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368_1995 AT

368. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 368. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht (BGBl. Nr. 5967 1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 844/1993) hinterlegt

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Portugal am 15. Februar 1994 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Macau ausgedehnt.

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