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363_2002 AT

363. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 2001/2002

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 363. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 2001/2002

Gemäß § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl.

Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

§ 1. Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von

3471709,— € werden an den Universitäten, Universitäten der Künste, Theologischen Lehranstalten und

Fachhochschul-Studiengängen nach der Zahl der im Studienjahr 2000/2001 erfolgten Studienabschlüsse

österreichischer Studierender und bei im Aufbau befindlichen Lehranstalten nach der Zahl der voraussichtlichen

Abschlüsse im Studienjahr 2001/2002 auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie

folgt aufgeteilt

§ 2. Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Leistungsstipendien

für das Studienjahr 2000/2001, BGBl. II Nr. 302/2001 tritt außer Kraft.

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