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361_2001 AT

361. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei und bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 361. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei und bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen

Auf Grund des § 28 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950, idF BGBl. I Nr. 98/2001 wird

verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. April 1948, BGBl.

Nr. 63/1948, idF der Kundmachung BGBl. Nr. 469/1982 betreffend die Befugnis zur Vornahme

medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei und bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu

beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen wird wie folgt geändert

1. Im § 17 Abs. 1 wird mit 1. Jänner 2002 die Betragsangabe „4000 S“ durch die Betragsangabe „290 €“

ersetzt.

2. Im § 17 Abs. 2 wird mit 1. Jänner 2002 die Betragsangabe „400 S“ durch die Betragsangabe „29 €“

ersetzt.

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