Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
361_1977 AT

361. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Niederösterreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 361. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Niederösterreich

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesstraßengesetzes

1971 am 1. September 1971

bzw. hinsichtlich der neu durch das Bundesstraßengesetz

1971 erklärten Straßenzüge in

Niederösterreich am 1. Jänner 1972 (Kundmachung

BGBl. Nr. 337/1976) verlaufen die

in den Verzeichnissen zum Bundesstraßengesetz

1971 angeführten Straßenzüge wie folgt

(Die in eckiger Klammer stehenden Zahlen

bezeichnen die noch nicht gebauten Straßenteile,

wobei jeweils die Nummer der Bundesstraße

nach dem Bundesstraßengesetz 1971 mit

einer Ordnungszahl für diesen Straßenzug angegeben

ist. Die in runden Klammern bei

Ortsgebieten angeführten Namen sind die örtlichen

Straßenbezeichnungen oder nähere Ortsbezeichnungen.

Bei Bundesautobahnen sind alle

Anschlußstellen und die Zu- und Abfahrtsstraßen,

bei Bundesstraßen B alle Ortsgebiete

im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 15 der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159, angegeben)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →