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367_1995 AT

367. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 367. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Polen anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde Kundgemacht in BGBl. Nr. 987/1994 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. Nr. 524/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 184/1995) nachstehende Erklärung abgegeben

In Übereinstimmung mit Artikel 17 Absatz 3 müssen Ersuchen um Überstellung und die beigeschlossenen Unterlagen mit einer Übersetzung in eine der offiziellen Sprachen des Europarates oder mit einer Übersetzung ins Polnische versehen sein.

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