362_1968
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362. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1969
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 362. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1969
1968_362_0 362. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1969
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Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des Opferfürsorgegesetzes,
BGBl. Nr. 183/1947, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 259/1967
wird verordnet
Artikel I
Der im Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
mit Verordnung vom 3. Juli 1968,
BGBl. Nr. 253, für das Kalenderjahr 1969 mit
1,071 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem
Ausmaß für das Kalenderjahr 1969 auch im Bereich
des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.
Artikel II
Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1969 an
die Stelle der im Opferfürsorgegesetz genannten
festen Beträge treten, werden unter Zugrundelegung
der in der Verordnung vom 3. Oktober
1967, BGBl. Nr. 335, angeführten Beträge wie
folgt festgestellt