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36_1980 AT

36. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 36. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane

Auf Grund des § 2 Abs. 1 und des § 5 des

Bundesgesetzes vom 21. Juni 1967, BGBl. Nr. 220,

betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane

zu versehenden Grenzüberwachung und

Grenzkontrolle auf Zollorgane in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 527/1974 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen verordnet

I. Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres vom 22. November 1976, BGBL Nr. 646,

in der Fassung des BGBl. Nr. 397/1977 wird wie

folgt geändert

Z. 1 des § 2 hat zu lauten

„1. im Eisenbahnverkehr über Buchs, Rosenbach,

Spielfeld und Salzburg-Hauptbahnhof,".

II. Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1980

in Kraft.

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