365_1992
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365. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wagner
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 365. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wagner
1992_365_0 365. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wagner
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Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wagner, BGBl. Nr. 173/1975 und 569/1986, wird wie folgt geändert
§ 5 lautet
„Zusatzprüfung
§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Binder, Drechsler, Karosseur, Landmaschinenmechaniker, Leichflugzeugbauer, Skierzeuger oder Tischler kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Wagner abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' und ,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 6 Abs. 1."