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366_1997 AT

366. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz für das Jahr 1998

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 366. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz für das Jahr 1998

Auf Grund des § 12 Abs. 1 Z 4 des IESG, BGBl. Nr. 324/1977, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/1997, wird verordnet

§ 1. Der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag (§ 2 des

Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes) wird für das Jahr 1998 mit 0,7 vH festgesetzt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Beginn der Beitragsperiode 1998 in Kraft.

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