Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
361_1996 AT

361. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 361. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Europäische Gemeinschaft am

1. Februar 1996 ihre Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater

Straßenfahrzeuge (BGBl. Nr. 131/1956, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 238/1994, letzte Kundmachung

des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 247/1994) hinterlegt und notifiziert, daß sie die Resolution der Vereinten

Nationen vom 2. Juli 1993 über die Anwendbarkeit der „carnets de passage en douane“ „PCD carnets“

für private Straßenfahrzeuge annimmt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Kroatien erklärt, sich mit Wirksamkeit

vom 8. Oktober 1991 weiterhin an das Abkommen gebunden zu erachten.

Ferner hat Bulgarien seinen Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 77/1961 am 6. Mai 1994 zurückgezogen.

Die Kundmachung in BGBl. Nr. 36/1958 wird dahingehend berichtigt, daß Vietnam nicht Vertragspartei

des Abkommens ist.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →