Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
368_1992 AT

368. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zimmerer

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 368. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zimmerer

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Zimmerer, BGBl. Nr. 371/1988, wird wie folgt geändert

§ 9 lautet

„Zusatzprüfung

§ 9. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Schalungsbauer oder Tischler kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Zimmerer abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit" und „Fachgespräch" zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 3, § 8 und § 10."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →