361. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Niederösterreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesstraßengesetzes
1971 am 1. September 1971
bzw. hinsichtlich der neu durch das Bundesstraßengesetz
1971 erklärten Straßenzüge in
Niederösterreich am 1. Jänner 1972 (Kundmachung
BGBl. Nr. 337/1976) verlaufen die
in den Verzeichnissen zum Bundesstraßengesetz
1971 angeführten Straßenzüge wie folgt
(Die in eckiger Klammer stehenden Zahlen
bezeichnen die noch nicht gebauten Straßenteile,
wobei jeweils die Nummer der Bundesstraße
nach dem Bundesstraßengesetz 1971 mit
einer Ordnungszahl für diesen Straßenzug angegeben
ist. Die in runden Klammern bei
Ortsgebieten angeführten Namen sind die örtlichen
Straßenbezeichnungen oder nähere Ortsbezeichnungen.
Bei Bundesautobahnen sind alle
Anschlußstellen und die Zu- und Abfahrtsstraßen,
bei Bundesstraßen B alle Ortsgebiete
im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 15 der Straßenverkehrsordnung
1960, BGBl. Nr. 159, angegeben)