362. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 14 Abs. 5 BHG, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 98/2002, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Richtlinien für die Ermittlung und
Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 5 BHG,
BGBl. II Nr. 50/1999, zuletzt geändert durch das BGBl. II Nr. 348/2001, wird wie folgt geändert
1. Z 5.4.1. Abs. 4 lautet
„Die Pensionsvorsorge kann vereinfacht mit 30% von Gehalt, Zulagen und Nebengebühren der Beamten
angesetzt werden. Der Pauschalansatz für Abfertigungen der Nicht-Beamten ist vereinfacht mit 2,5% von
Gehalt, Zulagen und Nebengebühren der Nicht-Beamten anzusetzen. Liegen genauere Daten vor, sind
diese zu verwenden.“
2. Im Anhang 1 Z 2.2 wird der Pauschalansatz für Abfertigungen (für Nicht-Beamte) mit 2,5% von Gehalt,
Zulagen und Nebengebühren festgelegt.
3. Die Werte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die Durchschnittsmietkosten und der kalkulatorische
Zinssatz werden entsprechend den folgenden Übersichten neu festgesetzt.