Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
367_1971 AT

367. Verordnung: Änderung der betriebswirtschaftlichen Studienordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 367. Verordnung: Änderung der betriebswirtschaftlichen Studienordnung

Auf Grund der Bestimmungen der §§ 2 bis 7

des Bundesgesetzes über die sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Studienrichtungen, BGBl.

Nr. 179/1966, in Verbindung mit den Bestimmungen

des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes,

BGBl. Nr. 177/1966, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Unterricht

und Kunst verordnet

Die betriebswirtschaftliche Studienordnung,

BGBl. Nr. 100/1967, wird wie folgt geändert

1. In § 9 hat der zweite Absatz zu entfallen.

2. Die Abs. 3, 4, 5 und 6 erhalten die Bezeichnung

Abs, 2, 3, 4 und 5.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →