368_1992
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368. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zimmerer
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 368. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zimmerer
1992_368_0 368. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zimmerer
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Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zimmerer, BGBl. Nr. 371/1988, wird wie folgt geändert
§ 9 lautet
„Zusatzprüfung
§ 9. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Schalungsbauer oder Tischler kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Zimmerer abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit" und „Fachgespräch" zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 3, § 8 und § 10."