368_1995
AT
368. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 368. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht
1995_368_0 368. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht (BGBl. Nr. 5967 1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 844/1993) hinterlegt
Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Portugal am 15. Februar 1994 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Macau ausgedehnt.