366_1985
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366. Verordnung: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Rheintalautobahn A 14
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 366. Verordnung: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Rheintalautobahn A 14
1985_366_0 366. Verordnung: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Rheintalautobahn A 14
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Auf Grund des § 20 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung
1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 412/1976 wird verordnet
§ 1. Die Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auf
der Rheintalautobahn A 14 nicht schneller als mit
einer Geschwindigkeit von 100 km/h fahren.
§ 2. Rechtsvorschriften, auf Grund derer für die
Lenker von Kraftfahrzeugen eine geringere als die
im § 1 angeführte Fahrgeschwindigkeit angeordnet
wird, bleiben unberührt.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 6. September
1985 in Kraft und mit Ablauf des 5. September
1986 außer Kraft.