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361_1968 AT

361. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hausruck Straße, der Eisen Straße und der Königswiesener Straße auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 361. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hausruck Straße, der Eisen Straße und der Königswiesener Straße auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1948, BGBl. Nr. 59, wird verordnet

1. Die Straßenteilstücke der Hausruck Straße im

Bereich der Gemeinden Zell am Pettenfirst,

Regau, Ohlsdorf und Pinsdbrf von

km 43,470 (alt) bis km 44,300 (alt)

km 44,870 (alt) bis km 44,970 (alt)

km 45,250 (alt) bis km 45,600 (alt)

km 55,490 (alt) bis km 57,225 (alt)

km 57,235 (alt) bis km 58,340 (alt)

km 58,750 (alt) bis km 58,930 (alt)

km 59,265 (alt) bis km 59,470 (alt)

km 59,895 (alt) bis km 64,009 (alt)

km 65,250 (alt) bis km 67,898 (alt)

2. die Straßenteilstücke der Eisen Straße im Bereich

der Gemeinde Großraming von

km 54,565 (alt) bis km 55,000 (alt)

km 55,232 (alt) bis km 55,486 (alt)

3. das Straßenteilstück der Königswiesener

Straße im Bereich der Marktgemeinde Königswiesen

von

km 48,708 (alt) bis km 48,780 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke

als Bundesstraße aufgelassen.

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