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362_2002 AT

362. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 362. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen

Auf Grund des § 14 Abs. 5 BHG, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 98/2002, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Richtlinien für die Ermittlung und

Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 5 BHG,

BGBl. II Nr. 50/1999, zuletzt geändert durch das BGBl. II Nr. 348/2001, wird wie folgt geändert

1. Z 5.4.1. Abs. 4 lautet

„Die Pensionsvorsorge kann vereinfacht mit 30% von Gehalt, Zulagen und Nebengebühren der Beamten

angesetzt werden. Der Pauschalansatz für Abfertigungen der Nicht-Beamten ist vereinfacht mit 2,5% von

Gehalt, Zulagen und Nebengebühren der Nicht-Beamten anzusetzen. Liegen genauere Daten vor, sind

diese zu verwenden.“

2. Im Anhang 1 Z 2.2 wird der Pauschalansatz für Abfertigungen (für Nicht-Beamte) mit 2,5% von Gehalt,

Zulagen und Nebengebühren festgelegt.

3. Die Werte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die Durchschnittsmietkosten und der kalkulatorische

Zinssatz werden entsprechend den folgenden Übersichten neu festgesetzt.

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