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366_1970 AT

366. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Postgebührenordnung 1966 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 366. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Postgebührenordnung 1966 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

— VerfGG. 1953, BGBl. Nr. 85,

wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 16. Oktober 1970, Z. G 9/70,

V 3, 4, 5/70, folgende Bestimmungen der Verordnung

des Bundesministeriums für Verkehr

und verstaatlichte Unternehmungen vom 5. Dezember

1966, BGBl. Nr. 270, mit der die Postgebühren

der Höhe nach festgesetzt werden

(Postgebührenordnung 1966), als gesetzwidrig

aufgehoben

a) die Gewichtsstufenbezeichnung und den

Gebührensatz „20... 2'—" im § 1 ;

b) das Wort „Brief" im § 23 Z. 1.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

31. März 1971 in Kraft.

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