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36_1954 AT

36. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung der Vordienstzeitenverordnung durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 36. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung der Vordienstzeitenverordnung durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 15. Dezember 1953, Z. V 16/53/13,

den § 2 Abs. 4 der Verordnung der Bundesregierung

vom 9. März 1948, BGBl. Nr. 73, über

die Anrechnung von Vordienstzeiten für die

Vorrückung in höhere Bezüge (Vordienstzeitenverordnung)

als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Diese Aufhebung tritt mit Ablauf des

31. Mai 1954 in Kraft.

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