361_1987
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361. Kundmachung: Notifikation Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 361. Kundmachung: Notifikation Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
1987_361_0 361. Kundmachung: Notifikation Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Spanien gemäß Art. 2 des Europäischen
Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung
von Entscheidungen über das Sorgerecht
für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
(BGBl. Nr. 321/1985) folgende zentrale
Behörde notifiziert
(Übersetzung)
Technischer Generalsekretär
Justizministerium
San Bernardo, 47
E-28015 Madrid