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362_2001 AT

362. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen festgesetzt werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 362. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen festgesetzt werden

Auf Grund des Art. 95 Z 2 der Internationalen Gesundheitsregelungen, BGBl. Nr. 377/1971, wird

verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 11. Juni 1985, BGBl.

Nr. 245/1985, mit der die Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen festgesetzt

werden, wird wie folgt geändert

Im § 1 wird mit 1. Jänner 2002 die Betragsangabe „100 S“ durch die Betragsangabe „7,2 €“ und die

Betragsangabe „380 S“ durch die Betragsangabe „27,6 €“ ersetzt.

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