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361_1988 AT

361. Kundmachung: Geschäftsordnung des Bundesrates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 361. Kundmachung: Geschäftsordnung des Bundesrates

Auf Grund des Art. 37 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 wird in der

Anlage die vom Bundesrat am, 30. Juni 1988

beschlossene Geschäftsordnung des Bundesrates

kundgemacht.

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