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366_1992 AT

366. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Werkzeugmacher

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 366. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Werkzeugmacher

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Werkzeugmacher, BGBl. Nr. 268/1974 und 569/1986 (Art. XXV), wird wie folgt geändert

Im § 5 Abs. 1 werden die Lehrberufe „Maschinenmechaniker" und „Werkzeugmechaniker" eingefügt.

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