364. Abkommen in Form eines Notenwechsels zur Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Schaffung eines Straßenüberganges an der gemeinsamen Staatsgrenze
Gesetzestext (1 Artikel)
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
BUDAPEST
Zl. 1.44.1/11/84
Verbalnote
Die Österreichische Botschaft beehrt sich, auf
das Abkommen zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen
Volksrepublik über die Schaffung eines Straßenüberganges
an der gemeinsamen Staatsgrenze
vom 27. Juni 1983 Kundgemacht in BGBl. Nr. 541/1983 Bezug zu nehmen, dessen
Artikel 2 bestimmt, daß die Ausbauarbeiten des
zwischen Deutschkreutz und Kópháza zu schaffenden
Straßenüberganges so rechtzeitig abzuschließen
sind, daß es möglich ist, den internationalen
Personen- und Güterfernverkehr spätestens bis
zum 1. Juli 1984 aufzunehmen.
Im Hinblick auf den Umfang der auf beiden Seiten
noch durchzuführenden Straßen-, Brücken- oder
Hochbauarbeiten erscheint es erforderlich,
den Termin für die Eröffnung des Straßenüberganges
entsprechend zu verschieben. Die Österreichische
Botschaft beehrt sich daher vorzuschlagen, in
Artikel 2 des genannten Abkommens das Datum
„1. Juli 1984" durch das Datum „1. Juli 1985" zu
ersetzen.
Sollte die vorstehende Änderung die Zustimmung
der Regierung der Ungarischen Volksrepublik
erlangen, beehrt sich die Österreichische Botschaft
vorzuschlagen, daß diese Note und die
bestätigende Antwortnote des Ministeriums des
Äußeren der Ungarischen Volksrepublik ein
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung
und der Regierung der Ungarischen
Volksrepublik darstellt, das Artikel 2 des Abkommens
zwischen den beiden Regierungen über die
Schaffung eines Straßenüberganges an der gemeinsamen
Staatsgrenze abändert und am 30. Juni 1984
in Kraft tritt.
Die Österreichische Botschaft benützt diese
Gelegenheit, das geschätzte Ministerium des Äußeren
der Ungarischen Volksrepublik ihrer ausgezeichneten
Hochachtung zu versichern.
Budapest, am 28. Juni 1984
An das
Ministerium des Äußeren
der Ungarischen Volksrepublik
Budapest
(Übersetzung)
MINISTERIUM DES ÄUSSEREN
DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK
4917/1984.
Verbalnote
Das Ministerium des Äußeren der Ungarischen
Volksrepublik drückt der Österreichischen Botschaft
seine Hochachtung aus und beehrt sich, der
geschätzten Botschaft den Empfang ihrer Verbalnote
vom 28. Juni 1984 zu bestätigen, deren Text
wie folgt lautet
„Die Österreichische (es folgt der weitere
Text der Übersetzung der ungarischen Note in
deutscher Sprache) versichern."
Das Ministerium des Äußeren der Ungarischen
Volksrepublik beehrt sich, der Botschaft mitzuteilen,
daß die Regierung der Ungarischen Volksrepublik
mit dem Inhalt der Verbalnote der Österreichischen
Botschaft einverstanden ist.
Das Ministerium des Äußeren der Ungarischen
Volksrepublik ergreift auch diese Gelegenheit, die
Botschaft der Republik Österreich seiner aufrichtigen
Hochachtung zu versichern.
Budapest, am 28. Juni 1984
An die
Österreichische Botschaft
Budapest