Erfordernissen des Unterrichts
und des Alltags gerecht wird und ihnen
erlaubt, sich entsprechend auszudrücken.
2. Einsichten in das Funktionieren von Sprache als
Mittel der Kommunikation
Die Schüler sollen die Einsicht erhalten, daß
Kommunikation situativ ist und daß bestimmte
Situationen bestimmte sprachliche Strukturen
erfordern. Weiters sollen sie Einsicht in die sprachlichen
Strukturen des Serbokroatischen erhalten
und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem
Serbokroatischen und dem Deutschen sowie anderen
gelernten Sprachen erkennen.
3. Kenntnisse aus ausgewählten Bereichen der Landes-
und Kulturkunde Jugoslawiens
Die Schüler sollen — im Sinne einer Erziehung
zu europäischer Gesinnung und Weltoffenheit —
in der Fremdsprache bewältigbare, fachübergreifende
und altersadäquate Kenntnisse über Jugoslawien
und seine Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts
bis zur Gegenwart erwerben. Aus der
Beschäftigung mit Fragen der Landes- und Kulturkunde
sollen sie befähigt werden, Ähnlichkeiten
und Unterschiede zwischen Österreich und Jugoslawien
differenziert betrachten, sich mit einer
anderen Gesellschaftsordnung auseinandersetzen
zu lernen und dadurch mögliche Vorurteile und
Klischeevorstellungen zu korrigieren.
4. Beherrschung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken
Die Schüler sollen lernen, die für den Spracherwerb
und die Sprachausübung vorhandenen Hilfsmittel,
insbesondere das Wörterbuch, sowie grundlegende
Lern- und Arbeitstechniken sachgerecht
und selbständig einzusetzen.
Lehrstoff
5. Klasse (4 Wochenstunden)
Lernziele
Hörverstehen
Verstehen von authentischem, stilistisch neutralem
Serbokroatisch, das in mittlerem Sprechtempo
übermittelt und zur Bewältigung einfachster Alltagssituationen
eingesetzt wird, die im Unterricht
erarbeitet wurden.
Sprechen
Bewältigen von im Unterricht erarbeiteten einfachsten
Grundsituationen des Alltagslebens; Wiederholen
von Gelesenem und Gehörtem.
Leseverstehen und Lesen
Verstehen einfachster kurzer Texte.
Schreiben
Schriftliches Bewältigen der sich aus dem Unterricht
ergebenden Aufgaben sowie der einfachsten
im Unterricht erarbeiteten Grundsituationen des
Alltagslebens.
Lerninhalte
Kommunikationssituationen und Themenbereiche
Themen und Situationen aus der unmittelbaren
Umwelt des Schülers (zB Personalien, Familie,
Tagesablauf, Haus und Wohnung usw.)
Themen und Situationen, die sich im Unterricht
ergeben
Themen und Situationen, die allmählich in die
Kenntnis von Land und Volk Jugoslawiens einführen
(Lieder und Gedichte)
Sprachliche Mittel
Orthoepie
Grundlage der serbokroatischen Artikulation mit
besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen
fremden Laute (besonders der Konsonanten c, d,
dz, z, lj, nj) und der Eigenart der serbokroatischen
Aussprache. Die Opposition stimmlos — stimmhaft.
Systematische Hör- und Ausspracheübungen
mit gebräuchlichem Wort- und Phrasenmaterial.
Schrift und Orthographie
Einführung in die Rechtschreibung des Serbokroatischen
mit besonderer Beachtung der diakritischen
Zeichen in Schreib- und Druckschrift.
Wortschatz
Grundlegender Wort- und Phrasenschatz.
Grammatik
Einfacher Satz (Behauptung, Frage, Verneinung);
Geschlechtsregeln; regelmäßige Deklination
des Nomen (Substantivs), gebräuchlichste unregelmäßige
Formen; das bestimmte und das unbestimmte
Adjektiv; Deklination des Adjektivs;
Adverb; Steigerung des Adjektivs und des Adverbs;
Deklination der persönlichen, fragenden und besitzergreifenden
Pronomen; die Grund- und Ordnungszahlwörter;
die gebräuchlichsten Präpositionen
und Konjunktionen; Konjugation der
regelmäßigen Verben in den Hauptzeiten, häufigste
unregelmäßige Formen; Einführung in die
Aspekte; Wortfolge; Uhrzeit, Datum, Alter.
Querverbindungen: Deutsch (Strukturen der
Grammatik, Rolle der Grundwortarten); gegebenenfalls
Latein (Grammatik), Erste lebende Fremdsprache
(Grammatik).
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Vier Schularbeiten, eine oder zwei im ersten
Semester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Lernziele
Hörverstehen
wie in der 5. Klasse; Bewältigung weiterer einfacher
Alltagssituationen, die im Unterricht erarbeitet
wurden.
Sprechen
wie in der 5. Klasse; Bewältigen weiterer einfacher
Alltagssituationen, die im Unterricht erarbeitet
wurden; Wiedergeben und Zusammenfassen von
Gehörtem und Gelesenem, Versuche im Berichten
von Selbsterlebtem und Beobachtetem.
Leseverstehen und Lesen
Verstehen einfacher, nicht zu langer Texte, einfache
Formen des Globalverstehens; Gebrauch des
Wörterbuches.
Schreiben
wie in der 5. Klasse; Zusammenfassen von Gelesenem
und Gehörtem; Verfassen von einfachen
zusammenhängenden Texten.
Lerninhalte
Kommunikationssituationen und Themenbereiche
Vertiefung der Themen und Situationen aus der
5. Klasse, weitere Themen und Situationen (zB
Freizeit, Interessen, Reisen . . .).
Weitere Themen und Situationen, die sich im
Unterricht ergeben.
Themen und Situationen, mit denen Besucher
Jugoslawiens konfrontiert werden können und die
die Kenntnis von Land und Völkern Jugoslawiens
erweitern.
Sprachliche Mittel
Orthoepie und Orthographie
Festigung der Aussprache durch planmäßige
Übungen; Einführung in die Rechtschreibung des
Serbischen.
Wortschatz
Erweiterung des grundlegenden Wort- und
Phrasenschatzes.
Grammatik
Weitere Ausnahmen und Ergänzungen zur
Deklination der Nomen und Adjektive; Deklination
der Numeralia und der noch nicht behandelten
Pronomen; weitere Präpositionen und Konjunktionen;
Ergänzung der Konjugation, besonders der
Zeitformen; Partizipien; verschiedene Arten der
Möglichkeitsform; weitere Gruppen häufiger Verben
sowie ihre Aspekte und Rektion; wichtige
Arten der Nebensätze; direkte und indirekte Rede.
Querverbindungen: Deutsch, gegebenenfalls
Latein (Grammatik) und Erste lebende Fremdsprache
(Grammatik).
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, zwei oder drei im ersten
Semester.
7. und 8. Klasse (je 3 Wochenstunden)
Lernziele
Hörverstehen
Verstehen von Gesprächen und Diskussionen,
Berichten und Stellungnahmen in authentischem,
stilistisch neutralem Serbokroatisch, das in mittlerem
Sprechtempo übermittelt wird.
Sprechen
Differenzierte Ausdrucksfähigkeit in den Situationen
des Alltags und beim Wiedergeben und
Zusammenfassen von Gehörtem, Gelesenem, Erlebtem
und Gesehenem, bei Kommentaren und Stellungnahmen
sowie bei Information und Diskussion.
Leseverstehen und Lesen
Verstehen nicht zu schwieriger Originaltexte
(Globalverstehen, an Schlüsselstellen Detailverstehen);
sinngemäßes, phonetisch richtiges Lesen.
Schreiben
Differenziertere Ausdrucksfähigkeit bei Information,
Erzählen von Handlungsabläufen, Darstellen
von Problemen, Wiedergeben und Zusammenfassen
von Texten, Kommentaren und persönlichen
Stellungnahmen; stichwortartige Notizen zu Hörtexten.
Lerninhalte
Kommunikationssituationen und Themenbereiche
Erweiterung und Vertiefung der Themen und
Situationen aus dem Alltagsleben.
Erweiterung und Differenzierung jener Themen
und Situationen, mit denen Besucher Jugoslawiens
konfrontiert werden können und die die Kenntnis
von Land und Völkern Jugoslawiens erweitern.
Auseinandersetzung mit aktuellen Themen (zB
der einzelne und die Gesellschaft, Jugend, Umwelt,
Erziehung und Bildung, Freizeitgestaltung und
-bewältigung . . .).
Lektüre
Texte, vor allem aus den Massenmedien, mit
Bezug zum Zeitgeschehen und Alltagsleben; Proben
aus Lyrik, Epik und Dramatik des 19. und
20. Jahrhunderts mit besonderer Würdigung der
Volkspoesie, auch der älteren; mindestens ein
bedeutendes literarisches Werk. Darstellung staatlicher
und gesellschaftlicher Einrichtungen sowie
wirtschaftlicher und sozialer Probleme Jugoslawiens.
Moderne Kurzgeschichten. Gelegentlich
auch Vergleich der Bezeichnungen österreichischer
und jugoslawischer staatlicher und wirtschaftlicher
Einrichtungen.
Querverbindungen: gegebenenfalls Geschichte
und Sozialkunde (7. Klasse: 1. Weltkrieg und Zwischenkriegszeit),
Empfehlung und Förderung von
Privatlektüre.
Sprachliche Mittel
Orthoepie
Verfeinerung und Differenzierung des bisher
Gelernten.
Orthographie
wie bisher
Grammatik
Sprachlehre: Vertiefung, Wiederholung und
Zusammenfassung im Anschluß an die Lektüre und
an den Gesprächsunterricht.
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen
Schularbeiten
7. Klasse: fünf Schularbeiten, zwei im zweiten
Semester, davon eine zweistündige.
8. Klasse: drei Schularbeiten, zwei zweistündige
im ersten Semester, eine dreistündige im zweiten
Semester.
Didaktische Grundsätze
1. Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten
Zur Erreichung des Zieles ist ein ausgewogener
Einsatz aller Unterrichtsträger, das sind Lehrer,
Lehrbücher, Lehrbehelfe und Medien, erforderlich.
Besonders die Tonträger dürfen nicht vernachlässigt
werden, damit eine Vielfalt von muttersprachlichen
Sprechern in den Unterricht eingebracht wird.
Das von diesen Unterrichtsträgern dargebotene
Serbokroatisch hat sich an der gehobenen
Umgangssprache zu orientieren und soll der
authentischen Gegenwartssprache entsprechen.
Demzufolge sind die aus didaktischen Gründen
erstellten Texte bald durch dem Lernfortschritt entsprechend
adaptierte Originaltexte zu ersetzen, die
allmählich zu authentischen Originaltexten hinführen.
Im Unterricht sollen Lehrer und Schüler sich
vorwiegend des Serbokroatischen bedienen. Der
Gebrauch der deutschen Muttersprache ist möglichst
auf die folgenden Fälle zu beschränken
— Erklärung schwieriger grammatischer, lexikalischer
und idiomatischer Erscheinungen
— Klärung von Kommunikationssituationen und
Stellung von Arbeitsanleitungen (besonders im
Anfangsunterricht)
— Erklärung schwieriger Fragen der Landes- und
Kulturkunde
— Strukturvergleich beider Sprachen (fallweises
Übersetzen)
— Übungs- und Prüfungszwecke (fallweises Übersetzen)
— Überprüfung des Globalverstehens (Wiedergabe
der Hauptgedanken eines Hör- oder Lesetextes).
Obwohl die vier sprachlichen Fertigkeiten eine
Einheit bilden und nicht isoliert entwickelt werden
sollen, ist ihrer verschiedenen Gewichtung insofern
Rechnung zu tragen, als Hörverstehen, Sprechen
und Leseverstehen dem schriftlichen Ausdruck
gegenüber etwas Vorrang haben.
Nicht nur im muttersprachlichen Bereich ist die
sprachliche Kompetenz in den rezeptiven Fertigkeiten
(Hörverstehen, Leseverstehen) bedeutend
höher als in den produktiven Fertigkeiten (Sprechen,
schriftlicher Ausdruck). Auch im Serbokroatischunterricht
wird der Schüler dank seiner allgemeinsprachlichen
Kompetenz bedeutend mehr verstehen
als sagen können.
Die schöpferische, über mechanisches Lernen,
Imitation und Automation hinausgehende Tätigkeit
des Schülers ist von allem Anfang an zu fördern.
Hörverstehen
Dem Hörverstehen ist von allem Anfang an
große Aufmerksamkeit zu widmen. Vorrangig wird
dabei das Globalverstehen sein. Deshalb sollen
Hörtexte als Ganzheit und in mittlerem Sprachtempo
geboten werden. Dabei soll auch die Fähigkeit
entwickelt werden, sprachlich Unbekanntes aus
dem Zusammenhang zu verstehen. In weiterer
Folge wird auch Detailverstehen zu entwickeln
sein. Dabei ist zu beachten, daß dem Schüler im
voraus die entsprechenden Fragen vorzulegen sind.
Damit der Schüler lernt, verschiedene Sprecher
(vor allem Muttersprachige) zu verstehen, sollen
möglichst oft Tonträger eingesetzt werden.
Richtiges Wahrnehmen des Lautsystems der
Fremdsprache ist Voraussetzung für das eigene orthoepisch
richtige Sprechen. Durch regelmäßiges
Bewußtmachen des Unterschiedes zwischen muttersprachlicher
und fremdsprachlicher Lautung sol-
len die Schüler lernen, jene für das Serbokroatisch
wichtigen lautlichen Erscheinungen zu unterscheiden,
die es in der Muttersprache entweder nicht
gibt oder die darin keine sinntragende Funktion
haben. Dazu gehören insbesondere: die Opposition
stimmlos — stimmhaft, die regressive Assimilation
und das neustokawische Akzentsystem. Übungs- und
Überprüfungsformen sind unter anderem: Aufträge
ausführen, multiple-choice-Verfahren, Wiedergeben
und Zusammenfassen von Texten.
Sprechen
In der Entwicklung der Fertigkeit „Sprechen"
wird naturgemäß zunächst die imitative Phase die
erste Stelle einnehmen. Es muß ihr aber die gestaltende
Phase folgen, die es dem Schüler gestattet,
sich seinen eigenen Bedürfnissen gemäß auszudrücken.
In diesem Zusammenhang ist besonders darauf
zu achten, daß Übungen, die schwierige grammatische
und lexikalische Probleme betreffen, über
„Formalübungen" hinaus zu kommunikationsorientierten
Übungen hinführen. Zielsetzung ist das
Sprachkönnen, nicht das Wissen über die Sprache.
Voraussetzung für das Funktionieren von Sprache
als Kommunikationsmittel ist die Verständlichkeit.
Ziel dabei ist eine möglichst hohe Sprachrichtigkeit
in Lexik und Grammatik, aber auch in Aussprache
und Intonation. Besonderes Augenmerk ist
dabei auf jene Aspekte der serbokroatischen Orthoepie
zu legen, die bereits unter dem Punkt
„Hörverstehen" angeführt wurden. Eine schwierige,
aber wichtige Aufgabe besteht darin, die Schüler
zur Eigenkontrolle ihrer Aussprache zu bringen.
Eine wichtige Hilfe bei der Entwicklung der Fertigkeit
„Sprechen" ist regelmäßiges Training des Hörverstehens.
Bei der Vermittlung von neuem sprachlichem
Material soll besonders im Anfangsunterricht
nicht das Schriftbild, sondern die Lautgestalt
im Vordergrund stehen.
Ebenso wichtig ist es, von allem Anfang an ein
mittleres Sprechtempo anzustreben.
Ein wichtiges Prinzip bei der Entwicklung der
Fertigkeit „Sprechen" besteht darin, daß der
Gesprächsinhalt die Schüler intellektuell weder
über- noch unterfordert und ihren Interessen entspricht.
Übungs- und Überprüfungsformen sind unter
anderem: Stellen und Beantworten von Fragen und
adäquates Reagieren; Anwenden des Gelernten in
ähnlichen oder neuen Situationen; kurze Redeübungen;
Klassengespräche zu erarbeiteten Inhalten;
Verbalisieren von Bildgeschichten; Wiedergeben
von Gelesenem, Gehörtem, Gesehenem und
Erlebtem; Zusammenfassen, Kommentieren und
Stellungnehmen.
Leseverstehen
Zur Schulung des Leseverstehens sind Lesetexte
heranzuziehen, die den Interessen, der Reife und
dem sprachlichen Können der Schüler entsprechen
und so die Freude am Lesen fördern. Anzustreben
sind Originaltexte; der Weg dazu führt über vereinfachte
adaptierte und kommentierte Texte.
Wegen seiner praktischen Verwertbarkeit auch
außerhalb des Unterrichts kommt dem stillen Lesen
mit dem Ziel des globalen Verstehens große Bedeutung
zu. Im Unterricht wird zwischen dem lauten
und stillen Lesen zu unterscheiden sein. Das laute
Lesen dient in der Regel nicht der Entwicklung des
Leseverstehens, sondern der Schulung und Korrektur
der Aussprache und Intonation. Die cyrillische
Schrift sollte nur an bereits bekannten Texten
und nach Anhören eines Modells (Tonträger,
Lehrer . . .) geübt werden.
Das stille Lesen ist der Normalfall des Kontaktes
mit schriftlichen Texten und muß daher im Unterricht
entsprechend geübt werden.
Ziel des Lesens ist in der Regel Globalverstehen.
Damit soll die Fähigkeit entwickelt werden, sprachlich
Unbekanntes aus dem Zusammenhang zu verstehen.
Ein Eingehen auf jedes Detail hemmt die
Motivation und widerspricht einer ökonomischen
Unterrichtsführung. Das schließt jedoch nicht aus,
daß je nach Textsorte und Teillernziel auch Detailverstehen
und genaue Übersetzung gefördert werden
können. Die Überprüfung des Leseverstehens
soll aber im allgemeinen nicht durch Übersetzen
erfolgen, sondern durch Fragen, Lückentexte,
Zusammenfassungen, Nacherzählungen, Erarbeiten
des Hauptgedankens in mündlicher und schriftlicher
Form. Die Entwicklung des Leseverstehens
ist nicht Selbstzweck. Sie ist immer mit der Entwicklung
der anderen sprachlichen Fertigkeiten
verbunden und erweitert dadurch das sprachliche
Können.
Leseverstehen bringt Sachinformation, konfrontiert
die Schüler mit Einsichten und Haltungen und
kann dadurch zu einem wichtigen Faktor der Motivation
werden.
Schreiben
Der schriftliche Gebrauch des Serbokroatischen
richtet sich einerseits nach den Erfordernissen des
Unterrichts (Schreiben ohne Kommunikationssituation)
und andererseits nach möglichen Schreibanlässen
in Kommunikationssituationen. Zu den
Erfordernissen des Unterrichts gehört auch das
Erlernen der cyrillischen Schrift.
Zu den möglichen Schreibanlässen in Kommunikationssituationen
zählen neben Briefen, Ansichtskarten,
Einladungen und Formularen auch solche
Texte, die in dieser Form voraussichtlich keine
praktische Anwendung durch die Schüler im Alltag
finden werden, wie zB: Nacherzählungen, Zusammenfassungen
und Kommentare, persönliche Stellungnahmen,
Aufsätze, Verfassen von Bildgeschichten,
Verfassen von Texten (ausgehend von Bildern
oder Impulstexten), Notizen zu Hör- und Lesetexten.
2. Einsichten in das Funktionieren
von Sprache als Mittel der Kommunikation
Die serbokroatische Sprache ist im Gegensatz
zum Englischen und Französischen eine synthetische
Sprache, die sich in der Grammatik durch
großen Formenreichtum auszeichnet. Das ermöglicht
in besonderer Weise Einsichten in das Funktionieren
einer Sprache überhaupt und fordert oft
den Vergleich mit der Muttersprache und anderen
Fremdsprachen heraus. So gesehen, bedeutet die
Beschäftigung mit dem Serbokroatischen eine
intensive sprachliche Schulung, wobei die formalen
Aspekte der Sprache aber nicht Selbstzweck sein
dürfen, sondern immer in Hinblick auf deren kommunikative
Funktion zu sehen sind. Das Funktionieren
von Sprache ist den Schülern jeweils anhand
des sprachlichen Lernmaterials zu verdeutlichen.
Das kann einerseits durch die Gegenüberstellung
verschiedener grammatischer und lexikalischer
Strukturen für dieselbe Aussage im Serbokroatischen
und Deutschen bzw. in einer anderen den
Schülern bekannten Sprache geschehen, andererseits
auf einer höheren Lernstufe durch die Gegenüberstellung
verschiedenartiger grammatischer und
lexikalischer Strukturen zum Ausdruck gleicher
oder ähnlicher Inhalte im Serbokroatischen selbst.
Der Formenreichtum des Serbokroatischen darf
jedoch nicht zu einem Unterricht führen, der nur
aus sprachformalem Training besteht. Das Ziel des
Unterrichts ist die Kommunikationsfähigkeit.
Grammatische Phänomene dürfen nicht allein deskriptiv
dargestellt werden, sondern sollen von den
Schülern als sinnvolle Bereicherung ihres Ausdrucksvermögens
angesehen werden. Das ist in der
Regel dann der Fall, wenn einerseits von einer konkreten
Situation ausgegangen wird, andererseits
das grammatische Phänomen in seiner Funktion
dargestellt wird. Der Phase des Einübens des isolierten
Phänomens (nichtkommunikative Phase)
muß unbedingt die kommunikationsorientierte
Übungsphase folgen.
Den Schülern soll anhand des jeweiligen Lernmaterials
bewußt gemacht werden, daß sprachliche
Äußerungen von der Situation, in der sie gemacht
werden, abhängig sind. Solche Situationen sollen
von allem Anfang an im Unterricht genützt bzw.
simuliert werden, um die Kreativität der Schüler zu
fördern.
3. Kenntnisse aus ausgewählten
Bereichen der Landes- und Kulturkunde
Jugoslawiens
Da die Sprache eng mit der Kultur eines Volkes
verbunden ist, darf sie auch nicht losgelöst von dieser
vermittelt werden. Landes- und Kulturkunde
zieht sich daher als integrierendes Prinzip durch
den ganzen Fremdsprachenunterricht. So falsch es
also wäre, eine Fremdsprache ohne Bezug auf kulturelle
Gegebenheiten zu vermitteln, so einseitig
wäre es aber auch, nur die Kultur des fremden Volkes
bzw. nur des eigenen zu berücksichtigen. Landes-
und Kulturkunde soll also immer komparativ
bzw. kontrastiv sein.
Die Schüler sollen lernen, Ähnlichkeiten und
Unterschiede zwischen Österreich und Jugoslawien
im Bereiche der staatlichen, gesellschaftlichen, kulturellen
und wirtschaftlichen Einrichtungen zu
erkennen, und sollen dadurch zu einer differenzierten
Betrachtung der Zusammenhänge gelangen.
Die Schüler werden damit stärker angeregt, sich
mit einer anderen Gesellschaftsordnung und anderen
Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. Damit
soll es ihnen ermöglicht werden, etwaige Vorurteile
und Klischeevorstellungen, auch im Zusammenhang
mit jugoslawischen Arbeitnehmern in Österreich,
zu korrigieren.
Von der Beschäftigung mit der Sprache ausgehend,
soll Serbokroatischunterricht in besonderer
Weise das Interesse für Jugoslawien wecken und
damit auch die Bereitschaft, sich — über das Schulische
hinausgehend — in weiterem Rahmen über
dieses Land zu informieren. Die Schüler werden
umso besser imstande sein, sich mit den daraus
ergebenden Fragen auseinanderzusetzen, je mehr
sie fähig und bereit sind, auch auf authentische
Informationsquellen zurückzugreifen (Zeitungen,
Zeitschriften, Radio- und Fernsehsendungen,
mündliche Berichte und dergleichen).
Landes- und Kulturkunde einschließlich der
Literatur ist ein Unterrichtsprinzip und kein systematisch
zu erarbeitendes Wissensgebiet. Dem Lehrer
bleibt es überlassen, geeignete Texte, Ton- und
Bildmaterial oder sich sonst bietende Anlässe landeskundlich
auszuwerten, wobei eine Streuung
über mehrere der Teilbereiche (zB Geschichte,
Geographie, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft,
Alltag, Weltanschauung, Wissenschaft und Bildung,
Kunst) erfolgen soll. Genauso soll die Literatur
nicht systematisch, sondern anhand von Beispielen
aus dem literarischen Schaffen des 19. und
20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart vermittelt werden.
4. Beherrschung grundlegender
Lern- und Arbeitstechniken
Aufgabe des Lehrers wird es sein, den Schülern
nicht nur sprachliche Fertigkeiten zu entwickeln
und ihnen Wissen zu vermitteln, sondern sie auch
zum sachgerechten und selbständigen Einsatz der
für den Spracherwerb und die Sprachausübung vorhandenen
Hilfsmittel und Lerntechniken anzuleiten.
Die Schüler sollen mit Hilfe des Lehrers erkennen,
wie sie am besten lernen und mögliche Hilfsmittel
am vorteilhaftesten einsetzen. Besonders
wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch, die
Schüler zum richtigen und rationellen Gebrauch
des Wörterbuches hinzuführen.
5. Die Gestaltung des Serbokroatischunterrichts
Ziel des Unterrichts ist
— die Erarbeitung und Vermittlung neuer Lerninhalte
— die Sicherung und Anwendung dieser Lerninhalte
— die Kontrolle des Unterrichtsertrages
— die Vermittlung von Techniken zum selbständigen
Spracherwerb.
Da es im Fremdsprachenunterricht in besonderer
Weise darauf ankommt, daß die Schüler in der
fremden Sprache selbst aktiv sind, sind aus der
großen Zahl möglicher Unterrichtsformen jene zu
bevorzugen, bei denen die Tätigkeit der Schüler
über bloßes Zuhören und Mitschreiben hinausgeht.
Das Variieren der Arbeitsformen im Unterricht
ist aus sachlogischen und psychologischen Gründen
erforderlich, weil nicht jede Unterrichtsform zum
Erreichen eines bestimmten Teillernzieles geeignet
ist und weil das Interesse der Schüler auch durch
Abwechslung aufrechterhalten werden kann.
Eine richtige Verteilung und zeitliche Begrenzung
der verschiedenen Unterrichtsphasen ist anzustreben.
Die Phase der Erarbeitung und Vermittlung
neuer Lerninhalte soll gut motiviert, klar und
kurz sein und muß in die Phase der Sicherung und
Anwendung einmünden, der im Unterrichtsgeschehen
der zentrale Platz zusteht. Unerläßlich sind
dabei regelmäßige mündliche und schriftliche
Schul- und Hausübungen sowie ständiges Wiederholen,
auch von weiter Zurückliegendem. Die
Schul- und Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren.
Folgende Arbeitsformen bieten sich an
Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit; Lehrer-
Schüler-Gespräch, Schüler-Schüler-Gespräch, Rollenspiel,
szenische Darstellung, Lehrervortrag,
Schülerreferat . . .
Die Arbeitsaufträge müssen stets klar und eindeutig
sein, ihre Erfüllung darf die Schüler weder
sprachlich noch inhaltlich überfordern. Die ständige
Kontrolle des Unterrichtsertrages, die großteils
Hand in Hand mit der Sicherung und Anwendung
geht, ist auch zur Selbstkontrolle der Schüler
unentbehrlich.
Querverbindungen
Querverbindungen zu fast allen Unterrichtsgegenständen
sind möglich und wünschenswert. Sie
lassen sich auf der sprachlichen und der inhaltlichen
Ebene realisieren. Auf rein sprachlicher Ebene
werden dem Serbokroatischunterricht jene Grundfertigkeiten,
Erfahrungen und Verfahrenskenntnisse
zugute kommen, die die Schüler bei der
Beschäftigung mit anderen Sprachen (Deutsch,
Latein, andere lebende Fremdsprachen) entwickelt
haben. Auf inhaltlicher Ebene kann man auf jenes
Wissen zurückgreifen, das die Schüler in den anderen
Unterrichtsgegenständen erworben haben. Die
Verwirklichung solcher Querverbindungen wird in
erster Linie von den Themen und Situationen
abhängen, die gerade behandelt werden. In den
Lehrstoffangaben werden mögliche Querverbindungen
nur mit jenen Fächern (unter dem Zusatz
„gegebenenfalls") angeführt, die explizit auf Gegebenheiten
in Jugoslawien verweisen. Dieser Einschränkung
kann und soll aber durch gemeinsame
Unterrichtsplanung mit anderen Unterrichtsgegenständen
entgegengewirkt werden."
6. In der Anlage A, sechster Teil (Lehrplan der
einzelnen Unterrichtsgegenstände), Abschnitt „A.
Pflichtgegenstände", Unterabschnitt „2. Oberstufe",
lautet im Pflichtgegenstand „Zweite
Lebende Fremdsprache" der Abschnitt „Ungarisch"
„Ungarisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll zum Erreichen der folgenden
Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch
fächerübergreifende Aspekte enthalten
1. Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten
Die Schüler sollen imstande sein, die ungarische
Sprache mündlich und schriftlich als adäquates
Verständigungsmittel zu benützen und Informationen
aus den Bereichen des gesellschaftlichen, kulturellen,
politischen und wirtschaftlichen Lebens zu
verstehen und zu verarbeiten. Dazu ist in erster
Linie die Entwicklung der vier sprachlichen Grundfertigkeiten
erforderlich.
Hörverstehen
Die Schüler sollen authentisches, stilistisch neutrales
Ungarisch verstehen, das in mittlerem
Sprechtempo übermittelt wird.
Sprechen
Die Schüler sollen imstande sein, sich mündlich
in den Situationen des Unterrichts und des Alltags
intentionsgemäß auszudrücken.
Leseverstehen
Die Schüler sollen schriftlich vorliegende ungarische
Originaltexte verstehen.
Schreiben
Die Schüler sollen den schriftlichen Gebrauch
der ungarischen Sprache in einem Ausmaß beherrschen,
das den Erfordernissen des Unterrichts und
des Alltags gerecht wird und ihnen erlaubt, sich
entsprechend auszudrücken.
2. Einsichten in das Funktionieren von Sprache als
Mittel der Kommunikation
Die Schüler sollen die Einsicht erhalten, daß
Kommunikation situativ ist und daß bestimmte
Situationen bestimmte sprachliche Strukturen
erfordern. Weiters sollen sie Einsicht in die sprachlichen
Strukturen des Ungarischen erhalten und die
wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ungarischen
und dem Deutschen und anderen gelernten
Sprachen erkennen.
3. Kenntnisse aus ausgewählten Bereichen der Landes-
und Kulturkunde Ungarns
Die Schüler sollen — im Sinne einer Erziehung
zu europäischer Gesinnung und Weltoffenheit —
in der Fremdsprache bewältigbare, fachübergreifende
und altersadäquate Kenntnisse über Ungarn
und seine Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts bis
zur Gegenwart erwerben. Aus der Beschäftigung
mit Fragen der Landes- und Kulturkunde sollen sie
befähigt werden, Ähnlichkeiten und Unterschiede
zwischen Österreich und Ungarn differenziert zu
betrachten, sich mit einer anderen Gesellschaftsordnung
auseinandersetzen zu lernen und dadurch
mögliche Vorurteile und Klischeevorstellungen zu
korrigieren.
4. Beherrschung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken
Die Schüler sollen lernen, die für den Spracherwerb
und die Sprachausübung vorhandenen Hilfsmittel,
insbesondere das Wörterbuch, sowie grundlegende
Lern- und Arbeitstechniken sachgerecht
und selbständig einzusetzen.
Lehrstoff
5. Klasse (4 Wochenstunden)
Lernziele
Hörverstehen
Verstehen von authentischem, stilistisch neutralem
Ungarisch, das in mittlerem Sprechtempo übermittelt
und zur Bewältigung einfachster Alltagssituationen
eingesetzt wird, die im Unterricht erarbeitet
wurden.
Sprechen
Bewältigen von im Unterricht erarbeiteten einfachsten
Grundsituationen des Alltagslebens, Wiederholen
von Gelesenem und Gehörtem.
Leseverstehen und Lesen
Verstehen einfachster kurzer Texte.
Schreiben
Schriftliches Bewältigen der sich aus dem Unterricht
ergebenden Aufgaben sowie der einfachsten
im Unterricht erarbeiteten Grundsituationen des
Alltagslebens.
Lerninhalte
Kommunikationssituationen und Themenbereiche
Themen und Situationen aus der unmittelbaren
Umwelt der Schüler (zB Personalien, Familie,
Tagesablauf, Haus und Wohnung usw.)
Themen und Situationen, die sich im Unterricht
ergeben
Themen und Situationen, die allmählich in die
Kenntnis von Land und Volk Ungarns einführen
(Lieder und Gedichte)
Sprachliche Mittel
Orthoepie
Grundlage der ungarischen Artikulation mit
besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen
fremden Laute und der Eigenart der ungarischen
Aussprache
Systematische Hör- und Ausspracheübungen mit
gebräuchlichem Wort- und Phrasenmaterial
Orthographie
Einführung in die Rechtschreibung des Ungarischen
mit besonderer Beachtung der diakritischen
Zeichen in Schreib- und Druckschrift
Wortschatz
Grundlegender Wort- und Phrasenschatz
Grammatik
Adjektiv und Substantiv als Prädikat; Demonstrativpronomen
ez, az attributiv und als Subjekt,
Pluralzeichen -k, Akkusativ -t; Konjugation der
Verben van, jön, megy; Präsens der 1. Konjugation
und 2. Konjugation, -ik — Verba; Entscheidungsfragen,
Bejahungen, Verneinungen; Ortsbestimmungen
auf die Fragen wo? woher? wohin?; Postpositionen
der Ortsbestimmungen; Besitzerzeichen,
Pluralzeichen des Besitzes; Grundzahlwörter, Ordnungszahlwörter,
Uhrzeit
Querverbindungen: Deutsch (Strukturen der
Grammatik, Rolle der Grundwortarten); gegebenenfalls
Latein (Grammatik), Erste lebende Fremdsprache
(Grammatik)
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Vier Schularbeiten, eine oder zwei im ersten
Semester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Lernziele
Hörverstehen
wie in der 5. Klasse; Bewältigen weiterer einfacher
Alltagssituationen, die im Unterricht erarbeitet
wurden.
Sprechen
wie in der 5. Klasse; Bewältigen weiterer einfacher
Alltagssituationen, die im Unterricht erarbeitet
wurden; Wiedergeben und Zusammenfassen von
Gehörtem und Gelesenem, Versuche im Berichten
von Selbsterlebtem und Beobachtetem.
Leseverstehen und Lesen
Verstehen einfacher, nicht zu langer Texte, einfache
Formen des Globalverstehens; Gebrauch des
Wörterbuches.
Schreiben
wie in der 5. Klasse; Zusammenfassen von Gelesenem
und Gehörtem; Verfassen von einfachen
zusammenhängenden Texten.
Lerninhalte
Kommunikationssituationen und Themenbereiche
Vertiefung der Themen und Situationen aus der
5. Klasse, weitere Themen und Situationen (zB
Freizeit, Interessen, Reisen . . .).
Weitere Themen und Situationen, die sich im
Unterricht ergeben, Themen und Situationen, mit
denen Besucher Ungarns konfrontiert werden können
und die die Kenntnis von Land und Volk
Ungarns erweitern.
Sprachliche Mittel
Orthoepie und Orthographie
Festigung von Aussprache und Rechtschreibung
durch planmäßige Übungen.
Wortschatz
Erweiterung des grundlegenden Wort- und
Phrasenschatzes.
Grammatik
Gebrauch der 1. und 2. Konjugation, Verbalpräfixe,
Akkusativ Plural; Ortsbestimmung der Personalpronomina,
Akkusativ der Personalpronomina,
-lak/-lek-Endung; „haben" im Ungarischen und
Negation; Dativ -nak/-nek, Besitzverhältnis mit
-nak/-nek, Possessivpronomina; Verbalpräfixe el-,
meg-; das Präteritum der 1. und 2. Konjugation;
Kasussuffixe -val/-vel; -kor, -ért.
Querverbindungen: Deutsch; gegebenenfalls
Latein (Grammatik) und Erste lebende Fremdsprache
(Grammatik).
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, zwei oder drei im ersten
Semester.
7. und 8. Klasse (je 3 Wochenstunden)
Lernziele
Hörverstehen
Verstehen von Gesprächen und Diskussionen,
Berichten und Stellungnahmen in authentischem,
stilistisch neutralem Ungarisch, das in mittlerem
Sprechtempo übermittelt wird.
Sprechen
Differenzierte Ausdrucksfähigkeit in den Situationen
des Alltags und beim Wiedergeben und
Zusammenfassen von Gehörtem, Gelesenem, Erlebtem
und Gesehenem, bei Kommentaren und Stellungnahmen
sowie bei Information und Diskussion.
Leseverstehen und Lesen
Verstehen nicht schwieriger Originaltexte (Globalverstehen,
an Schlüsselstellen Detailverstehen);
sinngemäßes, phonetisch richtiges Lesen.
Schreiben
Differenziertere Ausdrucksfähigkeit bei Information,
Erzählen von Handlungsabläufen, Darstellen
von Problemen, Wiedergeben und Zusammenfassen
von Texten, Kommentaren und persönlichen
Stellungnahmen; stichwortartige Notizen zu Hörtexten.
Lerninhalte
Kommunikationssituationen und Themenbereiche
Erweiterung und Vertiefung der Themen und
Situationen aus dem Alltagsleben.
Erweiterung und Differenzierung jener Themen
und Situationen, mit denen Besucher Ungarns konfrontiert
werden können und die die Kenntnis von
Land und Volk Ungarns erweitern.
Auseinandersetzung mit aktuellen Themen (zB
der einzelne und die Gesellschaft, Jugend, Umwelt,
Erziehung und Bildung, Freizeitgestaltung und
-bewältigung . . .).
Lektüre
Texte, vor allem aus den Massenmedien, mit
Bezug zum Zeitgeschehen und Alltagsleben; Proben
aus Lyrik, Epik und Dramatik des 19. und
20. Jahrhunderts mit besonderer Würdigung der
Volkspoesie, auch der älteren; mindestens ein
bedeutendes literarisches Werk. Darstellung staatlicher
und gesellschaftlicher Einrichtungen sowie
wirtschaftlicher und sozialer Probleme Ungarns.
Moderne Kurzgeschichten. Gelegentlich auch Vergleich
der Bezeichnungen österreichischer und
ungarischer staatlicher und wirtschaftlicher Einrichtungen.
Querverbindungen: Geschichte und Sozialkunde
(7. Klasse: 1. Weltkrieg und Zwischenkriegszeit),
Empfehlung und Förderung von Privatlektüre.
Sprachliche Mittel
Orthoepie
Verfeinerung und Differenzierung des bisher
Gelernten.
Orthographie
wie bisher
Grammatik
7. Klasse: Zukunft; Befehlsform, Befehlsform in
Nebensätzen; Ableitungssuffixe -hat/-het (= können)
und -tat/-tet, -at/-et (= lassen); Temporalbestimmungen
mit Suffixen und Postpositionen,
Kasussuffix -ig, genaue Uhrzeit, Datum; Ortsbestimmungen
der Orts- und Ländernamen; Ableitungssuffixe
-s; -(a)tlan/-(e)tlen, -talan/-telen,
Modalbestimmungen aus Adjektiven -n, -ul/-ül;
das Partizip I (-6/-Ö) und II (-t, -ott, -ett, -ött);
Relativsätze, Modalsätze; Ableitungssuffix -ható/
-hetö, -hatatlan/-hetetlen; Pronomen „maga";
Bedingungsform der Verba (-na/-ne, -ná/-né) in
der 1. und 2. Konjugation.
8. Klasse: Wiederholung der gelernten Postpositionen,
Postpositionen által, szerint, miatt, után,
nélkül, helyett, Postpositionen mit Wörtern nach
Kasussuffixen; Wiederholung der gelernten Ableitungssuffixe,
Ableitungssuffixe -1, -z (aus Substantiva
→ Verba), -gat/-get für wiederholte Handlung,
-it, -ul/ül (aus Substantiva und Adjektiva →
transitive Verba), -at/-et (aus Verba → Substantiva),
-ka/-ke, -cska/-cske (Deminutivsuffix); Wiederholung
der gelernten Zeichensuffixe
a) der Nomina (Pluralzeichen, Besitzerzeichen
in Singular und Plural, Komparativzeichen),
b) der Verba (Vergangenheit, Befehlsform,
Bedingungsform);
Wiederholung der Kasussuffixe und Personalendungen;
die Regel der Reihenfolge der ungarischen
Suffixe; Wiederholung der Syntax.
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Schularbeiten
7. Klasse: fünf Schularbeiten, zwei im zweiten
Semester, davon eine zweistündige.
8. Klasse: drei Schularbeiten, zwei zweistündige
im ersten Semester, eine dreistündige im zweiten
Semester.
Didaktische Grundsätze
1. Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten
Zur Erreichung des Zieles ist ein ausgewogener
Einsatz aller Unterrichtsträger, das sind Lehrer,
Lehrbücher, Lehrbehelfe und Medien, erforderlich.
Besonders die Tonträger dürfen nicht vernachlässigt
werden, damit eine Vielfalt von muttersprachlichen
Sprechern in den Unterricht eingebracht wird.
Das von diesen Unterrichtsträgern dargebotene
Ungarisch hat sich an der gehobenen Umgangssprache
zu orientieren und soll der authentischen
Gegenwartssprache entsprechen. Demzufolge sind
die aus didaktischen Gründen erstellten Texte bald
durch dem Lernfortschritt entsprechend adaptierte
Originaltexte zu ersetzen, die allmählich zu
authentischen Originaltexten hinführen.
Im Unterricht sollen Lehrer und Schüler sich
vorwiegend des Ungarischen bedienen. Der
Gebrauch des Deutschen ist möglichst auf die folgenden
Fälle zu beschränken
— Erklärung schwieriger grammatischer, lexikalischer
und idiomatischer Erscheinungen
— Klärung von Kommunikationssituationen und
Stellung von Arbeitsanleitungen (besonders im
Anfangsunterricht)
— Erklärung schwieriger Fragen der Landes- und
Kulturkunde
— Strukturvergleich beider Sprachen (fallweises
Übersetzen)
— Übungs- und Prüfungszwecke (fallweises Übersetzen)
— Überprüfung des Globalverstehens (Wiedergabe
der Hauptgedanken eines Hör- oder Lesetextes).
Obwohl die vier sprachlichen Fertigkeiten eine
Einheit bilden und nicht isoliert entwickelt werden
sollen, ist ihrer verschiedenen Gewichtung insofern
Rechnung zu tragen, als Hörverstehen, Sprechen
und Leseverstehen dem schriftlichen Ausdruck
gegenüber etwas Vorrang haben.
Nicht nur im muttersprachlichen Bereich ist die
sprachliche Kompetenz in den rezeptiven Fertigkeiten
(Hörverstehen, Leseverstehen) bedeutend
höher als in den produktiven Fertigkeiten (Sprechen,
schriftlicher Ausdruck). Auch im Ungarischunterricht
werden die Schüler dank ihrer allgemeinsprachlichen
Kompetenz bedeutend mehr verstehen
als sagen können.
Die schöpferische, über mechanisches Lernen,
Imitation und Automation hinausgehende Tätigkeit
der Schüler ist von allem Anfang an zu fördern.
Hörverstehen
Dem Hörverstehen ist von allem Anfang an
große Aufmerksamkeit zu widmen. Vorrangig wird
dabei das Globalverstehen sein. Deshalb sollen
Hörtexte als Ganzheit und in mittlerem Sprechtempo
geboten werden. Dabei soll auch die Fähigkeit
entwickelt werden, sprachlich Unbekanntes aus
dem Zusammenhang zu verstehen. In weiterer
Folge wird auch Detailverstehen zu entwickeln
sein. Dabei ist zu beachten, daß den Schülern im
voraus die entsprechenden Fragen vorzulegen sind.
Damit die Schüler lernen, verschiedene Sprecher
(vor allem Muttersprachige) zu verstehen, sollen
möglichst oft Tonträger eingesetzt werden.
Richtiges Wahrnehmen des Lautsystems der
Fremdsprache ist Voraussetzung für das eigene or-
thoepisch richtige Sprechen. Durch regelmäßiges
Bewußtmachen des Unterschiedes zwischen muttersprachlicher
und fremdsprachlicher Lautung sollen
die Schüler lernen, jene für das Ungarische
wichtigen lautlichen Erscheinungen zu unterscheiden,
die es in der Muttersprache entweder nicht
gibt oder die dort keine sinntragende Funktion
haben.
Übungs- und Überprüfungsformen sind unter
anderem: Aufträge ausführen, multiple-choice-Verfahren,
Wiedergeben und Zusammenfassen von
Texten.
Sprechen
In der Entwicklung der Fertigkeit „Sprechen"
wird naturgemäß zunächst die imitative Phase die
erste Stelle einnehmen. Es muß ihr aber die gestaltende
Phase folgen, die es den Schülern gestattet,
sich ihren eigenen Bedürfnissen gemäß auszudrücken.
In diesem Zusammenhang ist besonders darauf
zu achten, daß Übungen, die schwierige grammatische
und lexikalische Probleme betreffen, über
„Formalübungen" hinaus zu kommunikationsorientierten
Übungen hinführen. Zielsetzung ist das
Sprachkönnen, nicht das Wissen über die Sprache.
Voraussetzung für das Funktionieren von Sprache
als Kommunikationsmittel ist die Verständlichkeit.
Ziel dabei ist eine möglichst hohe Sprachrichtigkeit
in Lexik und Grammatik, aber auch in Aussprache
und Intonation. Besonderes Augenmerk ist
dabei auf jene Aspekte der ungarischen Orthoepie
zu legen, die bereits unter dem Punkt „Hörverstehen"
angeführt wurden. Eine schwierige, aber
wichtige Aufgabe besteht darin, die Schüler zur
Eigenkontrolle ihrer Aussprache zu bringen. Eine
wichtige Hilfe bei der Entwicklung der Fertigkeit
„Sprechen" ist regelmäßiges Training des Hörverstehens.
Bei der Vermittlung von neuem sprachlichen
Material soll besonders im Anfangsunterricht
nicht das Schriftbild, sondern die Lautgestalt im
Vordergrund stehen.
Ebenso wichtig ist es, von allem Anfang an ein
mittleres Sprechtempo anzustreben.
Ein wichtiges Prinzip bei der Entwicklung der
Fertigkeit „Sprechen" besteht darin, daß der
Gesprächsinhalt die Schüler intellektuell weder
über- noch unterfordert und ihren Interessen entspricht.
Übungs- und Überprüfungsformen sind unter
anderem: Stellen und Beantworten von Fragen und
adäquates Reagieren; Anwenden des Gelernten in
ähnlichen oder neuen Situationen; kurze Redeübungen;
Klassengespräche zu erarbeiteten Inhalten;
Verbalisieren von Bildgeschichten; Wiedergeben
von Gelesenem, Gehörtem, Gesehenem und
Erlebtem; Zusammenfassen, Kommentieren und
Stellungnehmen.
Leseverstehen
Zur Schulung des Leseverstehens sind Lesetexte
heranzuziehen, die den Interessen, der Reife und
dem sprachlichen Können der Schüler entsprechen
und so die Freude am Lesen fördern. Anzustreben
sind Originaltexte; der Weg dazu führt über vereinfachte
adaptierte und kommentierte Texte.
Wegen seiner praktischen Verwertbarkeit auch
außerhalb des Unterrichts kommt dem stillen Lesen
mit dem Ziel des globalen Verstehens große Bedeutung
zu. Im Unterricht wird zwischen dem lauten
und stillen Lesen zu unterscheiden sein. Das laute
Lesen dient in der Regel nicht der Entwicklung des
Leseverstehens, sondern der Schulung und Korrektur
der Aussprache und Intonation.
Das stille Lesen ist der Normalfall des Kontaktes
mit schriftlichen Texten und muß daher im Unterricht
entsprechend geübt werden. Ziel des Lesens
ist in der Regel Globalverstehen. Damit soll die
Fähigkeit entwickelt werden, sprachlich Unbekanntes
aus dem Zusammenhang zu verstehen. Ein Eingehen
auf jedes Detail hemmt die Motivation und
widerspricht einer ökonomischen Unterrichtsführung.
Das schließt jedoch nicht aus, daß je nach
Textsorte und Teillernziel auch Detailverstehen
und genaue Übersetzung gefördert werden können.
Die Überprüfung des Leseverstehens soll aber
im allgemeinen nicht durch Übersetzungen erfolgen,
sondern durch Fragen, Lückentexte, Zusammenfassungen,
Nacherzählungen, Erarbeiten des
Hauptgedankens in mündlicher und schriftlicher
Form. Die Entwicklung des Leseverstehens ist nicht
Selbstzweck. Sie ist immer mit der Entwicklung der
anderen sprachlichen Fertigkeiten verbunden und
erweitert dadurch das sprachliche Können.
Leseverstehen bringt Sachinformation, konfrontiert
die Schüler mit Einsichten und Haltungen und
kann dadurch zu einem wichtigen Faktor der Motivation
werden.
Schreiben
Der schriftliche Gebrauch des Ungarischen richtet
sich einerseits nach den Erfordernissen des
Unterrichts (Schreiben ohne Kommunikationssituation)
und andererseits nach möglichen Schreibanlässen
in Kommunikationssituationen.
Zu den möglichen Schreibanlässen in Kommunikationssituationen
zählen neben Briefen, Ansichtskarten,
Einladungen und Formularen auch solche
Texte, die in dieser Form voraussichtlich keine
praktische Anwendung durch die Schüler im Alltag
finden werden wie zB: Nacherzählungen, Zusammenfassungen
und Kommentare, persönliche Stellungnahmen,
Aufsätze, Verfassen von Bildgeschichten,
Verfassen von Texten (ausgehend von Bildern
oder Impulstexten), Notizen zu Hör- und Lesetexten.
2. Einsichten in das Funktionieren
von Sprache als Mittel der Kommunikation
Die ungarische Sprache ist im Gegensatz zum
Englischen und Französischen eine synthetische
Sprache, die sich in der Grammatik durch großen
Formenreichtum auszeichnet. Das ermöglicht in
besonderer Weise Einsichten in das Funktionieren
einer Sprache überhaupt und fordert oft den Vergleich
mit der Muttersprache und anderen Fremdsprachen
heraus. So gesehen, bedeutet die Beschäftigung
mit dem Ungarischen eine intensive sprachliche
Schulung, wobei die formalen Aspekte der
Sprache aber nicht Selbstzweck sein dürfen, sondern
immer in Hinblick auf deren kommunikative
Funktion zu sehen sind. Das Funktionieren von
Sprache ist den Schülern jeweils anhand des sprachlichen
Lernmaterials zu verdeutlichen. Das kann
einerseits durch die Gegenüberstellung verschiedener
grammatischer und lexikalischer Strukturen für
dieselbe Aussage im Ungarischen und im Deutschen
bzw. in einer anderen den Schülern bekannten
Sprache geschehen; andererseits auf einer
höheren Lernstufe durch die Gegenüberstellung
verschiedenartiger grammatischer und lexikalischer
Strukturen zum Ausdruck gleicher oder ähnlicher
Inhalte im Ungarischen selbst.
Der Formenreichtum des Ungarischen darf
jedoch nicht zu einem Unterricht verführen, der
nur aus sprachformalem Training besteht. Das Ziel
des Unterrichts ist die Kommunikationsfähigkeit.
Grammatische Phänomene dürfen nicht allein deskriptiv
dargestellt werden, sondern sollen von den
Schülern als sinnvolle Bereicherung ihres Ausdrucksvermögens
angesehen werden. Das ist in der
Regel dann der Fall, wenn einerseits von einer konkreten
Situation ausgegangen wird, andererseits
das grammatische Phänomen in seiner Funktion
dargestellt wird. Der Phase des Einübens des isolierten
Phänomens (nichtkommunikative Phase)
muß unbedingt die kommunikationsorientierte
Übungsphase folgen.
Den Schülern soll anhand des jeweiligen Lernmaterials
bewußt gemacht werden, daß sprachliche
Äußerungen von der Situation, in der sie gemacht
werden, abhängig sind. Solche Situationen sollen
von allem Anfang an im Unterricht genützt bzw.
simuliert werden, um die Kreativität der Schüler zu
fördern.
3. Kenntnisse aus ausgewählten
Bereichen der Landes- und Kulturkunde
Ungarns
Da die Sprache eng mit der Kultur eines Volkes
verbunden ist, darf sie auch nicht losgelöst von dieser
vermittelt werden. Landes- und Kulturkunde
zieht sich daher als integrierendes Prinzip durch
den ganzen Fremdsprachenunterricht. So falsch es
also wäre, eine Fremdsprache ohne Bezug auf kulturelle
Gegebenheiten zu vermitteln, so einseitig
wäre es aber auch, nur die Kultur des fremden Volkes
bzw. nur des eigenen zu berücksichtigen. Landes-
und Kulturkunde soll also immer komparativ
bzw. kontrastiv sein.
Die Schüler sollen lernen, Ähnlichkeiten und
Unterschiede zwischen Österreich und Ungarn im
Bereiche der staatlichen, gesellschaftlichen, kulturellen
und wirtschaftlichen Einrichtungen zu erkennen,
und sollen dadurch zu einer differenzierten
Betrachtung der Zusammenhänge gelangen. Die
Schüler werden damit stärker angeregt, sich mit
einer anderen Gesellschaftsordnung und anderen
Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. Damit soll
ihnen ermöglicht werden, etwaige Vorurteile und
Klischeevorstellungen zu korrigieren.
Von der Beschäftigung mit der Sprache ausgehend,
soll der Ungarischunterricht in den Schülern
in besonderer Weise das Interesse für Ungarn wecken
und damit auch die Bereitschaft, sich — über
das Schulische hinausgehend — in weiterem Rahmen
über dieses Land zu informieren. Die Schüler
werden umso besser imstande sein, sich mit den
daraus ergebenden Fragen auseinanderzusetzen, je
mehr sie fähig und bereit sind, auch auf authentische
Informationsquellen zurückzugreifen (Zeitungen,
Zeitschriften, Radio- und Fernsehsendungen,
mündliche Berichte und dergleichen).
Landes- und Kulturkunde einschließlich der
Literatur ist ein Unterrichtsprinzip und kein systematisch
zu erarbeitendes Wissensgebiet. Dem Lehrer
bleibt es überlassen, geeignete Texte, Ton- und
Bildmaterial oder sich sonst bietende Anlässe landeskundlich
auszuwerten, wobei eine Streuung
über mehrere der Teilbereiche (zB Geschichte,
Geographie, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft,
Alltag, Weltanschauung, Wissenschaft und Bildung,
Kunst) erfolgen soll. Genauso soll die Literatur
nicht systematisch, sondern anhand von Beispielen
aus dem literarischen Schaffen des 19. und
20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart vermittelt werden.
4. Beherrschung grundlegender
Lern- und Arbeitstechniken
Aufgabe des Lehrers wird es sein, in den Schülern
nicht nur sprachliche Fertigkeiten zu entwickeln
und ihnen Wissen zu vermitteln, sondern sie
auch zum sachgerechten und selbständigen Einsatz
der für den Spracherwerb und die Sprachausübung
vorhandenen Hilfsmittel und Lerntechniken anzuleiten.
Die Schüler sollen mit Hilfe des Lehrers
erkennen, wie sie am besten lernen und mögliche
Hilfsmittel am vorteilhaftesten einsetzen. Besonders
wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch,
die Schüler zum richtigen und rationellen
Gebrauch des Wörterbuchs hinzuführen.
5. Die Gestaltung des Ungarischunterrichts
Ziel des Ungarischunterrichts ist
— die Erarbeitung und Vermittlung neuer Lerninhalte
— die Sicherung und Anwendung dieser Lerninhalte
— die Kontrolle des Unterrichtsertrages
— die Vermittlung von Techniken zum selbständigen
Spracherwerb.
Da es im Fremdsprachenunterricht in besonderer
Weise darauf ankommt, daß die Schüler in der
fremden Sprache selbst aktiv sind, sind aus der
großen Zahl möglicher Unterrichtsformen jene zu
bevorzugen, bei denen die Tätigkeit der Schüler
über bloßes Zuhören und Mitschreiben hinausgeht.
Das Variieren der Arbeitsformen im Unterricht
ist aus sachlogischen und psychologischen Gründen
erforderlich, weil nicht jede Unterrichtsform zum
Erreichen eines bestimmten Teillernzieles geeignet
ist und weil das Interesse der Schüler auch durch
Abwechslung aufrechterhalten werden kann.
Eine richtige Verteilung und zeitliche Begrenzung
der verschiedenen Unterrichtsphasen ist anzustreben.
Die Phase der Erarbeitung und Vermittlung
neuer Lerninhalte soll gut motiviert, klar und
kurz sein und muß in die Phase der Sicherung und
Anwendung einmünden, der im Unterrichtsgeschehen
der zentrale Platz zusteht. Unerläßlich sind
dabei regelmäßige mündliche und schriftliche
Schul- und Hausübungen sowie ständiges Wiederholen,
auch von weiter Zurückliegendem. Die
Schul- und Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren.
Folgende Arbeitsformen bieten sich an
Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit; Lehrer-
Schüler-Gespräch, Schüler-Schüler-Gespräch, Rollenspiel,
szenische Darstellung, Lehrervortrag,
Schülerreferat . . .
Die Arbeitsaufträge müssen stets klar und eindeutig
sein, ihre Erfüllung darf die Schüler weder
sprachlich noch inhaltlich überfordern. Die ständige
Kontrolle des Unterrichtsertrages, die großteils
Hand in Hand mit der Sicherung und Anwendung
geht, ist auch zur Selbstkontrolle der Schüler
unentbehrlich.
Querverbindungen
Querverbindungen zu fast allen Unterrichtsgegenständen
sind möglich und wünschenswert. Sie
lassen sich auf der sprachlichen und der inhaltlichen
Ebene realisieren. Auf rein sprachlicher Ebene
werden dem Ungarischunterricht jene Grundfertigkeiten,
Erfahrungen und Verfahrenskenntnisse
zugute kommen, die die Schüler bei der Beschäftigung
mit anderen Sprachen (Deutsch, Latein,
andere lebende Fremdsprachen) entwickelt haben.
Auf inhaltlicher Ebene kann man auf jenes Wissen
zurückgreifen, das die Schüler in den anderen
Unterrichtsgegenständen erworben haben. Die
Verwirklichung solcher Querverbindungen wird in
erster Linie von den Themen und Situationen
abhängen, die gerade behandelt werden. In den
Lehrstoffangaben werden mögliche Querverbindungen
nur mit jenen Fächern (unter dem Zusatz
„gegebenenfalls") angeführt, die explizit auf Gegebenheiten
in Ungarn verweisen. Dieser Einschränkung
kann und soll aber durch gemeinsame Unterrichtsplanung
mit anderen Unterrichtsgegenständen
entgegengewirkt werden."
7. In der Anlage A, sechster Teil (Lehrplan der
einzelnen Unterrichtsgegenstände), Abschnitt „A.
Pflichtgegenstände", Unterabschnitt „2. Oberstufe",
wird beim Pflichtgegenstand „Bildnerische
Erziehung"
a) im Abschnitt „Praktische Arbeit" nach der
Überschrift „Bildnerisches Gestalten" folgende
Zwischenüberschrift eingefügt
„1. Bildnerisches Gestalten:";
b) vor dem Wort „Grafik" die Bezeichnung „1."
gestrichen;
c) der Zeile „Apparative Medien (Foto, Film,
Video, Computer)" die Bezeichnung „7." vorangestellt;
d) im Abschnitt „Reflexion" nach dem Absatz
„Standpunkte und ästhetische Ideale anderer (zB
anderes Schönheitsideal) tolerieren (Toleranzbereitschaft)."
eingefügt
„Lerninhalte
gegliedert nach Klassen (siehe „Lehrstoff nach
Klassen"); ausgenommen:";
e) der Lehrstoff nach Klassen wie folgt geändert
„Lehrstoff nach Klassen
5. Klasse (2 Wochenstunden)
PRAKTISCHE ARBEIT
Bildnerisches Gestalten
Schwerpunkte: Malerei/Farbe und Plastik
Studien vor dem Objekt
In Verbindung mit Bildnerischem Gestalten und/
oder Reflexion
Skizzierendes Darstellen
Planzeichnen, Werkzeichnung
Schrift
Räumliches Gestalten
Allenfalls: Apparative Medien.
(In Bildnerisches Gestalten, Studien vor dem
Objekt und/oder Reflexion zu integrieren).
REFLEXION
Malerei/Farbe
Wirkungsweisen verschiedener Materialien und
Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsichten
und Zweckbestimmung (zB Tafelmalerei, Wandmalerei,
Aquarell, Glasmalerei)
Einsatzmöglichkeiten der Farbe: Gegenstandsfarbe,
Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe, Farbe als
Ausdrucksträger ua.
Anwendungsbereiche der Farbe: zB in der bildenden
Kunst, in lebenspraktischen Bereichen wie
Kleidung, Textilkunst, Raumgestaltung, Werbung,
in Foto, Film
Stilaspekte und bedeutende Werke und Meister
der Malerei (Beispiele aus verschiedenen Epochen)
Plastik
Wirkungsweise verschiedener Techniken und
Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung,
Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung
Gattungen: zB Vollplastik, Relief, kinetische Plastik
Formale Strukturen: zB offene, geschlossene
Form, statisch-dynamisch, Verhältnis zum umgebenden
Raum
Funktionen und Aufstellungsort: zB Kultbild,
Denkmal, Grabplastik, Bauplastik, Freiplastik
Stilaspekte
Bedeutende Werke und Meister der Plastik (Beispiele
aus verschiedenen Epochen)
Architektur
Grundlagen der Architektur
Zusammenhang zwischen Material, Technik,
Form, Funktion.
Funktionen von Architektur: zB Kultbau, Wohnbau,
technische Bauten usw.
Materialien und Baustoffe: natürliche, künstliche,
Baustoff-Kombinationen
Bautechnik/Konstruktion: zB Skelettbau, Massivbau
Produktionsformen: zB handwerkliche, industrielle
Konzeption von Baukörper und Raumformen
zB Zentralbau, Längsbau, Kombinationsformen.
Allenfalls: Apparative Medien
Wirkungsweisen verschiedener Medien
Zusammenhang zwischen Ausdrucksabsicht,
Informationswert und medientypischen Gestaltungsmitteln
(zB aufnahmetechnisch: Kamerastandort,
Schärfe, Beleuchtung)
bei der Ausarbeitung: Vergrößerung, Ausschnitt,
Filmschnitt, Montage
Funktionen von Medienprodukten: zB dokumentierend,
informativ, unterhaltend, werbend
Einrichtungen und Medien der
Kunstvermittlung.
6. Klasse (1,5 Wochenstunden)
PRAKTISCHE ARBEIT
Bildnerisches Gestalten
Schwerpunkt: Grafik
Allenfalls: Malerei/Farbe
Studien vor dem Objekt
Apparative Medien
(In Bildnerisches Gestalten, Studien vor dem
Objekt und/oder Reflexion zu integrieren)
In Verbindung mit Bildnerischem Gestalten und/
oder Reflexion
Skizzierendes Darstellen
Planzeichnen, Werkzeichnung
Schrift
Räumliches Gestalten.
REFLEXION
Grafik
Handzeichnung
Wirkungsweisen verschiedener Techniken und
Materialien
Zusammenhang zwischen Ausdrucksabsicht und
Einsatz der Mittel (materielle und gestalterische,
wie zB Rhythmus, Kontrast, Proportion)
Funktionen der Handzeichnung: zB als Vorzeichnung,
Skizze, Studie, auch im Dienste anderer
Kunstdisziplinen wie Architektur, Plastik, Malerei,
angewandte Grafik, Design; die Handzeichnung
als eigenständige künstlerische Ausdrucksform
Stilaspekte und bedeutende Meister der Handzeichnung
(Beispiele aus verschiedenen Epochen)
Druckgrafik
Wirkungsweise verschiedener Techniken des
Bilddrucks
Verschiedene Einsatzmöglichkeiten der bildnerischen
Mittel in der Druckgrafik
Funktionen der Druckgrafik als Medium der
Vervielfältigung, der Reproduktion und als gestalterische
Ausdrucksmöglichkeit
Stilaspekte und bedeutende Meister der künstlerischen
Druckgrafik (Beispiele aus verschiedenen
Epochen)
Allenfalls: Architektur
Prinzipien architektonischer Gestaltung: zB
Gliederung von Baukörper und Raum, Maß —
Proportion — Rhythmus — Kontrast — Lichtführung
— farbige und plastische Werte
Im Zusammenhang mit Stilaspekten bedeutende
Werke der europäischen Architektur
Umweltgestaltung
(Wohnen, gebaute Umwelt, Gebrauchsgut)
Exemplarische Beispiele aus dem Wohnbereich
(auch biologische und ökologische Bezüge)
Einzelne Probleme der Umweltgestaltung: zB
Orts-, Stadt-, Landschaftsgestaltung, Denkmalpflege,
Revitalisierung
Auswirkungen von funktionalen, ästhetischen
und individuellen Bedürfnissen sowie gesellschaftlichen
Einflüssen auf Wohnvorstellungen und
Wohnformen
Zusammenhang von funktionalen, materialen,
herstellungstechnischen und formal-ästhetischen
Faktoren bei Gebrauchsgut (Beispiele handwerklicher
und industrieller Produktion)
Apparative Medien
Funktionen und Aufgabenbereiche von Foto,
Film, TV, Video und anderen elektronischen Geräten
(Computer) als Dokumentationsmedien, Mittel
der Massenkommunikation, künstlerische Ausdrucksmittel
Entwicklungsgeschichtliche Aspekte von Foto,
Film, TV/Video; Bedeutungswandel der Medien,
insbesondere ihre Entwicklung zu Massenmedien;
Wechselbeziehungen mit der bildenden Kunst
Einrichtungen und Medien der
Kunstvermittlung.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
PRAKTISCHE ARBEIT
Bildnerisches Gestalten
Von den Bereichen Malerei/Farbe, Grafik, Plastik
sind mindestens zwei heranzuziehen
Studien vor dem Objekt
Apparative Medien
(ergänzend zu den Lerninhalten der 5. und 6.
Klasse)
In Bildnerisches Gestalten, Studien vor dem
Objekt und/oder Reflexion zu integrieren.
In Verbindung mit Bildnerischem Gestalten und/
oder Reflexion
Skizzierendes Darstellen
Planzeichnen, Werkzeichnung
Schrift
Räumliches Gestalten
REFLEXION
Die Entwicklung der Kunst, insbesondere Überblick
über die Entwicklung der europäischen Kunst
Empfohlener Schwerpunkt: bis einschließlich
18. Jahrhundert
Analyse- und Interpretationsversuche an Werken
der Architektur, Plastik, Malerei, Grafik
Stellung des Künstlers innerhalb der Gesellschaft
(Anerkennung oder Ablehnung, Förderung oder
Zensur, Verfolgung und deren Ursachen usw.)
Bedeutende Meister der Architektur, Plastik,
Malerei, Grafik (literarische, biografische Quellen,
Selbstzeugnisse von Künstlern)
Apparative Medien
(ergänzend zu den Lerninhalten der 5. und 6.
Klasse)
Einrichtungen und Medien der
Kunstvermittlung
Allenfalls: Auseinandersetzung mit
Umweltgestaltung
(Wohnen, gebaute Umwelt, Gebrauchsgut)
Ergänzende exemplarische Beispiele aus den
genannten Bereichen
Querverbindungen
Beziehungen zwischen bildender Kunst und
anderen Bereichen der visuellen Kultur, zB Mode,
Design, Werbung
Beziehungen zwischen bildender Kunst und
anderen Bereichen des jeweiligen kulturellen
Geschehens, zB Musik, Literatur, Philosophie,
Religion, Technik, Wissenschaft.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
PRAKTISCHE ARBEIT
Bildnerisches Gestalten
Von den Bereichen Malerei/Farbe, Grafik, Plastik
ist mindestens einer heranzuziehen
Studien vor dem Objekt
Allenfalls: Apparative Medien
(ergänzend zu den Lerninhalten der 5. und 6.
Klasse)
In Bildnerisches Gestalten, Studien vor dem
Objekt und/oder Reflexion zu integrieren.
In Verbindung mit Bildnerischem Gestalten und/
oder Reflexion
Skizzierendes Darstellen
Planzeichnen, Werkzeichnung
Schrift
Räumliches Gestalten.
REFLEXION
Die Entwicklung der Kunst, insbesondere Überblick
über die Entwicklung der europäischen Kunst
Empfohlener Schwerpunkt: 19. und 20. Jahrhundert
Funktionen und Funktionswandel von Kunstwerken
bzw. ästhetischen Objekten im öffentlichen
und privaten Bereich, zB Dekoration, Kultgegenstand,
Informationsquelle, Gegenstand der Erbauung,
Belehrung, Unterhaltung, Repräsentation
Wertungsproblematik, zB Abhängigkeit des
Wertens von Interessen, Erwartungen, Informationsstand,
praktischer ästhetischer Eigenerfahrung,
durch Erziehungseinflüsse angeeigneten Normen,
Schönheitsideal, Weltanschauung; Frage nach
objektiven Beurteilungskriterien; Problem Kunst —
Kitsch; Kunstsammeln und Kunstmarkt einst und
heute; ausgewählte Beispiele der Kunstkritik aus
Vergangenheit und Gegenwart
Einrichtungen und Medien der
Kunstvermittlung
Allenfalls: Auseinandersetzung mit
Umweltgestaltung
wie 7. Klasse"
8. In der Anlage A, sechster Teil, wird im Freigegenstand
„Kroatisch" im Abschnitt „Lehrstoff"
nach den Angaben für die 5. bis 8. Klasse eingefügt
„3. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden
Klassen je 3 Wochenstunden)
Wie für den Pflichtgegenstand Zweite lebende
Fremdsprache; hinsichtlich der Schularbeiten
jedoch wie für den Freigegenstand Lebende Fremdsprache.
Wird die Fremdsprache in einem Mehrklassenkurs
geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen
von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen
der Lehrstoff entsprechend zu gliedern."
9. In der Anlage A, sechster Teil, wird im Freigegenstand
„Slowenisch" im Abschnitt „Lehrstoff"
nach den Angaben für die 5. bis 8. Klasse eingefügt
„3. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden
Klassen je 3 Wochenstunden)
Wie für den Pflichtgegenstand Zweite lebende
Fremdsprache; hinsichtlich der Schularbeiten
jedoch wie für den Freigegenstand Lebende Fremdsprache.
Wird die Fremdsprache in einem Mehrklassenkurs
geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen
von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen
der Lehrstoff entsprechend zu gliedern."
10. In der Anlage A, sechster Teil, wird im Freigegenstand
„Ungarisch" im Abschnitt „Lehrstoff"
nach den Angaben für die 5. bis 8. Klasse eingefügt
„3. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden
Klassen je 3 Wochenstunden)
Wie für den Pflichtgegenstand Zweite lebende
Fremdsprache; hinsichtlich der Schularbeiten
jedoch wie für den Freigegenstand Lebende Fremdsprache.
Wird die Fremdsprache in einem Mehrklassenkurs
geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen
von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen
der Lehrstoff entsprechend zu gliedern."
11. In der Anlage A, sechster Teil, lautet der
Freigegenstand Abschnitt „Lebende Fremdsprache"
„LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch)
Wie für den Pflichtgegenstand Zweite lebende
Fremdsprache mit folgenden Abweichungen
3. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden
Klassen je 3 Wochenstunden)
Schularbeiten
1. Kursjahr: Vier Schularbeiten, davon eine oder
zwei im ersten Semester.
2. und 3. Kursjahr: Je sechs Schularbeiten, je drei
im Semester.
4. Kursjahr: Zwei Schularbeiten, je eine im
Semester.
Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs
geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen
von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen
der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Tschechisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Bildungs- und Lehraufgabe richtet sich nach
der für den Pflichtgegenstand Zweite lebende
Fremdsprache.
Im besonderen ist auf das Zusammenleben der
Völker in der österreichisch-ungarischen Monarchie
und auf die geographische Nachbarschaft
Österreichs und der CSSR hinzuweisen, die ihren
Niederschlag auch in der Sprache und Kultur
gefunden haben, und damit die Erziehung zu
gegenseitigem Verstehen, zur Menschlichkeit und
zu gesamteuropäischem Denken zu fördern.
Lehrstoff
3. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden
Klassen je 3 Wochenstunden)
1. Kursjahr
Aussprache
Gewöhnung an die tschechische Artikulation mit
besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen
fremden Laute und der Eigenart der tschechischen
Aussprache (Vokalquantität, Akzent, stimmhafte
und stimmlose Konsonanten, Erweichung, sibilantes
r). Systematische Hör- und Ausspracheübungen
mit gebräuchlichem Wort- und Phrasenmaterial,
Verwendung audio-visueller Hilfsmittel.
Schreibung
Einführung in das tschechische Alphabet und
seine diakritischen Zeichen. Grundregeln der
Rechtschreibung, besonders Unterscheidung zwischen
i und y. Inkongruenz zwischen Aussprache
und Rechtschreibung.
Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz
Aneignung eines grundlegenden Wort- und
Phrasenschatzes aus der Umwelt der Schüler und
aus sich ergebenden oder vom Lehrer geschaffenen
Situationen. Lesestücke, Erzählungen, Dialoge,
Briefe, Lieder und Gedichte sowie Texte, die allmählich
in die Kenntnis von Land und Volk der
CSSR einführen.
Sprachlehre
Der einfache Satz (Behauptung, Frage, Verneinung);
Geschlechtsregeln; regelmäßige (weiche
und harte) Deklination des Nomens (Substantivs)
und gebräuchlichste unregelmäßige Formen; Deklination
des Adjektivs; Bildung des Adverbs; Deklination
der personalen, reflexiven, interrogativen,
demonstrativen und possessiven Pronomen; Bildung
des possessiven Adjektivs; Grundzahlwörter
und ihre Rektion; Ordnungszahlwörter, gebräuchlichste
Präpositionen und Konjunktionen; Konjugation
der am häufigsten gebrauchten Verben und
ihre Rektion; Einführung in die Aspekte und den
Gebrauch der Zeiten; Imperativ und Infinitiv; Uhrzeit,
Datum und Alter; Wiedergabe der deutschen
Modalverben.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswendiglernen kurzer Prosatexte, Gedichte
und Liedertexte; Wiedergabe durchgenommener
Stoffe anhand von Fragen und zusammenhängend;
Umformungs- und Ergänzungsübungen; Übersetzungsübungen,
öfters auch in Form der Rückübersetzung
zur Festigung der Grammatikkenntnisse;
gelegentlich Diktat bekannter Texte und Niederschrift
auswendig gelernter Texte zur Kontrolle der
Rechtschreibung.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier Schularbeiten, davon eine oder zwei im
ersten Semester.
2. Kursjahr
Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz
Wiederholung und Festigung des bisher Erlernten,
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes,
Vorbereitung und Auswertung des Lesestoffes in
Unterrichtsgesprächen. Erzählende und beschreibende
Prosatexte aus der weiteren Umwelt der
Schüler; Lesestücke, die Kenntnisse von Land und
Volk der CSSR vermitteln. Geeignete Originaltexte.
Sprachlehre
Wichtige Ausnahmen und Ergänzungen zur
Deklination der Nomen (Substantive) und der
Adjektive; Steigerung der Adjektive und der Adverbien;
Deklination der Numeralien und der bisher
nicht behandelten Pronomen; weitere Präpositionen
und Konjunktionen; Wiedergabe der tschechischen
Partizipialformen im Deutschen und des
deutschen Passivs im Tschechischen: Möglichkeitsform;
weitere Gruppen häufiger Verben, ihre
Aspekte und ihre Rektion; Modellsätze zum
Gebrauch der Aspekte; wichtigste Arten der
Nebensätze.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie im 1. Kursjahr, dazu Versuche im Bericht
von Selbsterlebtem und Beobachtetem, in der Wiedergabe
von Gehörtem und Gelesenem; Briefe;
gelegentlich Kontrolle der Rechtschreibung durch
Diktate mit stärkerer Loslösung vom Text, aber mit
bekanntem Wortmaterial.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
3. Kursjahr
Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz
Wie bisher; Worterklärungen; Proben aus
modernen Autoren; Texte zum Zeitgeschehen, die
zum Verständnis von Land und Volk der CSSR
beitragen, auch ausgewählte Stellen aus Zeitungen
und Zeitschriften.
Sprachlehre
Vertiefung, Wiederholung und Zusammenfassung
im Anschluß an Lektüre und Gespräch.
Mündliche und schriftliche Übungen
Übungen zur Festigung der Grammatikkenntnisse
und des Wortschatzes; Wiedergabe von Gelesenem
und Gehörtem (auch Redeübungen); fallweise
Übersetzung schwieriger Stellen ins Deutsche;
Versuche im Aufsatz aus der Erlebniswelt des
Schülers.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
4. Kursjahr
Gesprächs- und Lesestoff, Wortschatz
Wie im 3. Kursjahr; Besprechung von Abkürzungen;
gelegentlich Zusammenstellung von Wortfamilien;
Proben aus Lyrik, Epik und Dramatik des
19. und 20. Jahrhunderts; Hinweise auf Beziehungen
zu Österreich. Texte zum Zeitgeschehen, die
zum Verständnis von Land und Volk der CSSR
beitragen.
Sprachlehre
Wie im 3. Kursjahr.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie im 3. Kursjahr; Zusammenfassungen in sich
geschlossener Textstellen, Berichte und Beschreibungen,
gelegentlich auch als umfangreichere
Hausübungen; Pflege des Aufsatzes.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Zwei Schularbeiten, je eine im Semester.
Didaktische Grundsätze
Die didaktischen Grundsätze, die für die Zweite
lebende Fremdsprache, insbesondere für das Russische,
gelten, sind sinngemäß auch im Tschechischunterricht
anzuwenden.
Bei der Schulung der Aussprache ist auf die typischen
Merkmale des Tschechischen (Vokalquantität,
Betonung, stimmhafte und stimmlose Konsonanten,
sibilantes r) zu achten, bei der Rechtschreibung
auf die diakritischen Zeichen sowie auf die
Unterscheidung von i und y.
Bei der Vermittlung des Wortschatzes kann mit
Nutzen auf die Wendungen hingewiesen werden,
die infolge der gemeinsamen kulturellen Entwicklung
im Deutschen und im Tschechischen gleich
sind, ebenso auf die zahlreichen tschechischen
Familiennamen und Lehnwörter (zB gastronomische
Ausdrücke), besonders in Wien.
Bei der Auswahl der Lektüre sind besonders im
3. und 4. Kursjahr auch Texte zu berücksichtigen,
welche das Zusammenleben der Völker in der
österreichisch-ungarischen Monarchie beleuchten
sowie die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen
zwischen Österreich und der CSSR behandeln.
Die Schüler sollen mit den wichtigsten Eigenheiten
des Slowakischen, durch die es sich vom
Tschechischen unterscheidet, so weit bekannt
gemacht werden, daß sie fähig sind, einfaches Slowakisch,
das ihnen gelegentlich geboten werden
soll, lesend oder hörend zu verstehen. Ebenso soll
im 3. und 4. Kursjahr gelegentlich auf die besonderen
Probleme des slowakischen Volkes und den
einen oder anderen bedeutenden slowakischen
Schriftsteller, besonders der Gegenwart, hingewiesen
werden.
Wird Tschechisch als Mehrklassenkurs geführt,
so ist im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen
der Lehrstoff entsprechend zu gliedern."
12. In der Anlage A, sechster Teil (Lehrplan der
einzelnen Unterrichtsgegenstände), wird nach dem
Freigegenstand „Geometrisches Zeichnen" eingefügt
„CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und Didaktische
Grundsätze
4. Klasse (1 Wochenstunde)
Der Lehrplan der Unverbindlichen Übung „Chemie"
ist sinngemäß anzuwenden."
13. Nach der Anlage A/i (Lehrplan der höheren
Internatsschule) wird die einen Bestandteil dieser
Verordnung bildende Anlage A/w (Lehrplan des
Werkschulheims) eingefügt.
14. In der Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung der musischen
Ausbildung) wird im vierten Teil (Stundentafel)
bei den Gegenständen „Musikerziehung" und
„Bildnerische Erziehung" nach der Lehrverpflichtungsgruppe
„(IV a)" jeweils der Anmerkungshinweis
„3)" gesetzt und als Anmerkung 3) angefügt
„3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse
jedoch (IV b)."
15. In der Anlage A/sl (Lehrplan für das Bundesgymnasium
für Slowenen), sechster Teil (Lehrpläne
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) wird beim
Pflichtgegenstand „Slowenisch" im Abschnitt
Oberstufe im Lehrstoff für die 6. Klasse im Unterabschnitt
„Sprachliches Gestalten" unter lit. a den
Worten „Sprechen mit anderen" der Klammerausdruck
„(dialogisch-austauschend)" angefügt.
16. In der Anlage a/lF (Lehrplan des Gymnasiums
mit Dritter lebender Fremdsprache am
öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische
Akademie in Wien) lautet die Überschrift des
fünften Teiles
„FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT"
17. In der Anlage A/lF lautet die Überschrift des
sechsten Teiles
„SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE"
18. In der Anlage A/me (Lehrplan des Realgymnasiums
mit zusätzlicher Ausbildung in Metallurgie
am Bundesrealgymnasium in Reutte (Tirol), vierter
Teil (Stundentafel)
a) Abschnitt „a) Pflichtgegenstände" wird in
sublit. aa bei der Summe der allgemeinbildenden
Pflichtgegenstände an die Stelle der Zahl „31" die
Zahl „33" gesetzt,
b) Abschnitt „c) Unverbindliche Übungen"
aa) wird nach der Zeile „Spielmusik" folgende
Zeile eingefügt: „Kurzkurs lebende Fremdsprache
(2) (2) (2) (2) (2) 6 II4",
bb) entfällt die Zeile „Die unverbindliche Übung
„Kurzkurs lebende Fremdsprache" entfällt.".
19. In der Anlage A/me, sechster Teil (Lehrpläne
der einzelnen Unterrichtsgegenstände), Abschnitt
„A. Pflichtgegenstände" wird
a) bei der Ersten lebenden Fremdsprache „Englisch"
im Unterabschnitt „Lehrstoff" der erste
Halbsatz nach der Überschrift „Schularbeiten:"
durch folgenden Halbsatz
„In der 7. Klasse vier, zwei im zweiten Semester,
davon eine zweistündig;",
b) beim Pflichtgegenstand „Physik" im Unterabschnitt
„Lehrstoff" die Wendung
„6. und 7. Klasse (je 2 Wochenstunden)
8. und 9. Klasse (je 3 Wochenstunden):"
durch die Wendung
„6. und 7. Klasse (je 2 Wochenstunden)
8. Klasse (3 Wochenstunden)
9. Klasse (2 Wochenstunden):"
ersetzt.
20. In der Anlage B (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums),
vierter Teil, wird im Unterabschnitt
a) Pflichtgegenstände
a) in der Zeile „bb) Wahlpflichtgegenstände" in
der Spalte „Summe" jeweils die Ziffer „8" eingefügt
und
b) den Anmerkungen angefügt:„
4) Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und
8. Klasse jedoch II.
5) Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und
8. Klasse jedoch (II).".
21. In der Anlage B, sechster Teil (Lehrpläne der
einzelnen Unterrichtsgegenstände), Abschnitt „A.
Pflichtgegenstände"
a) lautet der Pflichtgegenstand Musikerziehung
„MUSIKERZIEHUNG
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung
Am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht
oder mit Bildnerischem Gestalten und
Werkerziehung
6. Klasse (2,5 Wochenstunden).",
b) tritt im Pflichtgegenstand „Bildnerische
Erziehung" jeweils an die Stelle der Zeile
„6. Klasse (2 Wochenstunden):" die Zeile
„6. Klasse (2,5 Wochenstunden):"
22. In der Anlage B/m² (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung für Studierende
der Musik), vierter Teil (Stundentafel), wird die
Überschrift „d) Förderunterricht" an das Ende dieses
Teiles gesetzt und angefügt
„Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium."
23. In der Anlage B/sp (Oberstufenrealgymnasium
unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen
Ausbildung) lautet der sechste Teil
„SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium
mit Instrumentalunterricht, mit folgenden Abweichungen
PHYSIK
Wie Anlage A für das Gymnasium.
MUSIKERZIEHUNG
Wie Anlage A/sp.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Wie Anlage A/sp.
LEIBESÜBUNGEN
Wie Anlage A/sp.
SPORTKUNDE
Wie Anlage A/sp.".
24. Nach der Anlage C werden die einen
Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen
D und D/M angefügt.
Artikel II
§ 1. (1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich der 3.
und 5. Klasse (bei Freigegenständen und unverbindlichen
Übungen auch hinsichtlich des ersten
Kursjahres) mit Beginn des Schuljahres 1989/90
und für die jeweils nachfolgende Klasse bzw. das
jeweils nachfolgende Kursjahr mit Beginn des
nachfolgenden Schuljahres sowie hinsichtlich des 1.
Semesters (bei Freigegenständen und unverbindlichen
Übungen auch hinsichtlich des ersten Kurssemesters)
mit Beginn des 1. Semesters (Wintersemesters)
des Schuljahres 1989/90 und für die jeweils
nachfolgenden Semester bzw. die jeweils nachfolgenden
Kurssemester jeweils mit Beginn des
nächstfolgenden Sommer- bzw. Wintersemesters in
Kraft.
(2) Soweit der Lehrstoff der im Art. I genannten
Lehrpläne für die Oberstufe nicht auf bestimmte
einzelne Klassen oder Kursjahre bzw. Semester
oder Kurssemester bezogen ist, sondern für die
gesamte Dauer der Führung des betreffenden
Unterrichtsgegenstandes gilt, treten die in diesen
Lehrplänen enthaltenen Bestimmungen des betreifenden
Unterrichtsgegenstandes für alle Klassen
(Semester) bzw. Kursjahre (Kurssemester), für die
dieser Unterrichtsgegenstand vorgesehen ist, mit
Beginn des Schuljahres 1989/90 in Kraft.
§ 2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung
treten die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung
des Bundesministers für Unterricht, BGBl.
Nr. 163/1964, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. Nr. 63/1989, und der Verordnung des
Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl.
Nr. 275/1970, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. Nr. 63/1989, außer Kraft.