36. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 8/1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 8/70
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES
Nr. 8/1970
(In der 32. gemeinsamen Sitzung am 19. November
1970 gefaßt)
ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU ANHANG
B DES ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des EFTA-
Übereinkommens,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 14/1970 Der Beschluß Nr. 14/1970 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl.
Nr. 35/1971 verlautbart ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen
Finnland und den anderen Parteien des
Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.
2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.