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365_1993 AT

365. Kundmachung: Geltungsbereich des Statuts der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 365. Kundmachung: Geltungsbereich des Statuts der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Nach Mitteilungen der Niederländischen Regierung haben Slowenien am 15. November 1992 und die Tschechische Republik am 28. Jänner 1993 erklärt, sich auch weiterhin an das Statut der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (BGBl. Nr. 21/1967, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 605/1992) gebunden zu erachten und sind rückwirkend mit 18. Juni 1992 bzw. 28. Jänner 1993 Mitglieder des Statuts geworden.

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