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361_1978 AT

361. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 361. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der

zuletzt gültigen Fassung wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 138

Pyhrnpaß Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde

Kirchdorf an der Krems wie folgt

bestimmt

Die B 138 Pyhrnpaß Straße wird von km 33,60

(alt) bis km 34,40 (alt) auf die bereits fertiggestellte

und verkehrsübergebene Straßentrasse

umgelegt.

Gleichzeitig wird der durch die Umlegung für

den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene

Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des neu hergestellten

sowie des aufgelassenen Straßenabschnittes

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Stadtgemeinde Kirchdorf

an der Krems aufliegenden Planunterlagen

(Maßstab 1 : 1000) zu entnehmen.

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