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360_1995 AT

360. Verordnung: Sonderunterstützungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 360. Verordnung: Sonderunterstützungsverordnung — SUV

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Sonderunterstützungsgesetzes, BGBl. Nr. 642/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 wird verordnet

§ 1. Die in der Anlage angeführten Betriebe kommen bei Einschränkung oder Stillegung des Betriebes im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten für den Anspruch auf Sonderunter stützung nach § 1 Abs. 1 Z 1 lit. b lit. bb des Sonderunterstützungsgesetzes in Betracht.

§ 2. Der Anspruch auf Sonderunterstützung wird auf jene Betriebsteile eingeschränkt, für die die Bergbehörde nach dem Berggesetz, BGBl. Nr. 259/1975, in der jeweils geltenden Fassung zuständig ist.

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