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365_1971 AT

365. Verordnung: Änderung der sozial- und wirtschaftsstatistischen Studienordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 365. Verordnung: Änderung der sozial- und wirtschaftsstatistischen Studienordnung

Auf Grund der Bestimmungen der §§ 2 bis 7

des Bundesgesetzes über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Studienrichtungen, BGBl.

Nr. 179/1966, in Verbindung mit den Bestimmungen

des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes,

BGBl. Nr. 177/1966, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Unterricht

und Kunst verordnet

Die sozial- und wirtschaftsstatistische Studienordnung,

BGBl. Nr. 86/1968, wird wie folgt geändert

1. In § 9 hat der zweite Absatz zu entfallen.

2. Die Abs. 3, 4, 5 und 6 erhalten die Bezeichnung

Abs. 2, 3, 4 und 5.

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