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366_1965 AT

366. Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Diplomatenpässe zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 366. Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Diplomatenpässe zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien

DER BUNDESMINISTER

FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 17. November 1965

Herr Minister!

Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu

bringen, daß das Bundesministerium für Auswärtige

Angelegenheiten bereit ist, mit dem Außenministerium

der Sozialistischen Republik Rumänien

ein Abkommen betreffend die gegenseitige

Aufhebung der Ein- und Durchreisevisa für

Diplomatenpässe auf folgender Grundlage abzuschließen

Die Inhaber von gültigen österreichischen

und rumänischen Diplomatenpässen werden von

den Ein- und Durchreisesichtvermerken nach

Rumänien und Österreich ohne zeitliche Beschränkung

befreit werden. Für die in Österreich

nicht akkreditierten Inhaber von rumänischen

Diplomatenpässen und die in Rumänien nicht

akkreditierten Inhaber von österreichischen Diplomatenpässen

ist die Aufenthaltsdauer nach

einer sichtvermerksfreien Einreise mit sechs

Monaten begrenzt.

Das vorliegende Abkommen wird am 1. Jänner

1966 in Kraft treten.

Wenn das Außenministerium der Sozialistischen

Republik Rumänien bereit ist, die vorstehenden

Bestimmungen anzunehmen, beehre ich mich

vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre Antwortnote

als Abschluß eines Abkommens zwischen

unseren beiden Ministerien anzusehen sind.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen,

Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung zu erneuern.

Kreisky m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Corneliu Mănescu

Außenminister der Sozialistischen Republik Rumänien

REPUBLICA SOCIALISTA ROMÂNIA

MINISTERUL AFACERILOR EXTERNE

Wien, am 17. November 1965

Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note

vom heutigen Tage, die folgenden Wortlaut hat,

zu bestätigen

„Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu

bringen, daß das Bundesministerium für Auswärtige

Angelegenheiten bereit ist, mit dem

Außenministerium der Sozialistischen Republik

Rumänien ein Abkommen betreffend die gegenseitige

Aufhebung der Ein- und Durchreisevisa

für Diplomatenpässe auf folgender Grundlage

abzuschließen

Die Inhaber von gültigen österreichischen

und rumänischen Diplomatenpässen werden von

den Ein- und Durchreisesichtvermerken nach

Rumänien und Österreich ohne zeitliche Beschränkung

befreit werden. Für die in Österreich

nicht akkreditierten Inhaber von rumänischen

Diplomatenpässen und die in Rumänien nicht

akkreditierten Inhaber von österreichischen Diplomatenpässen

ist die Aufenthaltsdauer nach

einer sichtvermerksfreien Einreise mit sechs

Monaten begrenzt.

Das vorliegende Abkommen wird am 1. Jänner

1966 in Kraft treten.

Wenn das Außenministerium der Sozialistischen

Republik Rumänien bereit ist, die vorstehenden

Bestimmungen anzunehmen, beehre ich mich

vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre Antwortnote

als Abschluß eines Abkommens zwischen

unseren beiden Ministerien anzusehen sind.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen,

Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung zu erneuern."

Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu

bringen, daß das Außenministerium der Sozialistischen

Republik Rumänien mit Vorstehendem

einverstanden ist.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen,

Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner

ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Corneliu Mănescu m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Bruno Kreisky

Bundesminister für

Auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen tritt am 1. Jänner 1966 in Kraft.

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