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362_1983 AT

362. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 362. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang

Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4 Abs. 2

und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die

Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,

BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1982 und der

Z 2 der Kundmachung BGBl. Nr. 577/1982 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Unterricht und Kunst verordnet

§ 3 der Verordnung über einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen

Vorbereitungslehrgang,

BGBl. Nr. 374/1981, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 425/1982 hat zu lauten

„§ 3. (1) Die bestandene Studienberechtigungsprüfung

berechtigt zum Studium der sozial- und

wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen

nach dem Bundesgesetz über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Studienrichtungen, BGBl.

Nr. 179/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 644/1975, oder nach dem Bundesgesetz

über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Studienrichtungen, BGBl. Nr. 57/1983.

(2) Der Nachweis der Kenntnis einer für das Studium

der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

wichtigen lebenden Fremdsprache ist mit der

erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung

erbracht. Ein entsprechender Vermerk ist

im Studienberechtigungszeugnis anzubringen."

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