Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
362_1993 AT

362. Verordnung: Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Niederösterreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 362. Verordnung: Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Niederösterreich

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 420/1992 wird verordnet

Der Straßenteil

1. der B 27 Höllental Straße von km 17,76 bis km 18,00 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen — mit Verordnung vom 21. August 1984, BGBl. Nr. 348 bestimmten — Abschnitt „Große Höllentalbrücke",

2. der B 29 Manker Straße von km 5,35 bis km 6,25 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen — mit Verordnung vom 30. Oktober 1989, BGBl. Nr. 531 bestimmten — Abschnitt „Haag",

3. der B 39 Pielachtal Straße von km 24,50 bis km 24,772 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen — mit Verordnung vom 21. August 1979, BGBl. Nr. 382 bestimmten — Abschnitt „Warth-Kirchberg/Pielach",

4. der B 212 Bad Vöslauer Straße von km 16,347 bis km 18,79 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen — mit Verordnung vom 26. Jänner 1982, BGBl. Nr. 61 bestimmten — Abschnitt „Großau-Berndorf",

5. der B 219 Poysdorfer Straße von km 8,713 bis km 8,912 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen — mit Verordnung vom 9. September 1982, BGBl. Nr. 467 bestimmten — Abschnitt „Ameis-Poysdorf"

für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →