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366_1973 AT

366. Kundmachung: Aufhebung des Beschlusses betreffend die Festsetzung der Pauschalkostenbeträge für Disziplinarverfahren durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 366. Kundmachung: Aufhebung des Beschlusses betreffend die Festsetzung der Pauschalkostenbeträge für Disziplinarverfahren durch den Verfassungsgerichtshof

Nach Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und § 60 Abs. 2

des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 wird

kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

Erkenntnis vom 28. Juni 1973, V 50/72-21, —

dem Bundesminister für Justiz zugestellt am

6. Juli 1973 — den Beschluß der Steiermärkischen

Rechtsanwaltskammer vom 1. Feber 1967,

betreffend die Festsetzung der Pauschalkostenbeträge

für Disziplinarverfahren (§ 41 Abs. 4

Disziplinarstatut), als gesetzwidrig aufgehoben.

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