369_1992
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369. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zinngießer
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 369. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zinngießer
1992_369_0 369. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zinngießer
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Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zinngießer, BGBl. Nr. 268/1977, wird wie folgt geändert
§ 5 lautet
„Zusatzprüfung
§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Former und Gießer (Metall und Eisen) oder Gießereimechaniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Zinngießer abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit" und „Fachgespräch" zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 6 Abs. 1."