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364_1975 AT

364. Bundesgesetz: Änderung des Anti-Marktstörungsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 364. Bundesgesetz: Änderung des Anti-Marktstörungsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 24. Juni 1971, BGBl.

Nr. 393, über Maßnahmen zur Vermeidung von

Schädigungen der österreichischen Wirtschaft

durch marktstörende Einfuhren (Anti-Marktstörungsgesetz)

wird wie folgt geändert

§ 7 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Dieses Bundesgesetz tritt am 31. Dezember

1980 außer Kraft."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Handel, Gewerbe und

Industrie betraut.

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