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366_1985 AT

366. Verordnung: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Rheintalautobahn A 14

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 366. Verordnung: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Rheintalautobahn A 14

Auf Grund des § 20 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 412/1976 wird verordnet

§ 1. Die Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auf

der Rheintalautobahn A 14 nicht schneller als mit

einer Geschwindigkeit von 100 km/h fahren.

§ 2. Rechtsvorschriften, auf Grund derer für die

Lenker von Kraftfahrzeugen eine geringere als die

im § 1 angeführte Fahrgeschwindigkeit angeordnet

wird, bleiben unberührt.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 6. September

1985 in Kraft und mit Ablauf des 5. September

1986 außer Kraft.

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