368_1999
AT
368. Verordnung: Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 368. Verordnung: Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere
Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.