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363_1997 AT

363. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Stempelmarkengesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 363. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Stempelmarkengesetzes

Gemäß § 6 des Stempelmarkengesetzes, BGBl. Nr. 24/1964, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Mai 1964, BGBl. Nr. 89, zur

Durchführung des Stempelmarkengesetzes, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 615/1983, wird wie

folgt geändert

§ 1 lautet

„§ 1. (1) Auszugeben sind Stempelmarken zu 1 S, 2 S, 3 S, 4 S, 5 S, 6 S, 10 S, 15 S, 20 S, 25 S, 30 S,

40 S, 50 S, 60 S, 70 S, 80 S, 90 S, 100 S, 120 S, 180 S, 200 S, 500 S, 1000 S und 2000 S.

(2) Die Stempelmarken der Werte von 1000 S und 2000 S sind 50 mm hoch und 31,8 mm breit, die

Stempelmarken der Werte von 100 S bis 500 S sind 40 mm hoch und 26,5 mm breit, die Stempelmarken

der übrigen Werte sind 31 mm hoch und 26 mm breit. Die Stempelmarken enthalten im farbigen Feld den

Stempelwert. Das Markenbild zeigt auf der Vorderseite ein Ovalband mit den Worten ,,Republik

Österreich“ und ,,Stempelmarke“ in negativer Antiquaschrift, in einem Bändchen eine Jahreszahl, ferner

die Wertziffer und die Bezeichnung ,,Schilling“, außerdem bei den Werten von 1000 S und 2000 S die

Wertangabe oberhalb und unterhalb des Ovalbandes, bei den Werten von 100 S bis 500 S die Wertziffern

in den beiden unteren Ecken, bei den übrigen Schillingwerten die Wertziffer in den vier Ecken. Auf der

Rückseite der Stempelmarke befindet sich das von einem Kreis umgebene österreichische Staatswappen

und das positive Guillochendessin, das bei den Werten von 1000 S und 2000 S oben und unten in einer

waagrechten Linie je vier Guillochenrosetten, bei den Werten von 100 S bis 500 S in den beiden oberen

Ecken einfache und in den beiden unteren Ecken doppelte Guillochenrosetten trägt. Bei den übrigen

Werten scheinen in den vier Ecken einfache Guillochenrosetten auf. Der Untergrund bedeckt mit

Ausnahme des runden Wappenschildes, des Ovalbandes und der Jahreszahlschleife die ganze Bildfläche.

(3) Die Stempelmarken sind auf einem dünnen, transparenten Spezialpapier im einfarbigen

Rastertiefdruck auf der Vorderseite und einfarbigen Buchdruck über dem Klebstoff auf der Rückseite

hergestellt. Die Zähnung der Stempelmarken ist bei den Werten von 1000 S und 2000 S 13¾×14, bei den

Werten von 100 S bis 500 S 12¾×13½, bei den übrigen Werten 14½×14¾ auf je 2 cm Kammzähnung.

Ovalband, Wertziffer und die Bezeichnung ,,Schilling“ sind in einem dunkleren Ton der Farbe des

Rückseitenuntergrundes gehalten. Die Farbe der Werte von 1 S bis 6 S ist rot, der Werte von 10 S bis 90 S

blau, der Werte von 100 S bis 500 S braun und der Werte von 1000 S und 2000 S violett.“

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