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367_1981 AT

367. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Übertragung von Sachen in die Verwaltung der Österreichischen Bundesforste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 367. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Übertragung von Sachen in die Verwaltung der Österreichischen Bundesforste

Auf Grund des § 14 Abs. 4 des Bundesgesetzes

über den Wirtschaftskörper „Österreichische Bundesforste",

BGBl. Nr. 610/1977, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 675/1978 und BGBl.

Nr. 175/1981 wird verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung vom

26. Mai 1981, BGBl. Nr. 279, über die Übertragung

von Sachen in die Verwaltung der Österreichischen

Bundesforste wird wie folgt geändert

In der Spalte Einlagezahl tritt an die Stelle

der Zahl „193" die Zahl „1491".

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