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367_1985 AT

367. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses betreffend Stempelgebühren für Schriften auf dem Gebiete des Gewerberechtes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 367. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses betreffend Stempelgebühren für Schriften auf dem Gebiete des Gewerberechtes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60

Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 29. Juni 1985, V 35/84-9, dem Bundesminister

für Finanzen zugestellt am 6. August 1985,

den Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom

10. Oktober 1978, GZ 11 06000/1-IV/11/78,

kundgemacht im Amtsblatt der Österreichischen

Finanzverwaltung 1978/273, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Der Erlaß ist nicht mehr anzuwenden.

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