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361_1987 AT

361. Kundmachung: Notifikation Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 361. Kundmachung: Notifikation Spaniens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Spanien gemäß Art. 2 des Europäischen

Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung

von Entscheidungen über das Sorgerecht

für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

(BGBl. Nr. 321/1985) folgende zentrale

Behörde notifiziert

(Übersetzung)

Technischer Generalsekretär

Justizministerium

San Bernardo, 47

E-28015 Madrid

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