369_1995
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369. Kundmachung: Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 369. Kundmachung: Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
1995_369_0 369. Kundmachung: Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 283/1989 idF BGBl. Nr. 109/1991, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 845/1993), hinterlegt
Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Protokoll gebunden zu erachten
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Portugal am 15. Februar 1994 den Geltungsbereich des Protokolls auf Macau ausgedehnt.