366. Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Diplomatenpässe zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien
Gesetzestext (1 Artikel)
DER BUNDESMINISTER
FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Wien, am 17. November 1965
Herr Minister!
Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu
bringen, daß das Bundesministerium für Auswärtige
Angelegenheiten bereit ist, mit dem Außenministerium
der Sozialistischen Republik Rumänien
ein Abkommen betreffend die gegenseitige
Aufhebung der Ein- und Durchreisevisa für
Diplomatenpässe auf folgender Grundlage abzuschließen
Die Inhaber von gültigen österreichischen
und rumänischen Diplomatenpässen werden von
den Ein- und Durchreisesichtvermerken nach
Rumänien und Österreich ohne zeitliche Beschränkung
befreit werden. Für die in Österreich
nicht akkreditierten Inhaber von rumänischen
Diplomatenpässen und die in Rumänien nicht
akkreditierten Inhaber von österreichischen Diplomatenpässen
ist die Aufenthaltsdauer nach
einer sichtvermerksfreien Einreise mit sechs
Monaten begrenzt.
Das vorliegende Abkommen wird am 1. Jänner
1966 in Kraft treten.
Wenn das Außenministerium der Sozialistischen
Republik Rumänien bereit ist, die vorstehenden
Bestimmungen anzunehmen, beehre ich mich
vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre Antwortnote
als Abschluß eines Abkommens zwischen
unseren beiden Ministerien anzusehen sind.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen,
Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten
Hochachtung zu erneuern.
Kreisky m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Corneliu Mănescu
Außenminister der Sozialistischen Republik Rumänien
REPUBLICA SOCIALISTA ROMÂNIA
MINISTERUL AFACERILOR EXTERNE
Wien, am 17. November 1965
Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note
vom heutigen Tage, die folgenden Wortlaut hat,
zu bestätigen
„Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu
bringen, daß das Bundesministerium für Auswärtige
Angelegenheiten bereit ist, mit dem
Außenministerium der Sozialistischen Republik
Rumänien ein Abkommen betreffend die gegenseitige
Aufhebung der Ein- und Durchreisevisa
für Diplomatenpässe auf folgender Grundlage
abzuschließen
Die Inhaber von gültigen österreichischen
und rumänischen Diplomatenpässen werden von
den Ein- und Durchreisesichtvermerken nach
Rumänien und Österreich ohne zeitliche Beschränkung
befreit werden. Für die in Österreich
nicht akkreditierten Inhaber von rumänischen
Diplomatenpässen und die in Rumänien nicht
akkreditierten Inhaber von österreichischen Diplomatenpässen
ist die Aufenthaltsdauer nach
einer sichtvermerksfreien Einreise mit sechs
Monaten begrenzt.
Das vorliegende Abkommen wird am 1. Jänner
1966 in Kraft treten.
Wenn das Außenministerium der Sozialistischen
Republik Rumänien bereit ist, die vorstehenden
Bestimmungen anzunehmen, beehre ich mich
vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre Antwortnote
als Abschluß eines Abkommens zwischen
unseren beiden Ministerien anzusehen sind.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen,
Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten
Hochachtung zu erneuern."
Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu
bringen, daß das Außenministerium der Sozialistischen
Republik Rumänien mit Vorstehendem
einverstanden ist.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen,
Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner
ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Corneliu Mănescu m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Bruno Kreisky
Bundesminister für
Auswärtige Angelegenheiten
der Republik Österreich
Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen tritt am 1. Jänner 1966 in Kraft.