369_1981
AT
369. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Norwegen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 369. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Norwegen
1981_369_0 369. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Norwegen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Europarates hat Norwegen das Europäische Übereinkommen
zur Befreiung der von diplomatischen
oder konsularischen Vertretern errichteten
Urkunden von der Beglaubigung BGBl. Nr. 274/
1973, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 234/1979) am 19. Juni
1981 ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6
für Norwegen am 20. September 1981 in Kraft.