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36_1983 AT

36. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1983

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 36. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1983

Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes

1973, BGBl. Nr. 309, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 316/1981,

wird verordnet

Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen

1983 werden der 17., 18. und 19. Mai 1983

bestimmt.

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