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361_1984 AT

361. Kundmachung: Aufhebung des § 19 Abs. 1 des Pensionsgesetzes 1965 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 361. Kundmachung: Aufhebung des § 19 Abs. 1 des Pensionsgesetzes 1965 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 26. Juni 1984, G 102/84-9, der Bundesregierung

zugestellt am 24. August 1984, § 19 Abs. 1

des Pensionsgesetzes 1965, BGBl. Nr. 340, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber

1985 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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