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369_1981 AT

369. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Norwegen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 369. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Norwegen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates hat Norwegen das Europäische Übereinkommen

zur Befreiung der von diplomatischen

oder konsularischen Vertretern errichteten

Urkunden von der Beglaubigung BGBl. Nr. 274/

1973, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 234/1979) am 19. Juni

1981 ratifiziert.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6

für Norwegen am 20. September 1981 in Kraft.

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