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36_1953 AT

36. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich israelischer Marken.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 36. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich israelischer Marken.

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Markenschutzgesetzes,

BGBl. Nr. 206/1947, in der Fassung der

Gewerbl. Rechtsschutz-Novelle 1951, BGBl.

Nr. 210, wird kundgemacht, daß in Israel der

Schutz österreichischer Marken vom Schutz in

Österreich unabhängig ist. Bei der Anmeldung

einer israelischen Marke in Österreich ist demnach

ein Nachweis, daß sie in Israel registriert

ist, nicht zu erbringen.

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