364. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen anglistischen Vorbereitungslehrgang
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4
Abs. 2 und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes
über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,
BGBl. Nr. 603/1976,
wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Unterricht und Kunst verordnet
Artikel I
Die Verordnung vom 12. Juli 1978, BGBl.
Nr. 371, über einen anglistischen Vorbereitungslehrgang
wird wie folgt geändert
1. § 1 hat zu lauten
„§ 1. An der Universität für Bildungswissenschaften
Klagenfurt wird von September 1979
bis Juli 1980 ein zehnmonatiger Vorbereitungslehrgang
für die Studienberechtigungsprüfung zu
den in § 9 Abs. 1 genannten Studien eingerichtet."
2. § 3 Abs. 1 lit. a und d haben zu lauten
„a) Sprachbeherrschung 270
d) Wissenschaftspropädeutik . 50"
Artikel II
Auf die Teilnehmer des von September 1978
bis Juli 1979 an der Universität für Bildungswissenschaften
Klagenfurt eingerichteten anglistischen
Vorbereitungslehrganges sind die Bestimmungen
des Artikels I nicht anzuwenden.