Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
362_1968 AT

362. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1969

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 362. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1969

Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des Opferfürsorgegesetzes,

BGBl. Nr. 183/1947, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 259/1967

wird verordnet

Artikel I

Der im Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung vom 3. Juli 1968,

BGBl. Nr. 253, für das Kalenderjahr 1969 mit

1,071 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem

Ausmaß für das Kalenderjahr 1969 auch im Bereich

des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.

Artikel II

Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1969 an

die Stelle der im Opferfürsorgegesetz genannten

festen Beträge treten, werden unter Zugrundelegung

der in der Verordnung vom 3. Oktober

1967, BGBl. Nr. 335, angeführten Beträge wie

folgt festgestellt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →