36_1969
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36. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Verordnung über die Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung für das Kalenderjahr 1969
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 36. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Verordnung über die Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung für das Kalenderjahr 1969
1969_36_0 36. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Verordnung über die Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung für das Kalenderjahr 1969
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Auf Grund des § 63 Abs. 6 des Kriegsopferversorgungsgesetzes
1957, BGBl. Nr. 152, in der
Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 258/1967
und BGBl. Nr. 21/1969 wird verordnet
§ 1. Die Verordnung des Bundesministeriums
für soziale Verwaltung vom 10. September 1968,
BGBl. Nr. 363, über die Rentenanpassung in der
Kriegsopferversorgung für das Kalenderjahr 1969
wird unter Zugrundelegung der im Bundesgesetz
BGBl. Nr. 21/1969 angeführten Beträge wie folgt
abgeändert und ergänzt
§ 2. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit
1. Jänner 1969 in Kraft.