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360_2000 AT

360. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Übertragung der Aufgaben des technischen Prüfdienstes der Zahlstelle Wein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 360. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Übertragung der Aufgaben des technischen Prüfdienstes der Zahlstelle Wein

Auf Grund des § 96 Abs. 2 und des § 108 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, zuletzt

geändert durch BGBl. Nr. 125/1998, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Übertragung der

Aufgaben eines technischen Prüfdienstes der Zahlstelle Wein, BGBl. Nr. 553/1996, wird wie folgt

geändert

1. Der Titel lautet

„Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

über die Übertragung der Aufgaben des technischen Prüfdienstes der Zahlstelle BMLFUW“

2. In § 2 wird die Wortfolge „der beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft eingerichteten

Zahlstelle Wein“ durch die Wortfolge „der beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft eingerichteten Zahlstelle BMLFUW“ ersetzt.

3. In § 3 wird die Wortfolge „der Zahlstelle Wein“ durch die Wortfolge „der Zahlstelle BMLFUW“

ersetzt.

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