363. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Stempelmarkengesetzes
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 6 des Stempelmarkengesetzes, BGBl. Nr. 24/1964, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Mai 1964, BGBl. Nr. 89, zur
Durchführung des Stempelmarkengesetzes, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 615/1983, wird wie
folgt geändert
§ 1 lautet
„§ 1. (1) Auszugeben sind Stempelmarken zu 1 S, 2 S, 3 S, 4 S, 5 S, 6 S, 10 S, 15 S, 20 S, 25 S, 30 S,
40 S, 50 S, 60 S, 70 S, 80 S, 90 S, 100 S, 120 S, 180 S, 200 S, 500 S, 1000 S und 2000 S.
(2) Die Stempelmarken der Werte von 1000 S und 2000 S sind 50 mm hoch und 31,8 mm breit, die
Stempelmarken der Werte von 100 S bis 500 S sind 40 mm hoch und 26,5 mm breit, die Stempelmarken
der übrigen Werte sind 31 mm hoch und 26 mm breit. Die Stempelmarken enthalten im farbigen Feld den
Stempelwert. Das Markenbild zeigt auf der Vorderseite ein Ovalband mit den Worten ,,Republik
Österreich“ und ,,Stempelmarke“ in negativer Antiquaschrift, in einem Bändchen eine Jahreszahl, ferner
die Wertziffer und die Bezeichnung ,,Schilling“, außerdem bei den Werten von 1000 S und 2000 S die
Wertangabe oberhalb und unterhalb des Ovalbandes, bei den Werten von 100 S bis 500 S die Wertziffern
in den beiden unteren Ecken, bei den übrigen Schillingwerten die Wertziffer in den vier Ecken. Auf der
Rückseite der Stempelmarke befindet sich das von einem Kreis umgebene österreichische Staatswappen
und das positive Guillochendessin, das bei den Werten von 1000 S und 2000 S oben und unten in einer
waagrechten Linie je vier Guillochenrosetten, bei den Werten von 100 S bis 500 S in den beiden oberen
Ecken einfache und in den beiden unteren Ecken doppelte Guillochenrosetten trägt. Bei den übrigen
Werten scheinen in den vier Ecken einfache Guillochenrosetten auf. Der Untergrund bedeckt mit
Ausnahme des runden Wappenschildes, des Ovalbandes und der Jahreszahlschleife die ganze Bildfläche.
(3) Die Stempelmarken sind auf einem dünnen, transparenten Spezialpapier im einfarbigen
Rastertiefdruck auf der Vorderseite und einfarbigen Buchdruck über dem Klebstoff auf der Rückseite
hergestellt. Die Zähnung der Stempelmarken ist bei den Werten von 1000 S und 2000 S 13¾×14, bei den
Werten von 100 S bis 500 S 12¾×13½, bei den übrigen Werten 14½×14¾ auf je 2 cm Kammzähnung.
Ovalband, Wertziffer und die Bezeichnung ,,Schilling“ sind in einem dunkleren Ton der Farbe des
Rückseitenuntergrundes gehalten. Die Farbe der Werte von 1 S bis 6 S ist rot, der Werte von 10 S bis 90 S
blau, der Werte von 100 S bis 500 S braun und der Werte von 1000 S und 2000 S violett.“