364_1992
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364. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Tischler
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 364. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Tischler
1992_364_0 364. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Tischler
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Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Tischler, BGBl. Nr. 165/1975 und 569/1986, wird wie folgt geändert
§ 5 lautet
„Zusatzprüfung
§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Binder, Bootbauer, Drechsler, Leichflugzeugbauer, Modelltischler (Formentischler), Wagner oder Zimmerer kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Tischler abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' und ,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 6 Abs. 1."