Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
36_1969 AT

36. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Verordnung über die Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung für das Kalenderjahr 1969

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 36. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Verordnung über die Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung für das Kalenderjahr 1969

Auf Grund des § 63 Abs. 6 des Kriegsopferversorgungsgesetzes

1957, BGBl. Nr. 152, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 258/1967

und BGBl. Nr. 21/1969 wird verordnet

§ 1. Die Verordnung des Bundesministeriums

für soziale Verwaltung vom 10. September 1968,

BGBl. Nr. 363, über die Rentenanpassung in der

Kriegsopferversorgung für das Kalenderjahr 1969

wird unter Zugrundelegung der im Bundesgesetz

BGBl. Nr. 21/1969 angeführten Beträge wie folgt

abgeändert und ergänzt

§ 2. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit

1. Jänner 1969 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →