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363_1970 AT

363. Verordnung: Abänderung des Anhanges zur Handelskammer-Wahlordnung (Wahlkatalog)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 363. Verordnung: Abänderung des Anhanges zur Handelskammer-Wahlordnung (Wahlkatalog)

Auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl.

Nr. 182/1946, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 208/1969, insbesondere deren §§ 46

und 79, wird verordnet

Der Anhang (Wahlkatalog) zur Verordnung

des Bundesministers für Handel, Gewerbe und

Industrie BGBl. Nr. 364/1969 in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 264/1970 über die

Wahlen der Organe der nach dem Handelskammergesetz

gebildeten Organisationen wird

abgeändert wie folgt

Im § 1 Abschnitt III ist bei der Z. 24 im

Bereich der Kammer der gewerblichen Wirtschaft

für Tirol an Stelle der Mandatszahl (6) die

Zahl 9 zu setzen.

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