36_1953
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36. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich israelischer Marken.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 36. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich israelischer Marken.
1953_36_0 36. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich israelischer Marken.
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Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Markenschutzgesetzes,
BGBl. Nr. 206/1947, in der Fassung der
Gewerbl. Rechtsschutz-Novelle 1951, BGBl.
Nr. 210, wird kundgemacht, daß in Israel der
Schutz österreichischer Marken vom Schutz in
Österreich unabhängig ist. Bei der Anmeldung
einer israelischen Marke in Österreich ist demnach
ein Nachweis, daß sie in Israel registriert
ist, nicht zu erbringen.