36_1980
AT
36. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 36. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane
1980_36_0 36. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 2 Abs. 1 und des § 5 des
Bundesgesetzes vom 21. Juni 1967, BGBl. Nr. 220,
betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane
zu versehenden Grenzüberwachung und
Grenzkontrolle auf Zollorgane in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 527/1974 wird
im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen verordnet
I. Die Verordnung des Bundesministers für
Inneres vom 22. November 1976, BGBL Nr. 646,
in der Fassung des BGBl. Nr. 397/1977 wird wie
folgt geändert
Z. 1 des § 2 hat zu lauten
„1. im Eisenbahnverkehr über Buchs, Rosenbach,
Spielfeld und Salzburg-Hauptbahnhof,".
II. Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1980
in Kraft.